Nach Medienberichten soll das Wohnschiff „Transit“, das in Rotterdam umgebaut wurde, noch im Dezember 2014 für 5 Jahre einen Liegeplatz an zentraler Stelle Harburger Binnenhafen erhalten. Seitdem sind die Investitionen und Immobilienverkäufe im zentralen Bereich des Binnenhafens zum Erliegen gekommen. Nach Aussage der Investoren gibt es keine Vorbehalte gegen die ca. 400 Flüchtlinge, die im Binnenhafen untergebracht werden sollen, sondern gegen die abschreckende Form der Schiffsunterbringung, die an die frühere „Bibi Altona“ erinnert. Von Seiten der Binnenhafen-Investoren wurden verschiedene Landflächen im Binnenhafen als Alternativen vorgeschlagen. Die Bezirksversammlung Harburg hat die öffentlich-rechtliche Unterbringung auf Schiffen im Binnenhafen abgelehnt.
Dies vorausgeschickt fragen wir daher die zuständigen Fachbehörden:
- Wann soll die „Transit“ im Harburger Binnenhafen festmachen?
- Wie wird das Flüchtlingsschiff nach Hamburg transportiert und was kostet der Transport?
- Wann wurden die Entscheidungen getroffen, die „Transit“ anzumieten und umbauen zu lassen?
- Vom Senat ?
- Von „Fördern und Wohnen“?
- Was waren die wesentlichen Gründe für diese Entscheidungen?
- Welche Vorteile und Nachteile hat die Unterbringung auf Schiffen für die Flüchtlinge gegenüber einer Unterkunft an Land?
- Trifft es zu, dass die „Transit“ aufgrund Ihrer Konstruktion innerhalb Hamburgs nur im Harburger Binnenhafen als öffentlich-rechtliche Unterkunft liegen kann?
- Wenn ja, warum?
-
Wenn nein, welche Hamburger Liegeplätze kommen sonst für dieses Wohnschiff infrage?
- Wurden die für den Harburger Binnenhafen zuständigen Dienststellen bei der Findung geeigneter Standorte für Flüchtlingsschiffe beteiligt?
- Wenn ja, welche für Stadtplanung und Wohnungsbau zuständigen Stellen wurden wann beteiligt?
- Wenn ja, wann wurde die zuständige Wasserbehörde beteiligt?
- Für welchen Zeitraum wurde die „Transit“ gemietet?
- Was hat der Umbau des Schiffes für die Bedürfnisse der BASFI bzw. von F+W gekostet?
- Welche Kosten entstehen der FHH und dem Mieter F+W für die Miete des Schiffes und für die Herrichtung und Sicherung des Liegeplatzes? Bitte differenziert auflisten.
-
Welche Kosten entstehen der FHH und F+W für die öffentlich-rechtliche Unterbringung der gleichen Personenzahl an Land für den gleichen Zeitraum (bitte differenziert auflisten und Kosten für Spielplätze und ähnliche Einrichtungen, die es auf einem Schiff nicht geben kann, auch bei den Unterbringungsformen an Land nicht einrechnen)?
- in gemieteten Wohncontainern entsprechend dem Standard der „Transit“?
- in sonstigen gemieteten Wohncontainern?
- in gemieteten Pavillonbauten?
- in Wohncontainern im Eigentum der FHH oder F+W?
- in Pavillonbauten im Eigentum der FHH oder F+W?
-
Energieversorgung incl. Lieferant in Vergleich zu den Kosten der oben genannten Einrichtungen an Land?
- War dem Senat bei seiner Entscheidung für den Liegeplatz der Transit bewusst, dass damit die Investitionstätigkeit im Binnenhafen zum Erliegen kommen würde? Wenn nein, warum nicht?
-
Welche Summe privater Investitionen im Harburger Binnenhafen wurde durch welche Summe öffentlicher Infrastrukturinvestitionen im Binnenhafen seit der Entlassung aus der Schlossinsel aus dem Hafengebiet ausgelöst?
- Wie ist hier das Verhältnis öffentlicher zu privaten Investitionen?
- Wie ist dieses Verhältnis bei anderen größeren Hamburger Stadtentwicklungsprojekten wie z.B. Hafencity, Wilhelmsburger Mitte, neue Mitte Altona, Vogelkamp Neugraben (bei geplanten Entwicklungen bitte nachvollziehbare Schätzung).
-
Sollen von der FHH oder F+W weitere Wohnschiffe angemietet werden? Wenn ja, wo sollen diese liegen?
Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann, Jürgen Marek, Tülin Akkoc und GRÜNE Fraktion
Harburg, 11.12.2014
Britta Herrmann
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
f.d.R.