Anfrage Neue Liberale betr. Erstmalige endgültige Herstellung von Straßen (eeh-Straßen) in Harburg
Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Barbara Lewy und Kay Wolkau
Im Bezirk Harburg sollen in den kommenden Jahren an die 70 Straßen, besonders kleine Anliegerstraßen erstmalig endgültig hergestellt werden.
Die ersten vorgestellten Planungen werden von vielen Anwohnern bereits kritisiert. Sie vertreten die Ansicht, die Planungen seien u. a. nicht wirtschaftlich, würden die Situation vor Ort nur marginal positiv verändern, trügen den örtlichen Gegebenheiten nicht genug Rechnung und die Einstufung mittels Punkteskala durch die Behörde vor Ort, sei nicht immer nachvollziehbar. Zudem seien viele ältere Eigentümer und Rentner betroffen, für die die zu erwartende finanzielle Belastung kaum tragbar wäre. Zunehmend würden Makler in diesen Straßen angetroffen, um im Hinblick auf den Ausbau Objekte zu generieren.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele einzelne Grundstücke sind an den gemeldeten eeh-Straßen im Bezirk Harburg insgesamt von den Ausbaubestrebungen betroffen? Bitte entlang der einzelnen Straßen nach Anzahl aufschlüsseln. Wieviele städtische Grundstücke sind davon betroffen? Wieviele private Eigentümer und grundbuchmäßige Miteigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sind davon betroffen? Wie viele davon sind über 60 Jahre alt?
2. Wann endete bzw. wird die Verjährungsfrist für die Abrechnung der bereits bestehenden Maßnahmen sowie ihrer Teilherstellungen an den 70 Straßen enden? Bitte einzeln nach Datum des Verjährungsbeginns, des Verjährungsendes sowie den dazugehörigen Straßen und den bereits hergestellten Ausbaumaßnahmen (wie Licht, Befestigung, Entwässerung etc.) aufschlüsseln.
3. Gibt es Teilmaßnahmen bzw. Teilabschnitte an einzelnen Straßen, die bereits abgerechnet wurden? Wenn ja, welche sind das und an welchen Straßen? Wenn nein, warum wurden Teilabschnitte oder Teilmaßnahmen nicht, oder nicht fristgerecht abgerechnet? Warum kam es zu keiner Kostenspaltung und Teilabrechnung im Vorwege? Wer ist für diese Abrechnung verantwortlich?
4. Wie und in welcher Weise werden anliegende ggf. öffentliche Natur-Landschaftsschutzflächen oder Waldflächen an der Kostenermittlung berücksichtig?
5. Wo überall sind im Bezirk Harburg anliegende Natur- und Landschaftsschutzflächen von den geplanten Ausbaumaßnahmen betroffen? Wie beurteilt die Behörde insbesondere dort die Abführung des Oberflächenwassers mittels Verrohrung, wo doch die fahrbahnseitige Versickerung des Regenwassers der Verbesserung des Grundwassers dienen soll?
6. Wieviele eeh-Straßen wurden von den anderen Bezirken an die Finanzbehörde gemeldet? Bitte nach Bezirken und Anzahl aufschlüsseln.
Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Barbara Lewy und Kay Wolkau
Harburg, 09.11.2015
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
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