20-0585

Anfrage DIE LINKE betr. Autohausalarm

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Abgeordneten Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sahbattin Aras/ Fraktion DIE LINKE

 

Es liegen Anwohnerbeschwerden vor, nach denen es vor allem in den Abendstunden und in der Nacht zu ruhestörenden Auslösungen der Alarmanlage beim BMW Autohaus, B&K GmbH & Co. KG, Buxtehuder 112, 21073 Hamburg, kommt.

Bei Auslösungen macht sich die Alarmanlage durch ein lautes Sirenensignal und durch Lautsprecherdurchsagen bemerkbar. Zu Auslösungen kommt es, wenn jemand das Außengelände des Autohauses nach Geschäftsschluss betritt. Bei dem Außengelände handelt es sich um eine Schaufläche. Eine Beschilderung, dass ein Betreten der Fläche nach Geschäftsschluss zur Auslösung des Alarms führt gibt es offensichtlich nicht.

In der nahen Umgebung gibt es eine dichte Wohnbebauung.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es Anwohnerbeschwerden zu den Alarmauslösungen gibt? Wenn ja, wie viele Beschwerden liegen aus den letzten Monaten vor?

2. Wie oft wurde die Polizei oder der beauftragte Sicherheitsdienst durch Auslösungen der Alarmanlage im vergangenen Jahr zu dem o.g. BMW-Autohaus gerufen?

3. Wie oft lag eine tatsächliche Einsatzlage vor (z.B. versuchter oder vollendeter KFZ-Aufbruch oder sonstige Eigentumsdelikte) und wie viele Alarmierungen waren auf eine einfache Auslösung der Alarmanlage oder eine fehlerhafte Auslösung zurückzuführen?

4. Da es sich um eine Schaufläche vor einem Autohaus handelt, ist durchaus auch abends mit Personen zu rechnen, die sich die Autos anschauen. Gibt es Auflagen an die B&K GmbH & Co. KG, an den Zugängen zur Außenfläche entsprechende Warnschilder anzubringen? Wenn ja, sind diese vorhanden? Wenn nein, warum nicht?