20-0171

Anfrage Grüne betr. Standortwahl für Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit Umsetzung der SOG Maßnahmen hat der Bezirk nur noch die Möglichkeit Standorte für Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen vorzuschlagen. Ein Anhörungsrecht nach §28 BezVerG gibt es nicht mehr. Die Harburger Bezirksverwaltung hat mehrere Standorte und Objekte verteilt über den gesamten Bezirk vorgeschlagen. Eine breitere Verteilung von Unterbringungseinrichtungen entspricht unserem Anspruch an dezentrale Unterbringung, mit dem Ziel die dort lebenden Menschen möglichst schnell zu in integrieren.

 

Die von der BASFI gewählten Standorte und Standorterweiterungen befinden sich in einem engen Umkreis von ca. 3 km. Hier werden in Kürze ca. 1000 Flüchtlinge im Binnenhafen, der Wetternstrasse und Lewenwerder untergebracht sein. Der Standort im Binnenhafen ist mit 400 Plätzen eingerechnet, sollte die Kapazität auf 800, wie es im Gespräch ist, erhöht werden, würden wir auf eine Gesamtkapazität von 1400 Personen kommen. Unberücksichtigt sind hierbei die 400 Plätze in der ZEA in der Poststraße und dem „Schwarzenberg“.

 

Eine derartige Zentralisierung von Unterbringungen und der ZEA ist nicht vertretbar. Sie verhindert Integration und Akzeptanz von Anwohnern, schürt Vorbehalte wegen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Anwohnern und unterzubringenden Menschen. Große Einrichtungen, wie sie jetzt im Binnenhafen auch in Form von Schiffsunterbringung geplant sind, bringen großes Konfliktpotential mit sich. Für die Menschen die an diesen Standorten Unterkunft bekommen, hat es einen „Lagercharakter“. Kriegstraumatisierte Flüchtlinge, um die es hier vorwiegend geht, benötigen ein akzeptierendes, ruhiges Umfeld und Angebote zur Integration. Insbesondere die Kinder werden in Großunterbringungen nicht angemessen Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Nach welchen Kriterien sind die derzeitigen Standorte für die Öffentlich-Rechtliche Unterbringung ausgewählt worden?
  2. Spielen logistische Aspekte eine Rolle, bei der Standortwahl, wenn ja welche und wenn nein warum nicht?
  3. Was sprach gegen die anderen vorgeschlagenen Standorte Cuxhavener Straße 124, Berghotel „Hamburg Blick“, Pension Neuenfelde, Leerstand Neuenfelde, Freiluftschule Neugraben, OBI Neugraben, In de Krüm, Sinstorfer Kirchweg. Winsener Stieg, Schützenhof Marmstorf und Dorflageweg?

 

 

 

 

 

  1. Der Druchsache 20-0079 ist zu entnehmen, dass der Bezirk eine temporäre Nutzung in der Denikestraße/Thörlstraße mit 80 Wohneinheiten und der Leerstand in Neuenfelde (57 Wohneinheiten) möglich wäre. Warum sind diese Objekte nicht berücksichtigt worden?

 

Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann, Tülin Akkoc, Jürgen Marek.und GRÜNE-Fraktion

 

Harburg, 09.10.2014

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

 

 

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