20-1161

Anfrage GRÜNE betr. Leerstand von Häusern am Neuenfelder Fährdeich aus der Konkursmasse der ehemaligen Sietas Werft - Wer ist Eigentümer und welche Nutzung ist vorgesehen? (mit Antwort)

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann, Robert Klein, Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE-Fraktion

 

Im Jahr 2008 ist die Sietas Werft in Neuenfelde in die Insolvenz gegangen. Die FHH hat eine Bürgschaft übernommen und eine Konkursverwaltung eingesetzt. Die Werft ist inzwischen verkauft worden. Im Besitz der Konkursverwaltung sind jedoch u.a. noch mehrere Immobilien.

Zwei Gebäude am Neuenfelder Fährdeich stehen seit Jahren leer. Das Haus Nr. 130 ist der Größe nach ein Mehrfamilienhaus, das Haus Nr. 121 ist ein ehemaliges Verwaltungsgebäude, das von der Größe ebenfalls mehreren Familien Platz bietet und an das ein Hintergebäude anschließt, in dem zusätzlicher Wohnraum für eine ganze Anzahl Menschen wäre.

In der gegenwärtigen Zeit der Wohnungsnot in Hamburg ist es unverständlich, warum Wohnraum leer steht.

Die Antwort auf unsere Anfrage vom 6.12.2015   lautete, die betreffenden Häuser seien nicht im Besitz der Sprinkenhof AG und nicht der FHH.

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wer ist Besitzer oder Eigentümer der Immobilien oder Grundstücke aus der Insolvenzmasse der ehemaligen Sietas Werft und sind diese noch im Besitz einer Insolvenzverwaltung und welche ist das?
  2. Wie viele und welche Immobilien stehen leer? Wie groß ist die Wohn- oder Nutzfläche? Welche Grundstücke gehören dazu, und welches sind Baugrundstücke?
  3. Aus welchen Gründen sind bisher kein Verkauf und keine Vermietung erfolgt?
  4. Ist es geplant die Häuser und Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zur Miete oder zum Verkauf anzubieten? Wenn nein, warum nicht?
  5. Ist es geplant die Häuser oder Wohnungen als öffentlich-rechtliche Unterkunft für Geflüchtete zu nutzen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Die Häuser Neuenfelder Fährdeich Nr. 121 und Nr. 130 stehen schon seit Jahren leer und könnten als Wohnraum genutzt werden. Sind sie bereits nach dem Wohnraum- Schutzgesetz gemeldet worden und sind dem Eigentümer Auflagen zur Vermietung gemacht worden oder werden sie zum Verkauf angeboten?

 

Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann, Robert Klein, Dr. Gudrun Schittek

und GRÜNE-Fraktion

 

Harburg, XX.XX.2015

 

Britta Herrmamm

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

f.d.R.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG                                                       

Der Vorsitzende                                                                                                               

3. Februar 2016

 

 

Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Anfrage der GRÜNE-Fraktion (Drs. 20-1161) unter Mitwirkung des Bezirksamtes Harburg zu Frage 6  wie folgt:

 

 

Zu 1. bis 4.:

Die betreffenden Grundstücke befinden sich in Privateigentum, so dass die Finanzbehörde keinen Einfluss auf die Nutzung bzw. den Verkauf der Immobilien hat. Im Übrigen siehe Drs. 20-1105.

 

Zu 5.:

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat die Immobilien Neuenfelder Fährdeich 121 und 130 für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen mit dem Ergebnis geprüft, dass die Grundstücke aufgrund der Größe der Gebäude und Flächen sowie einer Nutzungseinschränkung für eine Teilfläche aufgrund einer eingetragenen Dienstbarkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht geeignet sind.

 

Zu 6.:

Neuenfelder Fährdeich 121:

Dieses Wohnhaus ist aufgrund der Ausstattung und Lage nicht zum Wohnen geeignet. Dem Eigentümer wurde mit einer Negativbescheinigung am 12.11.2007 vom Bezirksamt Harburg bestätigt, dass für eine andere als Wohnnutzung eine Genehmigung nach zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften nicht erforderlich ist. Ob dieses Haus zum Verkauf angeboten wird, ist nicht bekannt.

 

Neuenfelder Fährdeich 130:

Der Leerstand dieses Hauses war dem Bezirksamt nicht bekannt. Ob Anordnungen zur Herstellung der Wohnnutzung zu erlassen wären, muss geprüft werden. Über das Ergebnis der Prüfung wird im Regionalausschuss Süderelbe berichtet. Zu evtl. Verkaufsabsichten liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

gez. Schulz