20-0730

Anfrage Die Linke betr. Erreichbarkeit der Beschäftigten in den Jobcentern

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Bei fünf Jobcentern der Stadt Hamburg (Hamburg – Mitte, der Geschäftsstelle für Menschen mit Schwerbehinderung, Altona West, St. Pauli und Wilhelmsburg) ist bzw. wird die unmittelbare persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Telefon abgeschafft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Jobcenter sind selbst bei dringenden Anliegen nicht mehr unmittelbar erreichbar. Bei diesen Jobcentern wird nur eine Telefonnummer veröffentlicht, die mit einem Callcenter der Bundesagentur für Arbeit verbunden ist. Anruferinnen und Anrufer können ihre Telefonnummer hinterlegen und sollen dann von der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zurückgerufen werden. Erfahrungen von Betroffenen zeigen jedoch, dass dieser „Rückrufservice“ bisher nicht zuverlässig funktioniert und in dringenden Situationen eine zu große Zeitverzögerung entsteht

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Liegen Planungen vor, die unmittelbare persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Harburg und Süderelbe abzuschaffen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

 

2. Liegen verbindliche Vorgaben vor, binnen welcher Frist der Rückruf des zuständigen Sachbearbeiters bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin erfolgen muss?

 

3. Welche Möglichkeiten seitens der Kunden und Kundinnen gibt es, bei nicht erfolgten Rückrufen zu intervenieren

 

 

Anfrage gemäß §27 BezVG

der Abgeordneten Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und

Sabahttin Aras/ Fraktion DIE LINKE