20-0909

Anfrage Grüne betr. Subventionierung von Schulmilch

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Als die EU vor ca. 35 Jahren begann die Schulmilch zu subventionieren, ergriffen an vielen Schulen Eltern die Chance, die Schülerinnen und Schüler mit günstigen Milchprodukten für ein Gesundes Pausenfrühstück zu versorgen. Dieses Gesunde Pausenfrühstück mit der Schulmilch hat heute an vielen Hamburger Schulen einen hohen Stellenwert bei der täglichen Versorgung von Schülerinnen und Schülern.

Auch an Schulen im Bezirk Harburg ist die Versorgung mit gesunden Produkten nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und mit  Bioprodukten und Produkten aus der Region zunehmend wichtig. So hat z.B. das Pausenfrühstück mit Schulmilch am Harburger Alexander-von-Humboldt-Gymnasium eine jahrzehntelange erfolgreiche Tradition, nicht zuletzt auch deshalb, weil durch Beteiligung des Schulvereins, Produkte sehr kostengünstig oder sogar völlig kostenfrei abgegeben werden können. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag für eine gesunde und nachhaltige Ernährung im Ganztagesbetrieb geleistet.

Es geht darum, das Gesunde Pausenfrühstück, das seit Jahrzehnten an Harburger Schulen einen großen Stellenwert hat, nicht zu gefährden. Wir haben den Hinweis bekommen, dass die bisherige Subventionierung für das jetzige Schuljahr nicht gefährdet ist, aber  die vorliegenden Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen im Bundesgesetzblatt 2015 Teil I, Nr. 21 vom 5. Juni 2015 wirft Fragen für die Zukunft auf. Diese Verordnung soll ja auch bereits auf die Schuljahre ab dem Schuljahr 2015/2016 angewendet werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Was geschieht ab dem Schuljahr 2015/2016 mit der Subventionierung der Schulmilch. Gibt es hierzu Verhandlungen Ihrer Behörde und welche Ergebnisse liegen vor?
  2. Beabsichtigt Hamburg als Land oder Region an dem EU-Schulmilchprogramm teilzunehmen und gibt es bereits eine regionale Strategie zur Umsetzung? (vgl. §3 der Verordnung))
  3. Wo und wie müssen Schulen einen Antrag zur Zulassung als Antragsteller stellen, um eine Beihilfe für die Schulmilch zu bekommen (vgl. §6) und wo findet sich das erwähnte einheitliche Formblatt hierzu (vgl. § 7)?
  4. Wie sieht die erwähnte regionale Strategie aus und welches  ist der festgelegte Höchstpreis mit Begründung für Hamburg (vgl. §10)
  5. Wie und wann wurden/werden die Schulen über das weitere Verfahren zur Schulmilchsubventionierung informiert?

 

Anfrage des Abgeordneten Jürgen Marek, Britta Herrmann, Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE-Fraktion

Harburg, 03.09.2015

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

 

 

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