20-0300

Anfrage Grüne betr. Harburg Center

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Im April 2014 haben wir Grünen bereits in einer öffentlichen Aktion unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ darauf aufmerksam gemacht, dass der Leerstand des Harburg Centers so nicht mehr hinzunehmen sei. Der Bezirk Harburg hat hohe Bedarfe im Bereich Wohnungsbau, aber auch Flächen und Gebäudebedarfe für Wissenschafts- und Kultureinrichtungen. Leerstand können wir uns nicht leisten!

 

Ein von der Harburger Verwaltung und Politik angestrebter Planungsprozess wird seit Jahren konsequent von Herrn Lindberg verhindert. Das Ergebnis ist bis heute eine blockierte Stadtentwicklung!

 

Der Zustand des Gebäudes verschlechtert sich zunehmend, eine kooperative Lösung steht nicht in Sicht. Daher sollten nun die Rechtsverhältnisse um die Eigentumsfrage geklärt werden

 

 

Die Verwaltung wird deshalb gebeten, folgende Fragestellungen zu klären:

 

  1. Zu welchen Konditionen ist das Harburg Center für die Stadt Hamburg zu erwerben und wie kann die Finanzierung gewährleistet werden?
  2. Ist es möglich, das Erbbaurecht vorzeitig zu kündigen? Wenn ja; welche Abfindung müsste dem jetzigen Eigentümer noch gezahlt werden?
  3. Kann das Gebiet um das Harburg Center zum Sanierungsgebiet erklärt werden? Wenn nein; warum nicht? Wenn ja; welche neue rechtliche Situation ergibt sich daraus mit den Eigentümern dieses Gebietes?

 

 

 

Harburg, 25.11.2014

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

 

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