20-0454

Anfrage Neue Liberale betr. Soziale Sicherung für Flüchtlinge in Harburg: Gibt es eine vorausschauende Planung für den steigenden Personalbedarf in den Verwaltungen?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der Doppelhaushalt 2015/16 stellt Harburg erneut vor die Herausforderung etwa 3 Mio. € u.a. im Personalhaushalt einsparen zu müssen. Das sind ca. 60 durchschnittlich bezahlte Stellen von derzeit 628,3 sog. „Vollzeitäqiuvalenten“, im Ergebnis also um die 10% der Stellen; Zahlen die binnen 2 Jahren in Unternehmen für Besorgnis sorgen würden.

Auf Grund der aktuellen Flüchtlingssituation sind im Harburger Kerngebiet Unterkünfte für derzeit etwa 1540 Menschen geschaffen worden und es sind weit über 1000 weitere in Planung, davon momentan 892 in den zentralen Erstaufnahmen.

Für die lebensnotwendige soziale Grundsicherung der Flüchtlinge wird in der Verwaltung ein erhöhter Personalbedarf entstehen, um Leistungsanträge  entsprechend zügig bearbeiten zu können. Geht man davon aus, dass jeder Mitarbeiter ca. 100 Grundsicherungsfälle betreut, wird absehbar, wie viele Stellen wohl in Harburg besetzt werden müssen.

Außerdem wird es aufgrund einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, dazu kommen, dass ab März 2015 vermehrt Anträge für Arbeitslosengeld II beim Jobcenter team.arbeit.hamburg gestellt werden.

Dies alles bedarf einer vorausschauenden Planung. Denn zum einen darf es nicht zu einer Überlastung der Sachbearbeiter kommen und zum anderen haben die  Menschen ein Anrecht auf Sozialleistungen, die auch in angemessen kurzer Zeit zu bewilligen sind. Denn für diese Menschen gibt es keine finanziellen Puffer, um eine längere Dauer der Antragsbearbeitung überbrücken zu können.

Angesichts der dargelegten Situation fragen wir die Bezirksverwaltung und soweit diese nicht zuständig ist, die zuständige Fachbehörde:

  1. Wer bearbeitet für die Flüchtlinge in der ZEA die Anträge und wie ist die Zuständigkeit für den Leistungsbezug geregelt?
    a) Muss der Bezirk dafür personelle Ressourcen aufbringen?
    b)Wenn ja, mit wie vielen Stellen wird gerechnet und gibt es dafür Sonderzuweisungen des Senates oder weitere Personalstellen? Wenn ja, wie viele?
  2. Ab wann ist das Jobcenter zuständig für Leistungen der Flüchtlinge? Gibt es eine vorausschauende Planung, welche die ansteigenden Fallzahlen in Harburg berücksichtigt? Wenn ja, wie sieht die im Einzelnen aus? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wie hat sich die Zahl der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II in Harburg im letzten Jahr entwickelt? Bitte um Darstellung in einer Liste in monatlichen Zahlen.
    a) Wie viele Sachbearbeiter und die Fallzahlen pro Sachbearbeiter
    b) Zahl der Leistungsempfänger und Neuanträge
  4. Wie hat sich die Zahl der Leistungsempfänger von Grundsicherung in Harburg im letzten Jahr entwickelt? Bitte um Darstellung in einer Liste in monatlichen Zahlen.
    a) Wie viele Sachbearbeiter und die Fallzahlen pro Sachbearbeiter
    b) Zahl der Leistungsempfänger und Neuanträge
  5. Wie lang ist der Zeitraum der Bearbeitung von Anträgen zur Grundsicherung von der  Antragsstellung bis Geldauszahlung in Harburg im letzten Jahr gewesen?  Hat sich dieser Bearbeitungszeitraum zwischen  Januar 2014 und Januar 2015 verändert? Wenn ja, in welchem Umfang? (Bitte für die einzelnen Monate bzw. Quartale einzeln auflisten)
  6. Gibt es eine Vorgabe innerhalb welcher Frist ein Antrag auf Grundsicherung bearbeitet sein muss? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht ?
  7. Wie lang ist der Zeitraum der Bearbeitung eines Antrages für Arbeitslosengeld II in Harburg von Antragsstellung bis Geldauszahlung im letzten Jahr gewesen? Hat sich dieser Bearbeitungszeitraum zwischen Januar 2014 bis Januar 2015 verändert? Wenn ja, in welchem Umfang? (Bitte für die einzelnen Monate bzw. Quartale einzeln auflisten)
  8. Gibt es eine Vorgabe innerhalb welcher Frist ein Antrag auf Arbeitslosengeld II bearbeitet sein muss? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht ?

Harburg, 05.02.2015

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

Neue Liberale Fraktion Harburg

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