19-1711

Anfrage Grüne betr. Solaranlagen auf Harburger Schuldächern

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Seit 1994 gibt es in Hamburg eine breite Bewegung zur Installation von Solaranlagen auf Hamburger Schuldächern. Auch im Bezirk Harburg betreiben zahlreiche Schulen erfolgreich Solaranlagen bereits seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts.

 

Die Anlagen wurden aus Fördermitteln (wie z.B. vom Hamburger Klimaschutzfonds – HKF) und durch Eigenmittel der Schulen (wie z.B. Schulvereinen und Sponsoren) finanziert, von der Schulbehörde genehmigt und  auch versicherungsmäßig in den Baubestand der betroffenen Schulen aufgenommen.

 

Es bestand und besteht ein großer pädagogischer Konsens, dass diese Anlagen sinnvolle Einrichtungen sind. Handlungsorientierter Unterricht zu regenerativen Energien hat an Bedeutung gewonnen, wie u.a. zahlreiche Erfolge der Schulen in Wettbewerben und zunehmende Kooperationen mit externen Partnern zu diesem Thema aufzeigen. Eine moderne zukunftsorientierte Schule ist dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet. In diesem Sinne muss sie selbst als „Betrieb“ leben, was sie lehrt. So sind Solaranlagen primär pädagogische Modelle, die durch Anzeigen zu ihrer Leistungsfähigkeit und bezogenen Unterricht den aktiven Klimaschutz in den Erfahrungs- und Lernraum der Schülerinnen und Schüler rücken. In diesem Sinne sind sie  auch nicht primär auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet, auch wenn hier z. T. ansehnliche Erträge erwirtschaftet wurden, die überwiegend wieder in pädagogische Aktivitäten investiert wurden.

 

Auf dem Hintergrund dieser Tatsachen verwundert eine Pressemeldung, die eine Verweigerung der Kostenübernahme durch die GMH (Gebäudemanagement Hamburg) für die Wiedermontage der Solaranlage der Staatlichen Schule Sozialpädagogik nach Sanierungsarbeiten am Dach zum Inhalt hat. GMH missachtet mit der Abweisung der Kosten für die Wiederinstallation jahrzehntelange pädagogische Aktivitäten der Schule zum aktiven Klimaschutz und untergräbt gleichzeitig die Planungssicherheit anderer Schulen beim Betreiben von Solaranlagen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

 

  1. An welchen Harburger Schulen werden und wurden Solaranlagen betrieben, welche Leistungsfähigkeit haben und hatten diese? Von wem wurde der Bau dieser Anlagen finanziert?

 

  1. Besteht nach wie vor ein pädagogischer Konsens, dass Solaranlagen auf Schuldächern wichtige Einrichtungen zum gelebten Klimaschutz an Schulen sind und weiterhin gefördert werden sollten.

 

  1. Gehören die vorhandenen und eventuelle zukünftige Anlagen zum Gebäudebestand der Schule, die vom jeweiligen Gebäudemanagement (GMH, SBH) erhalten und gewartet werden?

 

  1. 2009 gab es an einigen Harburger Schulen sehr konkrete Planungen und Versprechen weitere Solaranlagen auch mit der GWG zu errichten. Hierzu lagen zum Teil schon statische Berechnungen bevor. Die Anlagen sind jedoch bis heute nicht errichtet worden. Worin liegen die Gründe?

 

  1. Welche Entscheidungen hinsichtlich der Wiederherstellung der Solaranlage an der Staatlichen Schule Sozialpädagogik (W5) liegen aktuell vor? Wie wird eine ablehnende Haltung zur Kostenübernahme durch die GMH begründet?

 

 

Harburg, 09.10.2013

 

Kay Wolkau

GRÜNE-Fraktionsvorsitzender