20-0098

Anfrage DIE LINKE betr. Personalplanung und Krankenstand im Bezirksamt Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Durch die Kürzungsvorgaben des SPD-Senats wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Stellen in den Bezirksämtern gestrichen. Auf viele Mitarbeiter*innen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen kommt eine immer höhere Belastung zu, die häufig zu Krankheiten führt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie stellt sich der aktuelle Krankenstand und die Beschäftigtenzahl gestaffelt nach Voll- und Teilzeit sowie Beschäftigungsvolumen jeweils bezogen auf die unterschiedlichen Stichtage, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie nach Regionalbereichen per 01.01.2011, 01.01.2012, 01.01.2013 und 01.01.2014 dar?
  1. Wie viele Fehltage sind im Einzelnen in den jeweiligen Bereichen im Jahre 2011, 2012, 2013 und bis zum 01.09.2014 aufgetreten?
  2. In wie vielen Fällen liegen jeweils Langzeiterkrankungen vor?
  3. Ergreift das Bezirksamt Maßnahmen, um die durch Langzeiterkrankungen vakanten Stellen zu besetzen? Wenn ja, welche und in wie vielen Fällen?
  4. Wie viele Stellen sind in den einzelnen Fachämtern des Bezirksamtes unbesetzt? Bitte nach der Gliederung und Zeitreihe wie in Frage 1 und 2 angeben.Welche Stellen sind aus Altersgründen etc. ausgelaufen bzw. werden auslaufen und sollen laut Personalplanung nicht nachbesetzt werden? Bitte rückwirkend für den Zeitraum wie in Frage 1 und 2 und zusätzlich für die Jahre 2015  und 2016 und nach der in Frage 1 genannten Bereichsgliederung angeben.
  5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um den gewachsenen Krankenständen entgegen zu treten und den Mitarbeiter*innen verbesserte Arbeitsbedingungen, einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Vor- und Nachsorge bei Erkrankungen zukommen zu lassen?
  6. Welche Maßnahmen werden zur Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten in die Arbeit ergriffen? In wie vielen Fällen wurden in dem in Frage 1 und 2 genannten Zeitraum Wiedereingliederungsmaßnahmen notwendig?
  7. In wie vielen Fällen liegen Beurlaubungen ohne Bezahlung vor, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie der Regionalbereiche?
  8. In wie vielen Fällen liegen Beurlaubungen mit Bezahlung vor, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie der Regionalbereiche?
  9.           Ergreift das Bezirksamt Maßnahmen, um die durch Beurlaubung vakanten Stellen zu besetzen? Wenn ja welche und in wie vielen Fällen?

 

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras/ Fraktion DIE LINKE