Anfrage DIE LINKE betr. Umbau der offenen psychosozialen Beratung und ihre Folgen
In einem Bürgerschaftlichen Ersuchen regte im November 2012 die SPD eine Überprüfung der psychosozialen Beratung und Betreuung von Arbeitslosen und gegebenenfalls deren „Weiterentwicklung“ an. Folge dieses Bürgerschaftlichen Ersuchens war ein Prozess, in dessen Verlauf mehrere Gespräche und „Workshops“ des Senates unter Beteiligung von einigen Trägern der Psychosozialen Beratung (unter anderem Arbeitslosentelefonhilfe ATH und Solidarische Psychosoziale Hilfe SPSH) stattfanden. Mit der ATH und AQTIVUS und einigen Jobcenterstandorten wurde ein Modellversuch zur Reform der Psychosozialen Beratung durchgeführt. Das Modellprojekt wurde ohne die ursprünglich vorgesehene Evaluation beendet. Trotzdem wurde aus dem Modellprojekt und den Gesprächen und „Workshops“ vom Senat ein Reformkonzept abgeleitet, das wiederum der Bürgerschaft im September diesen Jahres vorgelegt wurde. In der entsprechenden Senatsdrucksache kommt man zu der Einschätzung, dass die vorgesehene Neuausrichtung „einen Beitrag zur Verbesserung der arbeitsmarktlichen Angebote“ darstelle und außerdem der „Präzisierung der vorhandenen Beratungsangebote und einer Anpassung an individuelle Bedarfslagen“ diene. (siehe Drs. 20/9375)
Im Kern sieht die Reform vor, dass psychosoziale Beratungsangebote, die von der Stadt Hamburg finanziert werden in Zukunft nur noch Langzeitarbeitslosen aus dem Rechtskreis des SGB II zugute kommen sollen und dies auch nur auf Zuweisung durch die Jobcenter. Außerdem sollen alle Rechtsfragen der Ratsuchenden nicht mehr Teil der Beratungsleistung der Träger sein sondern in Zukunft ausschließlich durch die Jobcenter selbst durchgeführt werden.
Es ist aus den bisher zur Verfügung stehenden Daten und Fakten nicht abzulesen, welche Folgen der Wegfall der offenen psychosozialen Beratungsangebote haben kann. Denn bekannter Maßen werden bisher auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen (z.B. Aufstocker und Geringverdiener und auch Menschen aus dem Rechtskreis der SGB III und XII) beraten. Diesem wachsenden Personenkreis, den der Senat derzeit selbst auf ca. 25.000 Ratsuchende im Jahr schätzt, steht dann nur noch ein eingeschränktes Beratungsangebot in Form von Krisenintervention und Erstberatungen und keine unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung.
Es ist völlig unklar, wie sich eine solche Einschränkung auf die Betroffenen zum Beispiel im Bezirk Harburg auswirken wird und welche konkreten Maßnahmen im Bereich des Bezirks Harburg und beim Jobcenter zur Umsetzung der Reform getroffen werden und welche Folgen dies haben wird.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Bezirksverwaltung:
Fraktion DIE LINKE
Sabine Boeddinghaus, Klaus Lübberstedt, Elke Nordbrock
Hamburg, den 19.12.2013
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