20-1006

Anfrage Neue Liberale betr. Mehr Transparenz - Welche Umweltauswirkungen hat der Vollbetrieb des Kraftwerks Moorburg für Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Bereits zur Monatswende Februar/März 2015 wurde das Kraftwerk Moorburg (Block B) regelhaft in Betrieb genommen. Seit Ende August 2015 befindet sich das Kraftwerk mit seinem Block A im Vollbetrieb.

 

Hamburg ist als Metropole einer starken Belastung von Luftschadstoffen ausgesetzt. Die von der EU gesetzten Grenzwerte  konnten teilweise  wiederholt nicht eingehalten werden. Durch den vollständigen Betrieb des Kraftwerks Moorburg hat sich diese Problematik verschärft.

 

Hohe Schadstoffwerte in der Luft schaden der menschlichen Gesundheit erheblich. 

 

Eine genaue aktuelle Kenntnis über die Schadstoffbelastung der Bevölkerung ist daher unabdingbar. 

 

Über  die Luftbelastung im Bezirk Harburg ist jedoch wenig bekannt. Es gibt im Bezirk inzwischen angeblich nur noch eine sogenannte Hintergrundmessstation in Neugraben-Fischbek, die zudem nicht alle relevanten Schadstoffe erfasst.

 

Die Harburger Kernstadt und Heimfeld liegen in der Nähe des Kraftwerks und dürften aufgrund der vorherrschenden westlichen Windrichtungen stärker von Umweltbelastungen durch das Kraftwerk betroffen sein als viele andere Gegenden.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Fachbehörden um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wo werden im Bezirk Harburg Messwerte zum Feinstaub, Stickstoffoxiden, Schwefeldioxiden, Kohlenmonoxiden sowie Quecksilber und Verbindungen kontinuierlich oder temporär erhoben und wie hoch sind ggf. die Messwerte? Sollten keine Daten vorliegen: warum werden diese Messwerte nicht erhoben?

 

2. Hält die zuständige Behörde, insbesondere in den Stadtteilen Harburg und Heimfeld, die Erhebung von Messwerten für Feinstaub, Stickstoffoxiden, Schwefeldioxiden, Kohlenmonoxiden sowie Quecksilber und Verbindungen für geboten? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Werden in dem an Harburg angrenzenden Wilhelmsburg kontinuierlich oder temporär Messwerte von Feinstaub, Stickstoffoxiden, Schwefeldioxiden, Kohlenmonoxiden sowie Quecksilber und Verbindungen erhoben und wie hoch sind ggf. die Messwerte? Sollten keine Daten vorliegen: warum werden diese Messwerte nicht erhoben?

 

4. Wie stellt die zuständige Behörde sicher, dass die im Genehmigungsbescheid vom 30. September 2008 festgelegten Emissionswerte tatsächlich eingehalten werden?

 

5. Welche Erkenntnisse hat die zuständige Behörde über die tatsächlichen Schadstoffemissionen (bezogen auf Stickstoffoxide Schwefeldioxide Kohlenmonoxid sowie Quecksilber und Verbindungen) des Kraftwerks seit regelhafter Inbetriebnahme Ende Februar 2015 und seit vollständiger Inbetriebnahme (Block A) Ende August 2015? Auf welche Weise hat die zuständige Behörde ihre Erkenntnisse jeweils gewonnen (Bitte alles im Einzelnen gegliedert nach Schadstoffen und Messmethoden etc. darlegen)?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest und Barbara Lewy

 

Harburg, 08.10.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender