19-1709

Anfrage Die Linke betr. Zukunft der Harburger Integrationsbeauftragten

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die bezirklichen Integrationsbeauftragten in den sieben Hamburger Bezirken leisten eine wichtige Arbeit und sind für viele Organisationen und Vereine mit migrantischem Hintergrund, sowie für viele Anwohnerinnen und Anwohner aus den Bezirken nicht mehr wegzudenken. Sie entwickeln den interkulturellen Dialog, übernehmen die Bündelung ressortübergreifender Themen, sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Menschen vor Ort und leisten Vernetzungsarbeit im Bezirk.

 

Zahlreiche Organisationen mit migrantischem Hintergrund und soziale Einrichtungen haben schon vor einem Jahr an die verantwortlichen Stellen appelliert, den Fortbestand der Stellen zu sichern. Der Senat hat die Verantwortung den Bezirken überlassen, die die Stellen aus ihrem Personalbudget (Kontenrahmen für Dienstbezüge) finanzieren. In der Bergedorfer Zeitung vom 24.09.2013 sagt der Bergedorfer Bezirksamtsleiter Arne Dornquast, dass die Finanzierung der Stelle des dortigen Integrationsbeauftragten über die Sozialbehörde läuft. Die Sozialbehörde werde nicht mehr zahlen und auch über den Bezirkshaushalt sei die Stelle ab Ende Juni 2014 nicht mehr finanzierbar. Herr Dornquast gibt dem dortigen Integrationsbeauftragten den Rat, die verbleibenden Monate zu nutzen, um sich selbst überflüssig zu machen.

 

In Harburg ist ein Expertengremium unter der Leitung der Harburger Integrationsbeauftragten unter anderem mit dem Aufbau eines Integrationsbeirates befasst. Auch der Harburger Integrationsbeauftragten kommt die oben genannte überaus wichtige Funktion im Rahmen der Harburger MigrantInnenarbeit zu. Die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten vor Ort in einem solchen Gremium ist wichtig und sollte erweitert werden. Jedoch sind die bezirklichen Integrationsbeiräte für die Integration vor Ort nicht ausreichend. Eine Begleitung und Koordinierung durch die Integrationsbeauftragten ist nicht wegzudenken.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

 

1.              Wie bewertet die Bezirksverwaltung die Aufgaben der Harburger Integrationsbeauftragten?

 

2.              Wird sich die Verwaltung bei ihren Planungen für die Jahre 2015/16 für den Erhalt der/des Integrationsbeauftragten einsetzen?

 

 

 

 

 

 

 

3.              Die Bezirksämter bestimmen in eigener Verantwortung den jeweils für die Integrationsförderung benötigten Stellenumfang. In Harburg liegt dieser seit 2012 unverändert bei 0,75 und ist auch für 2014 in diesem Umfang vorgesehen.
Welchen Stellenumfang plant die Bezirksverwaltung für die Integrationsförderung im Bezirk Harburg für 2015/16?. 

 

 

4.              Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass ein Harburger Integrationsbeirat mit ehrenamtlichen
              Mitgliedern die Rolle einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten im Bezirk Harburg ersetzen könnte?
Wenn ja, bitte begründen. Wenn nein, bitte begründen.

 

 

5.              Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation für den erst im Aufbau befindlichen Integrationsbeirat
in Harburg infolge der geplanten Stellenkürzungen?
Bitte den gegenwärtigen Stand des Aufbaus mitteilen.


Wer übernimmt gegebenenfalls zukünftig die koordinierende Rolle der Integrationsbeauftragten bei Wegfall dieser Stelle?

 

 

 

 

 

 

 

 

Fraktion DIE LINKE

Klaus Lübberstedt,    Sabine Boeddinghaus,   Elke Nordbrock

 

Hamburg, den 10.10.2013