Anfrage GRÜNE betr. Leerstand von Häusern am Neuenfelder Fährdeich aus der Konkursmasse der ehemaligen Sietas Werft - Wer ist Eigentümer und welche Nutzung ist vorgesehen? (mit Antwort)
Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann, Robert Klein, Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE-Fraktion
Im Jahr 2008 ist die Sietas Werft in Neuenfelde in die Insolvenz gegangen. Die FHH hat eine Bürgschaft übernommen und eine Konkursverwaltung eingesetzt. Die Werft ist inzwischen verkauft worden. Im Besitz der Konkursverwaltung sind jedoch u.a. noch mehrere Immobilien.
Zwei Gebäude am Neuenfelder Fährdeich stehen seit Jahren leer. Das Haus Nr. 130 ist der Größe nach ein Mehrfamilienhaus, das Haus Nr. 121 ist ein ehemaliges Verwaltungsgebäude, das von der Größe ebenfalls mehreren Familien Platz bietet und an das ein Hintergebäude anschließt, in dem zusätzlicher Wohnraum für eine ganze Anzahl Menschen wäre.
In der gegenwärtigen Zeit der Wohnungsnot in Hamburg ist es unverständlich, warum Wohnraum leer steht.
Die Antwort auf unsere Anfrage vom 6.12.2015 lautete, die betreffenden Häuser seien nicht im Besitz der Sprinkenhof AG und nicht der FHH.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:
Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann, Robert Klein, Dr. Gudrun Schittek
und GRÜNE-Fraktion
Harburg, XX.XX.2015
Britta Herrmamm
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
f.d.R.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
3. Februar 2016
Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Anfrage der GRÜNE-Fraktion (Drs. 20-1161) unter Mitwirkung des Bezirksamtes Harburg zu Frage 6 wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Die betreffenden Grundstücke befinden sich in Privateigentum, so dass die Finanzbehörde keinen Einfluss auf die Nutzung bzw. den Verkauf der Immobilien hat. Im Übrigen siehe Drs. 20-1105.
Zu 5.:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat die Immobilien Neuenfelder Fährdeich 121 und 130 für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen mit dem Ergebnis geprüft, dass die Grundstücke aufgrund der Größe der Gebäude und Flächen sowie einer Nutzungseinschränkung für eine Teilfläche aufgrund einer eingetragenen Dienstbarkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht geeignet sind.
Zu 6.:
Neuenfelder Fährdeich 121:
Dieses Wohnhaus ist aufgrund der Ausstattung und Lage nicht zum Wohnen geeignet. Dem Eigentümer wurde mit einer Negativbescheinigung am 12.11.2007 vom Bezirksamt Harburg bestätigt, dass für eine andere als Wohnnutzung eine Genehmigung nach zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften nicht erforderlich ist. Ob dieses Haus zum Verkauf angeboten wird, ist nicht bekannt.
Neuenfelder Fährdeich 130:
Der Leerstand dieses Hauses war dem Bezirksamt nicht bekannt. Ob Anordnungen zur Herstellung der Wohnnutzung zu erlassen wären, muss geprüft werden. Über das Ergebnis der Prüfung wird im Regionalausschuss Süderelbe berichtet. Zu evtl. Verkaufsabsichten liegen keine Erkenntnisse vor.
gez. Schulz
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