20-0640

Anfrage Neue Liberale betr. Kasernengebäude der Röttiger Kaserne und Unterbringung von Flüchtlingen

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Bezirk Harburg wird nach dem derzeitigen Stand der Angaben und zusammen mit den noch in 2016 fertigzustellenden Einrichtungen, die Erst-und Folgeunterbringung von 3.077 Flüchtlingen zu bewältigen haben. Dies geschieht derzeit vornehmlich in Containern, Modulbauten und Zelten, u. a. auf dem zentralen Festplatz (dem Schwarzenbergplatz), dem Neuländer Platz und auf einem Containerschiff (der Transit) im Binnenhafen. Diese Art der Unterbringung wirft ernsthafte Zweifel auf und führt vermehrt zu Eskalationen unter den Bewohnern.

 

Zudem beklagen Investoren aus dem Binnenhafen Investitionsausfälle in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro und das Ausbleiben verschiedener Projekte, die Wohnraum und Arbeitsplätze im Binnenhafen schaffen sollen.

 

Kürzlich erschien im Hamburger Abendblatt ein Artikel, der die Frage aufwarf, ob nicht u. a. die fragwürdige Unterbringung auf dem Flüchtlingsschiff hätte vermieden werden können, hätte man die leerstehenden Kasernengebäude und das Gelände der Röttiger Kaserne zu diesem Zweck ernsthaft in Betracht gezogen.

 

Investoren aus dem Binnenhafen sollen sogar die rasche Nutzbarmachung und die Umwandlung der Kasernengebäude zu Unterbringungszwecken angeboten haben. Angeblich sei die Nutzung der leerstehenden Immobilie der Behörde aber nie formal vorgeschlagen worden, so ein Zitat des BASFI-Sprechers Marcel Schweitzer.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wurde die leerstehende Immobilie der Röttiger Kaserne mit ihren festen Gebäuden als ein möglicher Ort für die Flüchtlingsunterbringung formal an die zuständige Behörde gemeldet? Wenn ja, wann geschah das? Wenn nein, warum wurde davon abgesehen? Welche formellen und tatsächlichen Gesichtspunkte wurden im Einzelnen zum Zeitpunkt der Ablehnung einer entsprechenden Meldung gegeneinander abgewogen?

 

  1. Sollte der bauliche Zustand der Bestandsgebäude einer der Gründe gewesen sein, welche Stelle bzw. welche Gutachter haben diesen beurteilt? Wann fand diese Beurteilung statt? Wurde das Ergebnis der Begutachtung den Mitgliedern der Bezirksversammlung vorgestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurde bei der Entscheidung, die sich anbietenden Gebäude nicht zu melden, auch das Angebot der Investoren aus dem Binnenhafen, die Bestandsgebäude kurzfristig in einen nutzbaren Zustand zu versetzen, in die Betrachtung einbezogen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie sah das Angebot der Nutzbarmachung und Instandsetzung der Kasernengebäude zu Unterbringungszwecken konkret aus? Von wem kam es? Wurde dieses Angebot mit den Mitgliedern der Bezirksversammlung beraten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Warum wurde und wird die Unterbringung von Menschen in Zelten, Containern und auf Flüchtlingsschiffen (insbesondere während des Winters) der Unterbringung in den festen Gebäuden der Röttiger Kaserne vorgezogen?

 

  1. Welche anderweitigen, ernstzunehmenden und tatsächlichen Nutzungs-möglichkeiten der Kasernengebäude haben sich seit der Ablehnung der Nutzung zu Unterbringungszwecken bis heute ergeben? Bitte im Einzelnen ausführen.

 

Harburg, 13.04.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

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