Anfrage Neue Liberale betr. Soziale Sicherung für Flüchtlinge in Harburg: Gibt es eine vorausschauende Planung für den steigenden Personalbedarf in den Verwaltungen?
Der Doppelhaushalt 2015/16 stellt Harburg erneut vor die Herausforderung etwa 3 Mio. € u.a. im Personalhaushalt einsparen zu müssen. Das sind ca. 60 durchschnittlich bezahlte Stellen von derzeit 628,3 sog. „Vollzeitäqiuvalenten“, im Ergebnis also um die 10% der Stellen; Zahlen die binnen 2 Jahren in Unternehmen für Besorgnis sorgen würden.
Auf Grund der aktuellen Flüchtlingssituation sind im Harburger Kerngebiet Unterkünfte für derzeit etwa 1540 Menschen geschaffen worden und es sind weit über 1000 weitere in Planung, davon momentan 892 in den zentralen Erstaufnahmen.
Für die lebensnotwendige soziale Grundsicherung der Flüchtlinge wird in der Verwaltung ein erhöhter Personalbedarf entstehen, um Leistungsanträge entsprechend zügig bearbeiten zu können. Geht man davon aus, dass jeder Mitarbeiter ca. 100 Grundsicherungsfälle betreut, wird absehbar, wie viele Stellen wohl in Harburg besetzt werden müssen.
Außerdem wird es aufgrund einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, dazu kommen, dass ab März 2015 vermehrt Anträge für Arbeitslosengeld II beim Jobcenter team.arbeit.hamburg gestellt werden.
Dies alles bedarf einer vorausschauenden Planung. Denn zum einen darf es nicht zu einer Überlastung der Sachbearbeiter kommen und zum anderen haben die Menschen ein Anrecht auf Sozialleistungen, die auch in angemessen kurzer Zeit zu bewilligen sind. Denn für diese Menschen gibt es keine finanziellen Puffer, um eine längere Dauer der Antragsbearbeitung überbrücken zu können.
Angesichts der dargelegten Situation fragen wir die Bezirksverwaltung und soweit diese nicht zuständig ist, die zuständige Fachbehörde:
Harburg, 05.02.2015
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
Neue Liberale Fraktion Harburg
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