20-0612

Anfrage Grüne betr. Umwidmung der A 253

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Wie sich aus der Antwort des Senats zu Frage 11 der Drucksache 20/14319 ergibt, ist geplant, die A253 (Harburger Umgehung) spätestens zum Jahr 2025 zur B75 umzuwidmen.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

  1. Zu wann ist eine Umwidmung der A253 zur B75 geplant?
     
  2. Soll die A253 zur Kraftfahrstraße (umgs: „Schnellstraße“) oder zu einer innerörtlichen Straße umgewidmet werden?
     
  3. Ergeben sich aus der Umwidmung Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten?
     
  4. Ist geplant, dieses neue Teilstück der B75 mit einer Mautpflicht zu beaufschlagen?

4.a. Wenn ja: in gleicher Höhe wie die bisherige Maut für die Bundesautobahn A253?

4.b. Wenn mit geringerer oder ohne Maut: Welche Maßnahmen sind dann geplant, um Mautausweichverkehr zu hindern?

 

 

 

 

 

 

Anfrage der Abgeordneten Robert Klein, Dr. Gudrun Schittek, Jürgen Marek und GRÜNE Fraktion

 

 

Harburg, 09.04.2014

 

Britta Herrmamm

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende