20-0028

Anfrage Grüne betr. Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Este und Kooperation mit Niedersachsen und dem Wasser- und Schiffahrtsamt Hamburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Este als Überschwemmungsgebiet neu festgelegt und die Grenzen verändert. Das neue Überschwemmungsgebiet der Este umfasst eine Fließstrecke von 2,12 km in Cranz und Neuenfelde. Hier sind Wohnbebauung und landwirtschaftliche Flächen betroffen. Die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet beinhaltet eine ganz Reihe von Einschränkungen für den Eigentümer. Diese umfassen u.a. das Verbot eines Neubaus, Errichtung von Nebengebäuden, Dämmen, Wällen und Bepflanzungen und damit eine Wertminderung des Eigentums. Es besteht ein Eingriff in das Rechtsgut auf Eigentum nach Grundgesetz Artikel 14. Die Betroffenen wurden nicht persönlich informiert und hatten nur bis zum 14.8. 2014 eine Frist, Einwendungen oder Stellungnahmen abzugeben.

Zur Vermeidung von Hochwassern werden Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, um Überflutungsflächen zu erhalten, die unbebaut sind, um dem Wasser mehr Raum zu geben und größere Schäden zu verhindern. Die Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes von 2009 und ist in den Bundesländern und im Bund verbindlich.

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Bürger sind von der Ausweisung der Este als Überschwemmungsgebiet betroffen? Bitte Anzahl der Grundstücke und Anwohner nennen jeweils aufgeschlüsselt nach Grundstücken mit Wohn- und Gewerbenutzung.
  2. Warum wurden die Betroffenen nicht frühzeitig informiert? Hält die zuständige Fachbehörde es für ausreichend, wenn zu Informationszwecken lediglich eine Pressemitteilung herausgegeben wurde?
  3. Auf welcher Grundlage erfolgte die Berechnung der Wasserstände und warum sind in den Karten keine Gelände- und Wasserhöhen angegeben und welche Geländehöhen liegen vor?
  4. Für die betroffenen Gebäude gilt Bestandsschutz, ist dieser im Falle von Binnenhochwasser gewährleistet?
  5. Wie hoch sind die Geländehöhen der Deichdurchlässe und die Höhe der Straße Estebogen zur Straße Estedeich?
  6. Als Träger Öffentlicher Belange ist die FHH verpflichtet auch gegenüber Niedersachsen die Interessen seiner Bürger zu wahren. Warum hat die FHH bisher nicht von NS die Ausweisung seiner Überschwemmungsgebiete an der Este gefordert?
  7. Wie weit ist die Fachbehörde über die Baupläne in Buxtehude und Bebauung von Uferflächen unmittelbar an der Este informiert? Welche Flächen sind das? Gibt es ein Gutachten über die Auswirkungen der Aufschüttung und der Bebauung in Niedersachen auf das Hamburger Gebiet der Este?
  8. Das Wasser- und Schifffahrtamt Hamburg plant die Verlegung seines Betriebsgeländes vom Buxtehuder Hafen nach Hove, damit ein Investor in Buxtehude auf dem Gelände bauen kann. Hierbei werden Flächen aufgeschüttet und bebaut, die bisher als Wasserretentionsflächen zur Verfügung stehen. In Hove sind Flora- Fauna Habitat Gebiete mit Wiesen-und Reetflächen betroffen. Gibt es ein Gutachten, das die Auswirkungen auf das Hamburger Gebiet untersucht und wenn nicht, ist es geplant ein Gutachten zu erstellen? Wie ist die Zusammenarbeit mit der Fachbehörde in Hamburg mit dem WSA und Niedersachen in dieser Frage?
  9. Wie erklärt das WSA ein öffentliches Interesse an der Verlegung seiner Betriebsflächen? Wenn es Vorteile gibt, hat man Alternativen geprüft, wie z.B. die Verlegung auf das Werftgelände der Sietas Werft oder der Neuenfelder Maschinenfabrik bei der keine Aufschüttungen im Überschwemmungsgebiet erforderlich wären?

 

 

 

 

Harburg, 21.08.2014

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende