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Anfrage Grüne betr. Besonderer Schutz für geflüchtete Frauen und Kinder in Einrichtungen der Erstaufnahme und den Folgeunterbringungen im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Geflüchtete Frauen sind in ihren Heimatländern und auf der Flucht oft Gewalt und sexuellen Übergriffen ausgesetzt. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sind Frauen in der Minderheit. Die meisten Geflüchteten sind Männer. Frauen, die alleine oder mit ihren Kindern ohne männliche Begleitung bei uns aufgenommen werden, benötigen einen besonderen Schutz.

 

Aktenkundig wurden in Hamburg in Flüchtlingseinrichtungen bisher Übergriffe auf 11 Frauen mit 13 Kindern im ersten Halbjahr 2015, die in Frauenhäusern Schutz suchten, sowie 9 Fälle von sexueller Gewalt. Flüchtlingsorganisationen in Hamburg weisen auf Zwangsprostitution in Unterkünften hin. Die Dunkelziffer liegt jedoch wesentlich höher. Sprachbarrieren, Angst vor der Polizei und vor Abschiebung verhindern, dass Frauen Übergriffe melden oder überhaupt darüber sprechen. Darauf  weisen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen hin. Laut der EU Richtlinie 2013/33/EU steht Frauen und Kindern, Schwangeren, Alleinerziehenden und Opfern von Gewalt ein besonderer Schutz zu, wenn sie Asyl beantragen.

 

Der Paritätische hat im Juli 2015 eine Arbeitshilfe erstellt: Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften.

 

Auch in Hamburg ist schon reagiert worden. In Lokstedt wird das Moritz Liepmann Haus demnächst ausschließlich traumatisierten Frauen zur Verfügung stehen. In Bahrenfeld am Albert Einstein Ring sollen vornehmlich Frauen und Kinder untergebracht werden. Auf der Transit im Harburger Binnenhafen und in der Unterkunft Lewenwerder sollen getrennte Bereiche für Frauen eingerichtet worden sein.

Aber auch in gemischten Unterkünften sollen Mindeststandards eingehalten werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Fachbehörden um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.                   Wie wird Schutz und Hilfe für Frauen und Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt in den Erstaufnahme - und Folgeeinrichtungen  für Flüchtlinge im Bezirk Harburg sichergestellt und umgesetzt wird ?

2.                   Wie wird die Anbindung der Einrichtungen an das Gemeinwesen und die vorhandene lokale Infrastruktur gewährleistet?

 

 

3.                   Wie wird sichergestellt, dass alle Not- und Gemeinschaftsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept verfügen? Werden die Frauen über ihre Rechte in ihrer Sprache aufgeklärt? Erfahren die Frauen, dass in unserer Gesellschaft Gewalt und sexuelle Übergriffe  gegen Frauen und Kinder strafbar sind?

4.                   Was ist geplant, um die Einhaltung von Standards und des Gewaltschutzkonzepts durch regelmäßige Kontrollen sicherzustellen? Werden die Empfehlungen des Paritätischen vom Juli 2015 zur Grundlage gemacht?

5.                   Welche Maßnahmen sind geplant, damit Flüchtlinge nicht länger als 3 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden?

6.                   Sind getrennte Schlafstätten und Sanitärbereiche vorhanden mit abschließbaren Duschen und Toiletten, die zu jeder Tageszeit gut beleuchtet sind, damit Frauen und Kinder sicher sind? Bitte für jede Einrichtung im Einzelnen  beantworten.

7.                   Gibt es Rückzugsmöglichkeiten  für Frauen mit getrennten Aufenthaltsbereichen, wo Frauen einen geschützten Raum haben, unter sich sind , z.B. ihre Kleidung wechseln können, intimere Fragen wie Monatshygiene , Verhütung bespreche können, Kinder stillen und Kinder spielen können? Bitte für jede Einrichtung getrennt aufführen.

8.                   Sind beim Personal der Wach- und Sicherheitsdienste zu allen Tageszeiten ausreichend weibliche Mitarbeiter vor Ort? Wie viele  in jeder Einrichtung, bitte einzeln aufschlüsseln. 

9.                   Gibt es bereits gesonderte Einrichtungen für Frauen und Kinder im Bezirk Harburg im Bezirk Harburg? Wie viele Frauen und Kinder sind dort untergebracht?

10.               Gibt es ein erweitertes Führungszeugnis für Mitarbeiter in Einrichtungen, so wie vom Hamburger Sportbund für Sportvereine gefordert? Wenn nein, warum nicht und soll das in Zukunft eingeführt werden, und wenn ja, wann?

11.               Wie viele Fälle von Gewalt und sexuellen Übergriffen gegen Frauen und Kinder in Einrichtungen im Bezirk Harburg in den Jahren 2014 und 2015 sind bisher aktenkundig geworden und wie erfolgte Hilfe für diese Frauen und Kinder?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Dr. Gudrun Schittek, Britta Herrmann,

Tülin Akkoç und GRÜNE-Fraktion

 

 

 

Harburg, 10.12.2015

 

Britta Herrmamm

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende