Anfrage Grüne betr. Mangelnde Funktionstüchtigkeit des Fahrstuhls am S-Bahnhof Heimfeld
Bereits seit 2003 stand der S-Bahnhof Heimfeld auf der Liste der „Prioritätenempfehlungen zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“. Gemäß Bürgerschaftsdrucksache 20/94 war der barrierefreie Umbau des S-Bahnhofs Heimfeld mindestens seit März 2011 finanziell abgesichert. Finanziert wurde der Umbau demnach von der DB im Rahmen des „Programms zur Steigerung der Haltestellenqualität“ (PSH).
Nach Jahren inständigen Forderns und Nachhakens seitens der Bezirksversammlung Harburg, war es im Frühjahr 2014 endlich soweit: Die S-Bahnhof Heimfeld verfügt seitdem über einen Fahrstuhl.
Nach einigen Anfangsschwierigkeiten funktionierte der Fahrstuhl im Frühsommer zunächst einwandfrei. Mindestens seit Ende Juli 2014 gab es jedoch immer wieder Funktionsstörungen des Fahrstuhls teilweise von längerer Dauer.
Im August funktionierte der neue Fahrstuhl wochenlang überhaupt nicht. Nachdem zunächst keinerlei Hinweise darauf zu finden waren, wann wieder mit einer Instandsetzung des Fahrstuhls gerechnet werden kann, gab es ab Mitte August einen auf der Glaswand des Aufzugs aufgedruckten Hinweis, eine Reparatur werde zum 25.08.2014 erfolgen. Nachdem der Fahrstuhl daraufhin für kurze Zeit tatsächlich wieder funktionierte, war er wenige Tage später schon wieder defekt.
Frühzeitige Hinweise auf den Ausfall des Fahrstuhls für Fahrgäste, die auf den Fahrstuhl angewiesen sind, existierten –soweit ersichtlich- zu keinem Zeitpunkt.
Jedenfalls kam es zum Beispiel wiederholt vor, dass Fahrgäste mit Rollstuhl, die in Heimfeld die S-Bahn verlassen wollten, unter Inkaufnahme eines großen Umweges auf einen anderen S-Bahnhof, etwa Harburg-Rathaus, ausweichen mussten, um dort ihren Weg fortsetzen zu können.
Solche Verhältnisse sind –insbesondere für Menschen mit Behinderungen- nicht hinnehmbar.
Wir fragen daher die zuständige Fachbehörde(n):
wenden, wenn sie wider Erwarten nicht auf den S-Bahnhof gelangen oder vom S-
Bahnhof wegkommen können, weil der entsprechende Fahrstuhl nicht funktioniert?
7. Erfolgt eine rechtzeitige Information der Fahrgäste, wenn den zuständigen Stellen
bekannt ist, dass ein Fahrstuhl ausgefallen ist? Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht ?
8 Wer ersetzt mobilitätseingeschränkten Fahrgästen ggf. einen Schaden, der durch nicht planbaren Ausfall der Barrierefreiheit erstanden ist?
Harburg, den 04.09.2014
Anfrage der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE-Fraktion
Britta Herrmann
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
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