19-1876

Anfrage DIE LINKE Betr. Zur Situation des Hauses Harburger Schloßstraße 29

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

In der historischen Keimzelle Harburgs der Schloßstraße befinden sich nur noch wenige historisch wertvolle Gebäude. Eines dieser Gebäude ist das Fachwerkhaus Harburger Schloßstraße 29, einst Teil eines Gesamtensembles einer dichten Straßenbebauung, welches heute ungeschützt durch ehemals unmittelbar angrenzende Nachbargebäude alleine erhalten blieb.

Aufgrund fragwürdiger Vorkommnisse im Zusammenhang mit diesem Gebäude wurde die „Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG Drs. Nr. XIX-1833 vom 26.11.2013 von der Fraktion Die Linke gegenüber dem Bezirksamt Harburg gestellt. Dieses hat jedoch am 04.12.2013 mehrere Punkte nicht oder nur unzureichend beantwortet. Stattdessen wurde auf die Zusndigkeit der Kulturbehörde, genauer der des Denkmalschutzamtes verwiesen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Kulturbehörde:

 

  1. Ist dem Denkmalschutzamt bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Abriss des Nachbarhauses, bei Planierarbeiten und Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes das Gebäude Schloßstraße 29 an verschiedenen Stellen beschädigt wurde. Warum wurden vor diesen Arbeiten keine Schutzverschalungen vorgenommen und weder Sicherheitsabstände eingehalten noch Grundstücksgrenzen beachtet.
     
  2. Welche Bausubstanzsicherungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durchgeführt, um dieses historische Gebäude zu sichern?
     
  3. Welche Stellungnahme hat das Denkmalamt zu dem historischen Gebäude bisher abgegeben?
     
  4. Welche Bausicherungsmaßnahmen sind zur Sicherung des Gebäudes vor Beginn des Baus der Nachbarhäuser geplant und inwieweit ist das Denkmalschutzamt unmittelbar in diese und die Überwachung derselben eingebunden?

 

 

Fraktion DIE LINKE

Klaus Lübberstedt,    Sabine Boeddinghaus,   Elke Nordbrock

Hamburg, den 03.01.2014

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