Die Freie und Hansestadt Hamburg hat den Falkengraben 2014 als zusätzliches Überschwemmungsgebiet laut Wasserhaushaltsgesetz von 2009 ausgewiesen.
Der Falkengrabenentspringt in der Nähe der Neugrabener Heide durchfließt in einer Länge von 5,64 km die Stadtteile Neugraben- Fischbek und Hausbruch. Er ist kein natürliches Gewässer, sondern ein künstlich geschaffener Entwässerungsgraben. Das Gewässer gehört zum Einzugsgebiet der Alten Süderelbe. In der Marsch sollte der Falkengraben in die Moorwettern münden. Er hat jedoch keinen Anschluss an die Moorwettern. Das Wasser versickert auf den Wiesen unterhalb des Neugrabener Dorfes.
Das Einzugsgebiet liegt etwa zur Hälfte in Niedersachsen. Im Überschwemmungsgebiet befinden sich viele Grundstücke mit Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung.
Die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet beinhaltet eine ganze Reihe von Einschränkungen für die Eigentümer. Diese umfasst u.a. Verbot eines Neubaus, Errichtung von Nebengebäuden, Dämmen, Wällen und Bepflanzungen und damit eine Wertminderung des Eigentums. Es besteht ein Eingriff in das Rechtsgut auf Eigentum nach Grundgesetz Artikel 14. Am 14.08.2014 läuft die Frist für Einwendungen/ Stellungnahmen für die Betroffenen ab.
Für die Betroffenen kommt hinzu, dass der Falkengraben vor Ort gar nicht als „Falkengraben“, sondern als Scheidebach bekannt ist, so dass viele Bürger, die von den Überschwemmungsgebieten in der Zeitung gelesen hatten, sich gar nicht als Betroffene angesehen haben. Die betroffenen Personen sind weder angeschrieben noch in anderer Form persönlich informiert worden.
Wir fragen daher die zuständige Fachbehörde(n):
- Wie viele Bürger sind von der Ausweisung des Falkengrabens als Überschwemmungsgebiet betroffen? Bitte die Anzahl der Grundstücke und Anwohner nennen jeweils aufgeschlüsselt nach Grundstücken mit Wohn- oder Gewerbenutzung!
- Warum wurden die Betroffenen nicht frühzeitig informiert? Hält es die zuständige Fachbehörde für ausreichend, wenn zu Informationszwecken lediglich eine allgemeine Pressemitteilung herausgegeben wird?
- Warum ist der Falkengraben als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen worden, wenn es sich gar nicht um ein natürliches, sondern ein künstlich geschaffenes Gewässer handelt?
- Sind Alternativen zur Ausweisung als Überschwemmungsgebiet erwogen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Ist insbesondere geprüft worden, ob es ausreichen würde, wenn regelmäßige Pflegemaßnahmen erfolgen, was Jahrzehnte bis heute nicht der Fall war, der Graben an das Grabensystem der Moorwettern angeschlossen und der Wasserabfluss durch regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen gesichert würde, damit ggf. die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes entfallen könnten?
- Welche regelmäßigen Grabenpflegemaßnahmen werden vorgenommen? Wie oft, wie tief und wie breit wird der Falkengraben unterhalten? Wer ist zuständig für die Unterhaltung und die Kontrolle, wer trägt die Kosten und wie hoch sind diese?
- Wurden Alternativen geprüft, um Überschwemmungsgebiete in der unmittelbaren Nähe auszuweisen, die nicht besiedelt und die sich möglicherweise wesentlich besser als Überschwemmungsgebiete eignen wie z.B. das angrenzende Moor? Wenn ja mit welchem Ergebnis ? Wenn ein, warum nicht?
- Welche Wassermengen könnten nach Einschätzung der zuständigen Fachbehörde im Falle eines Starkregens in den in der Nähe gelegenen Moorgebieten aufgenommen werden und welche Wassermengen können im Vergleich dazu am Falkengraben aufgenommen werden?
- Welchen Einfluss auf den Wasserstand im Falkengraben hat die Errichtung des angrenzenden Neubaugebiets Elbmosaik und wie ist hier der Wasserabfluss gesichert?
- Welche Zusammenarbeit besteht mit Niedersachen, da ja die Hälfe des Einzugsgebiets in Niedersachsen liegt? Wird Niedersachen an den Planungen der Entwässerung und an den Unterhaltungskosten beteiligt?
- Die Neuwiedenthaler Straße überquert den Falkengraben. An der Brücke ist eine Enge. Das Wasser staut sich hier bei Starkregen und Grundstücke werden überflutet. Welche Grundstücke und wie viele Bewohner sind betroffen?
- Wie soll die unter 11. erwähnte Enge beseitigt und ein ungehinderter Abfluss gewährleistet werden? Wer ist zuständig für die Pflege? Wurden bauliche Maßnahmen geprüft, wie ein besserer Abfluss gesichert werden kann? Wenn ja, welche Baumaßnehmen sind vorgesehen? Wenn ein, warum nicht?
Harburg, den 13.08.2014
Dr. Gudrun Schittek, Jürgen Marek, Kay Wolkau und Grüne Fraktion