20-0113

Anfrage DIE LINKE betr. Beschwerdemanagement im Jobcenter team.arbeit.hamburg-harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Das Verfahren, nach dem Leistungen nach dem SGBII zu beantragen, bzw. nach dem Sonderbedarfe und Weiterbewilligung zu beantragen sind sowie die Situation bei der Wahrnehmung persönlicher Termine im jobcenter.team.arbeit.hamburg werden von Betroffenen immer wieder als bedrückend, demütigend, schwierig und sehr bürokratisch wahrgenommen. (Siehe z.B. qualitative Studie der Diakonie „Respekt Fehlanzeige“ aus 2013). Als Instrument, gegen etwaige Rechtsverstöße und beugungen vorzugehen, bieten  sich den Betroffenen einige nur wenige verwaltungsrechtlich stark reglementierte Verfahren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welches Beschwerdemanagement wird im jobcenter betrieben? Wie ist das Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden?

2. Wie viele Beschwerden über das Verhalten der Bediensteten des jobcenters wurden für die Jahre 2010, 2011, 2012, und 2013 bekannt (bitte nach Jahren und Art der Beschwerden aufschlüsseln)? Wie wurde mit diesen Beschwerden jeweils umgegangen?

3. Über welche Sachverhalte wie Entscheidungen des jobcenters, Verhaltensweisen von Mitarbeiter_innen, Arbeit externer Arbeitsmarktdienstleister_innen usw. werden besonders häufig Beschwerden an das jobcenters gerichtet,  (bitte nach Sachverhalten und Anzahl getrennt  für die Jahre 2010, 2011, 2012, und 2013 aufschlüsseln)?

4.  Welche organisatorischen, strukturellen und personellen Konsequenzen wurden jeweils gezogen?

5. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden wurden gegen Bedienstete des jobcenters eingeleitet , bitte für die Jahre 2010, 2011, 2012, und 2013 getrennt auflisten?

6. Wann und von wem wurden diese als "berechtigt" eingestuft? In wie vielen Fällen wurden trotz Anträgen und bekannt gewordenen Vorfällen keine Dienstaufsichtsverfahren durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7. Inwiefern hat das jobcenter in den Beschwerden geäerte Kritik geprüft und welche strukturellen und organisatorischen Maßnahmen sind infolgedessen vom jobcenter umgesetzt worden?

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, rn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras/ Fraktion DIE LINKE