20-0082

Anfrage Grüne betr. LKW-Maut auf Streckenabschnitten der Bundesstraßen, die auf dem Gebiet des Bezirks Harburg liegen - Ermittlung, Methodik der Ermittlung und Möglichkeiten der Eindämmung von LKW-Mautausweichverkehren im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit dem 1. August 2012 wird die Maut auch auf einigen Abschnitten von vierstreifigen Bundesstraßen erhoben. Damit erweitert sich das mautpflichtige Straßennetz um 1.135 Kilometer und der Koalitionsvertrag sieht eine weitere Ausdehnung vor.

Vielerorts wird nun ein Ausweichen mautpflichtiger Verkehre auf Bundesstraßen sowie städtische und bezirkliche Straßen erwartet, die keine oder eine geringere Mautpflicht auslösen oder nicht in der Straßenbaulast des Bundes stehen.

 

Harburg wird mit der B4, der B75 und der B73 von drei Bundesstraßen durchzogen, die durch schwere Nutzfahrzeuge und Transitverkehre zunehmend stark belastet sind.

Ziel der Anfrage ist es, das System der Bemautung für die verschiedenen Bundesstraßen auf dem Gebiet des Bezirks Harburg zu verdeutlichen. Sie soll Aufschluss über eventuelle finanzielle Anreize für mautpflichtige Verkehre geben, die BABs zu verlassen, um über nicht bemautete Abschnitte der Bundesstraßen oder das untergeordnete Straßennetz Harburgs z.B. zu ihren Zielen im Hafen zu gelangen.

 

Ebenso soll die Anfrage klären, mit welchen Methoden eventuelle mautfluchtbedingte Mehrverkehre im Bezirk ermittelt werden und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ergriffen werden/werden können, um die Wohnbevölkerung entlang der verschiedenen Ortsdurchfahrten vor mautflucht-bedingten Belastungen zu schützen.  

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche mautrechtlichen Vorschriften müssen aktuell auf Bundesstraßen bzw. deren Abschnitten erfüllt sein, damit dort eine LKW Maut erhoben werden kann?

 

  1. Sind diese Kriterien für Abschnitte der Bundesstraßen auf dem Gebiet des Bezirks Harburg erfüllt?

 

a)       Wenn ja, seit wann und für welche? Wird auf Strecken, die die Kriterien erfüllen eine Maut erhoben? Wenn Nein, warum nicht? Ist zukünftig mit Veränderungen zu rechnen? Mit welchen, warum und wo?

 

b)       Bitte genaue Darstellung der Abrechnungsmodi, der einzelnen Knotenpunkte, Tarifstrecken und der jeweiligen Tariflängen mittels Straßenkarten, sowie der Kosten, die sich jeweils für die dargestellten Streckenlängen daraus ggf. für verschiedene Fahrzeugtypen und Schadstoffklassen ergeben.

 

Sofern Abschnitte von Bundesstraßen in Harburg die Kriterien nicht erfüllen, seit wann nicht und warum ist eine Erhebung der Maut dort nicht/nicht mehr möglich? Bitte nach Bundesstraßen den jeweiligen Abschnitten und jeweiliger Begründung aufschlüsseln.

 

c)       Wie hoch sind die Gesamteinnahmen durch die Maut auf Harburger Bundesstraßen in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013 und bisher in 2014?

 

  1. Inwieweit unterscheidet sich die Maut auf Bundestraßen von der auf Autobahnen?

 

  1. Sofern Streckenabschnitte eine Bemautung auslösen, wie und an welchen Stellen wird die Entrichtung der Maut auf dem Gebiet des Bezirks Harburg erfasst und kontrolliert? Gibt es Mautbrücken o.ä.?

 

  1. Werden eventuelle mautfluchtbedingte Mehrverkehre im Bezirk Harburg ermittelt? Wenn ja, mit welchen Methoden, seit wann und mit welchen Ergebnissen? Bitte Ergebnisse der Erhebungen nach einzelnen Autobahnabfahrten auf die o.g. Bundes- und ggf. Hauptstraßen aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche verkehrsbeschränkenden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen wurden/ werden ergriffen/ können ergriffen werden, um die Wohnbevölkerung und das untergeordnete Straßennetz entlang der verschiedenen Ortsdurchfahrten vor Mehrbelastungen durch schwere LKW-Mautausweichverkehre zu schützen?  

 

  1. Wird es durch die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße zu einer Veränderung der Bemautung an den auf leitenden Bundesstraßen B4 bzw. B75 kommen? Wenn ja, wie sieht diese aus und welche Auswirkungen werden prognostiziert? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Harburg, 04.09.2014                                                                     

 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Robert Klein und GRÜNE-Fraktion

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

f.d.R.