20-0639

Anfrage Neue Liberale betr. Straße Am Frankenberg - angepasste Geschwindigkeit, Kurvenradien hinterfragen, Status als Hauptverkehrsstraße belegen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Über 20 Jahre lang galt an der Straße am Frankenberg Tempo 30 wg. Straßenschäden, aber auch und bereits längere Zeit vorher wegen der besonders engen Kurvenradien.

 

Diese Regelung nahm ebenfalls Rücksicht auf eine dort befindliche Senioren- und eine große Behindertenwohnanlage mit zahlreichen Rollstuhlfahrern. Im Zuge der Fahrbahnsanierung wurde das Tempolimit nun auch in den bereits vormals geschwindigkeitsreduzierten Kurvenbereichen aufgehoben.

 

Mit Drs. XIX-1242 v. 26.04.2013 teilte die Behörde mit, dass die Straße am Frankenberg eine Hauptverkehrsstraße sei. Schriftliche Belege, wie eine Veröffentlichung im Amtsblatt oder eine entsprechende Widmung wurden nicht geliefert.

 

Hinzu kommt, dass es hierzu unterschiedliche schriftliche Aussagen der Verwaltung gibt.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

1.

Wurden die Risikopotentiale der Straße am Frankenberg bei der Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung entsprechend begutachtet, wenn ja, durch wen, und mit welchem Ergebnis? Inwieweit wurde bei der zulässigen Geschwindigkeit auf die Situation der Senioren und Behinderten Rücksicht genommen?

2.

Wie beurteilt die Behörde die Verkehrssituation für verschiedene Fahrzeugklassen nach Gewicht und Länge, die mit Tempo 50 in die beiden Kurvenbereiche einfahren hinsichtlich Reaktionsweg, Bremsweg, Anhalteweg und Sichtwinkel, insbesondere im Hinblick auf das Gebot „auf Sicht zu fahren“? Bitte um entsprechende visualisierte Darstellung beider Kurvenbereiche bei Tempo 50 und Tempo 30 nach Gewicht und Länge der Fahrzeuge, mit den dazugehörigen Sichtwinkeln und Anhaltewegen.

3.

Wo liegt exakt die Sichtfahrgeschwindigkeit in allen Kurvenbereichen? Es gilt das Gebot, auf schmalen Fahrbahnen sogar innerhalb der halben Sichtweite anhalten zu können. Handelt es sich beim Frankenberg in den Kurvenbereichen um eine schmale Fahrbahn? Kann bei Tempo 50 innerhalb der Sichtweite bzw. der halben Sichtweite angehalten werden?

Wie ist ggf. das Überschreiten der Sichtfahrgeschwindigkeit präventiv zu unterbinden?

4.

Welche präventiven Maßnahmen sind in Gehwegbereich denkbar und realisierbar, um das rechtswidrige Überfahren der Gehwege im Begegnungsverkehr zu unterbinden?

5.

Gibt es schriftliche Belege, dass die Straße am Frankenberg eine HVS ist? Wenn ja welche? Diese bitte in Kopie beifügen. Wenn nein, seit wann wird sie ohne Belege eines entsprechenden Verwaltungshandelns als solche geführt?

 

Harburg, 09.04.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender