19-1995

Anfrage Grüne betr. Was ist mit den verbliebenen Harburger Pilotprojekten zur Lärmminderung?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit 2007 ist das Thema Lärmschutz in Hamburg verstärkt auf der Agenda. Zunächst wurden Lärmkartierungen erstellt, auf deren Basis ein Strategischer Lärmaktionsplan für ganz Hamburg entworfen und in den Bezirken durch Lärmforen weitere laute Gebiete mit Gegenmaßnahmen identifiziert wurden. Auslöser des Ganzen waren die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die erstmalig zum 18. Juni 2008 einen Aktionsplan einforderte, der alle fünf Jahre evaluiert werden soll. Im Juli 2013 stand der nächste Bericht an die EU an, so dass der Senat im Herbst 2012 den Entwurf des  Lärmaktionsplans Stufe 2 – 2012/2013 vorstellte.

Dieser Entwurf greift zum einen die strategischen Maßnahmen des ersten Lärmaktionsplans auf, beinhaltet aber nun für Harburg auch drei konkrete Maßnahmen, die an den lautesten Straßen in Harburg deutliche Lärmminderungen erzielen sollen. Hier muss aber einschränkend hervorgehoben werden, dass sich diese Maßnahmen zunächst im reinen Entwurfsstadium befanden und es lange Zeit überhaupt noch keine behördliche Verständigung über Durchführung oder gegebenenfalls eine Modifizierung der Maßnahmen gab. Zudem handelt es sich durchweg um Pilotprojekte, die es auszuwerten gilt, bevor man weitere Maßnahmen angeht.

Im Vorfeld dieser Diskussion haben der Umweltausschuss und der Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft eine Sachverständigenanhörung zum Thema Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt, auf der viele in anderen Städten erfolgreich erprobte Maßnahmen (wie Rückbau von mehrspurigen Straßen, Radweg-Anlagen, Temporeduzierung, Parkraumbewirtschaftung, intensive Kontrollen von Tempolimits) vorgestellt wurden. Vieles davon findet sich bereits in dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 – 2012/2013, so dass sich der Projektcharakter eigentlich erübrigt.

Seit Herbst 2012 sind von den drei Pilotprojekten lediglich zwei übrig geblieben und die restlichen zwei Projekte wurden zudem in ihrem Umfang deutlich reduziert. Inzwischen ist nur noch von Tempo 30 nachts auf der Winsener Straße (Nord) und in der Moorstraße die Rede.

Nach einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage vom 23.07.2013 (Drucksache  20/8686)  war im vergangenen Sommer über die Anordnung von Tempo 30 nachts auf den genannten Straßenabschnitten immer noch nicht entschieden. Vielmehr beabsichtigte die Fachbehörde bis zur Jahreswende 2013/2014 lediglich zu prüfen, ob sie die nächtlichen Temporeduzierungen probeweise einführen will oder nicht.

Vor diesem Hintergrund sprach sich die Bezirksversammlung im September 2013 dafür aus, dass  die Senatsbehörden die im Lärmaktionsplan Stufe 2 – Ausgabe Juli 2013 für Harburg vorgestellten und vom Senat konkretisierten zwei Pilotprojekte, nämlich Einführung von Tempo 30 nachts für Winsener Straße (nördlicher Abschnitt) und Moorstraße, unverzüglich bis spätestens Anfang 2014 umsetzen mögen. Über den Fortschritt der Maßnahmen sollte dem bezirklichen Verkehrsausschuss berichtet werden. 

Bis dato gab es im zuständigen Ausschuss jedoch keinerlei Berichte zum Thema. Aktueller Presseberichterstattung ist jedoch zu entnehmen, dass ein weiteres Projekt des Lärmaktionsplans, nämlich Temporeduzierungen für die Fuhlsbüttler Straße im Bezirk Nord gescheitert ist.

 

Für die Harburger Pilotprojekte sind demnach neben angeblichen Prüfergebnissen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt lediglich weitere monatelange verkehrsrechtliche Prüfungen etwa der Verkehrs- und /oder der Innenbehörde angekündigt.

 

Nach der aktuellen Antwort vom 04.02.2014 auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion (Drucksache 20/10681) wird die Lärmbelastung derzeit nach RLS-90 berechnet, um die Erforderlichkeit und die Geeignetheit der Temporeduzierungen einzuschätzen. Dies sei Grundlage für eine rechtssichere Anordnung.

 

Der Antwort der Fachbehörde zufolge war es notwendig für die Prüfung der Pilotprojekte zur Herabsetzung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit und auch für eine geplante spätere Evaluation,   Erhebungen zu den Parametern Verkehrsstärke, Geschwindigkeit und Lärm durchzuführen.

 

Für die Winsener Straße wurden diese Erhebungen demnach zwischen dem 05.11.2013 und dem 08.11.2013 durchgeführt, für die Moorstraße zwischen dem 12.11.2013 und dem 15.11.2013.

 

In der Senatsantwort sind jedoch ausschließlich die Daten zur Verkehrsstärke wiedergegeben. Daten zu den angeblich ebenfalls erhobenen Parametern Geschwindigkeit und Lärm fehlen gänzlich. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

 

  1. Welche genauen Ergebnisse hatten die zwischen dem 05.11.2013 und 08.11.2013 durchgeführten Erhebungen an der Winsener Straße (Abschnitt Jägerstraße bis zum Anschluss an die A 253) in Bezug auf die Parameter Geschwindigkeit und Lärm?
  2. Sollten wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt keine entsprechenden Erhebungen stattgefunden haben: Welche aktuellen Erkenntnisse haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen von Pkws und Lkws an diesem Straßenabschnitt? Welche aktuellen Erkenntnisse zur Lärmbelastung zur Nachtzeit liegen für diesen Straßenabschnitt vor?
  3. Welche genauen Ergebnisse hatten die zwischen dem 12.11.2013 und 15.11.2013 durchgeführten Erhebungen an der Moorstraße in Bezug auf die Parameter Geschwindigkeit und Lärm?
  4. Sollten wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt keine entsprechenden Erhebungen stattgefunden haben: Welche aktuellen Erkenntnisse haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen von Pkws und Lkws an diesem Straßenabschnitt? Welche aktuellen Erkenntnisse zur Lärmbelastung zur Nachtzeit liegen für diesen Straßenabschnitt vor?
  5. In Anbetracht des für Pilotprojekte sehr langen zeitlichen Vorlaufs: Weshalb wurden die für eine rechtssichere Anordnung angeblich notwendigen Verkehrsdaten nicht bereits früher ermittelt? Warum sind nach Verkündung des Lärmaktionsplans 2. Stufe-Ausgabe Juli 2013 - nochmals weitere fünf Monate vergangen, bevor die angeblich notwendigen Erhebungen zur Verkehrssituation durchgeführt wurden?
  6. Wann genau wird über die Pilotprojekte Winsener Straße und Moorstraße entschieden und wann erfolgen ggf. entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen von Tempo 30 nachts?  

 

 

Harburg, 06.02.2014

 

Kay Wolkau

GRÜNE-Fraktionsvorsitzender

 

 

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