20-0081

Anfrage Grüne betr. Mangelnde Funktionstüchtigkeit des Fahrstuhls am S-Bahnhof Heimfeld

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Bereits seit 2003 stand der S-Bahnhof Heimfeld auf der Liste der „Prioritätenempfehlungen zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“. Gemäß Bürgerschaftsdrucksache 20/94 war der barrierefreie Umbau des S-Bahnhofs Heimfeld mindestens seit März 2011 finanziell abgesichert. Finanziert wurde der Umbau demnach von der DB im Rahmen des „Programms zur Steigerung der Haltestellenqualität“ (PSH).

Nach Jahren inständigen Forderns und Nachhakens seitens der Bezirksversammlung Harburg, war es im Frühjahr 2014 endlich soweit: Die S-Bahnhof Heimfeld verfügt seitdem über einen Fahrstuhl.

 

Nach einigen Anfangsschwierigkeiten funktionierte der Fahrstuhl im Frühsommer zunächst einwandfrei. Mindestens seit Ende Juli 2014 gab es jedoch immer wieder Funktionsstörungen des Fahrstuhls teilweise von längerer Dauer.

 

Im August funktionierte der neue Fahrstuhl wochenlang überhaupt nicht. Nachdem zunächst keinerlei Hinweise darauf zu finden waren, wann wieder mit einer Instandsetzung des Fahrstuhls gerechnet werden kann, gab es ab Mitte August einen auf der Glaswand des Aufzugs aufgedruckten Hinweis, eine Reparatur werde zum 25.08.2014 erfolgen. Nachdem der Fahrstuhl daraufhin für kurze Zeit tatsächlich wieder funktionierte, war er wenige Tage später schon wieder defekt.

 

Frühzeitige Hinweise auf den Ausfall des Fahrstuhls für Fahrgäste, die auf den Fahrstuhl  angewiesen sind, existierten –soweit ersichtlich- zu keinem Zeitpunkt.

 

Jedenfalls kam es zum Beispiel wiederholt vor, dass Fahrgäste mit Rollstuhl, die in Heimfeld die S-Bahn verlassen wollten, unter Inkaufnahme eines großen Umweges auf einen anderen S-Bahnhof, etwa Harburg-Rathaus, ausweichen mussten, um dort ihren Weg fortsetzen zu können. 

 

Solche Verhältnisse sind –insbesondere für Menschen mit Behinderungen- nicht hinnehmbar.

Wir fragen daher die zuständige Fachbehörde(n):

 

  1. An welchen Tagen seit Inbetriebnahme des Fahrstuhls am S-Bahnhof Heimfeld ist es zu Funktionsbeeinträchtigungen bzw. zu Ausfällen des Fahrstuhls gekommen?
  2. Was war für die jeweiligen Beeinträchtigungen bzw. Ausfälle des Fahrstuhls ursächlich?
  3. Warum hat es teilweise sehr lange gedauert, bis die jeweiligen Beeinträchtigungen bzw. Ausfälle des Fahrstuhles behoben werden konnten?
  4. Wer ist für die Wartung des vorhandenen Fahrstuhls auf dem S-Bahnhof Heimfeld zuständig und wie ist die zuständige Stelle im Falle von Funktionsstörungen eines Fahrstuhls für Fahrgäste erreichbar?
  5. In welcher Weise wird die Funktionsfähigkeit der Fahrstühle auf den S-Bahnhöfen grundsätzlich gewährleistet?
    An wen können sich hilfebedürftige Bürger - wie zum Beispiel Menschen im Rollstuhl-

      wenden, wenn sie wider Erwarten nicht auf den S-Bahnhof gelangen oder vom S-

      Bahnhof wegkommen können, weil der entsprechende Fahrstuhl nicht funktioniert?

7.   Erfolgt eine rechtzeitige Information der Fahrgäste, wenn den zuständigen Stellen

      bekannt ist, dass ein Fahrstuhl ausgefallen ist? Wenn ja, in welcher Weise?

      Wenn nein, warum nicht ?

8         Wer ersetzt mobilitätseingeschränkten Fahrgästen ggf. einen Schaden, der durch nicht planbaren Ausfall der Barrierefreiheit erstanden ist?

 

 

Harburg, den 04.09.2014

 

Anfrage der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE-Fraktion

 

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende