20-0642

Anfrage Neue Liberale (mit Antwort) betr. Vor Witterung geschützte Pausen - Aufenthaltsbereiche an Harburger Schulen, sicherer Heimweg bei Unwetter

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

An zahlreichen Harburger Schulen wurde in den vergangenen Jahren die Ganztagsbetreuung eingeführt. An manchen Schulen bestehen keine gesonderten Speisesäle, sodass Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereiche wie Aulen oder Musikräume für die Mittagsspeisung hergenommen werden.

 

Kinder und Eltern berichten, dass diese Räume bereits frühzeitig eingedeckt werden, und den Kindern als geschützte Bereiche dann während der Pausen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Vorräume von Klassen und die Treppenhäuser dürfen angeblich aus Gründen der Fluchtwegssicherheit auch nicht dem Aufenthalt der Kinder dienen. Starkwetterereignisse und Orkanwarnungen nehmen zu. Kinder und Eltern berichten ferner, dass die Kinder zum Teil dicht gedrängt unter z. T. undichten Laubengängen im Sturm ausharren, bis die Pausen vorbei sind und sich nicht vor Sturm geschützt und im Warmen aufhalten können.

 

In seltenen Fällen würde eine sog. Regenpause ausgerufen, bei der die Kinder in den Klassenräumen beaufsichtigt würden. An einer Hamburger Schule kam es kürzlich erst zu einem tragischen Vorfall, als während eines Orkans ein Baum umstürzte und zwei Kinder unter sich begrub.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Wie handhaben die einzelnen Schulen in Harburg (insbesondere die Grundschulen) diese Problematik? Sehen sie Handlungsbedarf, wenn ja welchen? Wie wird die Sicherheit der Kinder bei Starkwetterereignissen gewährleistet?

2.

Welche Bereiche stehen den Kindern uneingeschränkt und regelmäßig bei Schlechtwetter und Kälte zum Schutz und Aufenthalt zur Verfügung? Sind diese Bereiche für die Anzahl der Kinder ausreichend bemessen? Bitte einzeln für jede Schule darstellen.

3.

Wer entscheidet unter welchen Umständen über Maßnahmen, die bei Schlechtwetterereignissen zum Schutz der Kinder getroffen werden, wie z.B. das Ausrufen einer sog. „Regenpause“? Welche sind dies im Einzelnen an den jeweiligen Schulen?

 

4.

Werden Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen bei Schlechtwetterereignissen bei Schulschluss allein nach Hause geschickt? Welche Vorgehensweise gibt es an Harburger Schulen?

 

Harburg, 09.04.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

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