20-0251

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras / Fraktion DIE LINKE betr. Erbbaurecht für das Harburg-Center

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Seit Jahren beklagt die Bezirksverwaltung in Harburg, dass das leer stehende und verfallende Harburg-Center sich nachteilig auf die Entwicklung der Harburger Innenstadt auswirkt. Bei einer Inanspruchnahme des Heimfall-Rechtes im Erbbauvertrag hätte die Stadt die Möglichkeit, selbst über die weitere Verwendung des Gebäudes zu entscheiden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wurde im Erbbaurechtsvertrag für das Gebäude des Harburg-Centers eine so genannte "Heimfallklausel" vereinbart, nach der das Eigentum am Grundstück auf den Grundeigentümer übergeht, wenn der Erbbaunehmer seine Vertragsverpflichtungen (etwa wegen Insolvenz) nicht erfüllt? Falls nein, warum nicht?
  2. Falls eine solche Klausel vereinbart wurde: wird der LIG von seinem Heimfallrecht Gebrauch machen, um künftig selbst über die Verwendung des Gebäudes entscheiden zu können? Wenn nein, warum nicht?

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.