20-0485

Anfrage DIE LINKE betr. Bürgerwerkstätten "Spiele im Dialog"

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG

der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sahbattin Aras/ Fraktion DIE LINKE

 

Am 21. März wird sich entscheiden, ob Hamburg oder Berlin den Zuschlag für die Bewerbung um die Ausrichtung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 oder 2028 erhalten werden.

Anstatt die anfallenden Kosten transparent zu machen, auf deren Grundlage die Hamburgerinnen und Hamburger ihr Votum abgeben können, startete der Senat bereits in der 20. Legislaturperiode mit freundlicher Unterstützung der Kammern und Alexander Otto eine breit angelegte Marketing- und Werbekampagne für Olympia.

Im Rahmen von drei Bürgerwerkstätten sollen nun im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern Wünsche und Ideen für Olympia gesammelt und erörtert werden.
Die erste Werkstatt hat bereits am 28. Januar 2015 mit dem Schwerpunktthema Wettkampf- und Trainingsstätten stattgefunden.

Die beiden nächsten Termine folgen mit dem Schwerpunkt Verkehr- und Tourismus am
Donnerstag, 19.02.2015 und zur Entwicklung des Kleinen Grasbrook zum neuen Stadtteil OlympicCity am Donnerstag, 26.02.2015.

Verantwortlich für deren Planung und Durchführung zeichnet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Stadtwerkstatt und Partizipationsverfahren.


 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:

  1. Auf Grundlage welcher Legitimation sind diese Bürgerwerkstätten gegründet worden?
  2. Ist geplant, die jeweiligen Teilnehmer_innenlisten und Protokolle öffentlich zu machen?

Wenn ja, wo sind sie einzusehen? Wenn nein, warum nicht?

  1. Ist geplant, die jeweiligen Entscheidungsprozesse darüber, welche Ideen, Anregungen und Einwände in welcher Weise und durch wen Einfluss nehmen auf die weiteren Planungen, öffentlich zu machen? Wenn ja, wo sind sie einzusehen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welcher Kostenrahmen steht r diese drei Bürgerwerkstätten jeweils zur Verfügung und aus welchem Etat wird er beglichen?
  3. Nach welchen Kriterien wird der Adressatenkreis der Einzuladenden zusammengestellt und über welche Wege wird er jeweils erreicht?