20-0913

Anfrage Neue Liberale betr. Flüchtlingssituation: Sachstand und Planungen bei Kitas - Hat Hamburg ein Konzept für die Kinderbetreuung?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der Bezirk Harburg wird nach dem derzeitigen Stand der Angaben und zusammen mit den noch in 2016 fertigzustellenden Einrichtungen, die Erst- und Folgeunterbringung von über 3.000 Flüchtlingen zu bewältigen haben.

 

Unter den Flüchtlingen gibt es auch viele Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Um die Eltern, insbesondere nach ihrem Wechsel in die Folgeunterbringung in die Lage versetzen zu können, eine Berufstätigkeit aufzunehmen, stellt sich die Frage nach einer ausreichenden Anzahl von Plätzen in der Kindertagesbetreuung in Harburg.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

1)                Arbeitet die Behörde an einem Konzept für die Versorgung der in Harburg untergebrachten Flüchtlingskinder, um die nicht schulpflichtigen Kinder aus den Erst-und Folgeunterkünften in wohnortnahen Harburger Kindertagesstätten einzugliedern? Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus, wann liegen Ergebnisse vor, wann werden diese den Abgeordneten präsentiert? Wenn nein, warum nicht? Wird an einem solchen gearbeitet?

 

2)               Wie viele Kinder unter 6 Jahren befinden sich zum Zeitpunkt der Anfrage an den Standorten der Zentralen Erstaufnahmen und der Folgeunterkünfte im Bezirk Harburg? Bitte nach Standort, Anzahl und Alter aufschlüsseln.

 

3)              Wie viele dieser Kinder besuchen bereits eine Kindertageseinrichtung? Bitte nach Standort, Anzahl und jeweiliger Kita aufschlüsseln.

 

4)              Wie viele Kitagutscheine wurden bereits im Jugendamt Harburg für Kinder in Erst- und Folgeunterkünften in 2014/2015 ausgestellt? Bitte nach Monaten und Unterkünften aufschlüsseln. Wie viele dieser Gutscheine (bitte in absolute Zahlen und in Prozent ausgedrückt) wurden bereits eingelöst und in welchen Einrichtungen?

 

5)               Welche rechtlichen und anderen Vorgaben sind in den Kindertagestätten zu beachten z. B. Betreuungsschlüssel, Flächenbedarf etc.? Bitte Vorschriften nennen.

Welche Mehrbedarfe ergeben sich hieraus an den einzelnen Standorten? Wann ergeben sich diese Mehrbedarfe voraussichtlich?

 

6)              Welche Harburger Kitas kommen im Einzelnen für die Betreuung welcher Erst- und Folgeunterkünfte in Betracht? Bitte aufschlüsseln. Können diese zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Plätze für alle Bewerber anbieten? Sind diese im Hinblick auf gesetzliche und andere Vorgaben (s. 5.) in der Lage, den personellen und räumlichen Mehrbedarfen zu entsprechen?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Barbara Lewy, Kay Wolkau und Fraktion

 

 

Harburg, 02.09.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender