20-0446

Anfrage SPD betr. Gesicherter Übergang in der Straße "Bauernweide"

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Arend Wiese, Holger Böhm (SPD) und Fraktion

 

Schon zweimal wurden in der Straße „Bauernweide“ gesicherte Übergänge für Fußgängerinnen und Fußgänger eingerichtet. Zuletzt im vergangen Jahr, als die „Neugrabener Bahnhofstraße“ wegen Bauarbeiten nur in eine Fahrtrichtung freigegeben werden konnte. Der gesicherte Übergang an der südlichen Seite der Kreuzung „Bauernweide“ / „Alte Weiden“ wurde sehr gut angenommen. Leider wurde dieser mit Abschluss der Baumaßnahmen in der „Neugrabener Bahnhofstraße“ wieder entfernt.

Auch der Stadtteilbeirat „Zentrum Neugraben“ hatte über das Thema gesprochen und von vielen wurde für einen Fortbestand plädiert.

 

 

Die zuständige Fachbehörde wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Warum wurde dieser gesicherte Übergang, der von vielen Menschen genutzt wurde  und nun auch wieder gewünscht wird, wieder entfernt?

 

  1. Besteht nach derzeitigem Stand die Möglichkeit, einen solchen gesicherten Übergang in der Straße „Bauernweide“ erneut einzurichten?

Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

 

  1. Wenn in einigen Jahren die Rahmenplanung „Zentrum Neugraben“ umgesetzt wird, werden voraussichtlich bis zu ca. 100 Wohneinheiten westlich der „Bauernweide“ entstehen. Die dort wohnenden Menschen sollen und wollen im Zentrum einkaufen.

3.1. Wie soll die Wegeführung vom neuen Wohnquartier um die Straße „Weidenkehre“ in das Zentrum aussehen?

      3.2. Gibt es bereits heute Vorstellungen, an welcher Stelle die Menschen aus dem neuen Wohnquartier die Straße „Bauernweide“ queren sollten, um in das Zentrum Neugraben zu gelangen?

 

  1.                                                                                                                                                                                                                                                                                       Besteht rechtlich die Möglichkeit, in Höhe der Bauernweide Hausnummer 18 eine Querungshilfe analog der Querungshilfe vor dem Kundenzentrum in Neugraben, bzw. in der Straße „Petershof“ in Höhe des Spielplatzes in Richtung „Fischbeker Holtweg“ einzurichten?

Wenn nein, welche rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine solche Querungshilfe eingerichtet werden kann?

 

 

 

Jürgen Heimath

SPD - Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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