20-0293

Anfrage DIE LINKE betr. Aktuelle Situation der Flüchtlinge in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Neuländer Platz und der Dependance auf dem Schwarzenberg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG sowie Auskunftsersuchen nach §27 BezVG der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sahbattin Aras/

Fraktion DIE LINKE

Die aktuelle Situation der Flüchtlinge in der Zentralen Erstaufnahmestelle (Neuländer Platz) und der Dependance Schwarzenberg ist katastrophal. Die Einrichtungen sind stark überbelegt, mehr als 100 Flüchtlinge müssen auf dem Neuländer Platz in Großraumzelten schlafen, die notwendige Versorgung ist in vielen Bereichen ungenügend oder nicht gewährleistet.

Sowohl die UNHCR als auch Amnesty International haben seit weit mehr als einem Jahr wiederholt darauf hingewiesen, dass es zu einem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen in Europa kommen wird. Alle beteiligten Stellen in Hamburg hatten ausreichend Zeit, sich auf die Situation einzustellen / vorzubereiten, Konzepte für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu erarbeiten und entsprechende Standards zu implementieren.

Zahlreiche Gespräche mit in der Zentralen Erstaufnahme untergebrachten Flüchtlingen werfen nicht nur Fragen auf, sondern offenbaren darüber hinaus gravierende Missstände.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Für wie viele Flüchtlinge war die ZEA Neuländer Platz ursprünglich konzipiert?
  2. Wie viele Flüchtlinge haben seit dem 01.09.2014 die ZEA am Neuländer Platz insgesamt durchlaufen?
  3. Wie hoch ist im Mittel die Zahl der täglich dort ankommenden Flüchtlinge?
  4. Wie viele Menschen können im Gebäude der ZEA am Neuländer Platz maximal untergebracht werden?
  5. Wie viele Flüchtlinge mussten insgesamt seit 01.09.2014 auf dem Neuländer Platz in Zelten untergebracht werden?
  6. Ist es vorgekommen, dass Frauen gegen ihren Willen mit fremden Männern in einem Zelt untergebracht wurden? Wenn ja: Was wurde/ wird unternommen, um diesen Missstand dauerhaft zu beenden?
  7. Ist die ZEA Neuländer Platz behindertengerecht?
    Wenn nein: Welche Maßnahmen wurden bis heute ergriffen, um z.B. behindertengerechte Sanitäranlagen oder sonstige behindertengerechte Einrichtungen zu installieren?
  8. Sind Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit geplant? Wenn ja: welche?
  9. Wird einer vorhandenen Behinderung bei der Unterbringung Rechnung getragen, z.B. indem  eine räumliche Nähe zu behindertengerechten Einrichtungen (Sanitäranlagen etc.) für die betreffende Person hergestellt wird?
  10. Steht behinderten Flüchtlingen ein*e qualifizierte*r Ansprechpartner*in vor Ort zur Verfügung?
  11. Ist eine Fachinstitution für Menschen mit Behinderung eingebunden? Wenn ja, welche?
  12. Von wie vielen Ärzt*innen werden die Flüchtlinge mit welcher wöchentlichen Gesamtstundenzahl betreut?
    a) am Neuländer Platz
    b) auf dem Schwarzenberg
  13. Um welche ärztlichen Fachrichtungen handelt es sich?
  14. Welche Fachrichtungen sind mit welcher wöchentlichen Stundenzahl am jeweiligen Standort vertreten?
  15. Wie hoch ist der prozentuale Zeitanteil, der von der wöchentlichen ärztlichen Gesamtstundenzahl auf die Eingangsuntersuchung entfällt?
  16. Was ist Bestandteil der Eingangsuntersuchung?
  17. Ist es gewährleistet, dass alle neu ankommenden Flüchtlinge die Eingangsuntersuchung durchlaufen?
  18. Wird gegebenenfalls eine Weiterbehandlung bei niedergelassenen Ärzten sichergestellt?
    Wenn ja: Werden die Flüchtlinge begleitet, gegebenenfalls mit Sprachmittlern? Wenn nein: Warum nicht?
  19. Werden anfallende Fahrtkosten den Flüchtlingen erstattet?
    Wenn ja: Werden die Flüchtlinge darüber ausreichend und für sie sprachlich verständlich aufgeklärt, um eine Inanspruchnahme zu gewährleisten? Wenn nein: Warum nicht?
  20. Wie lange dauert es, bis Flüchtlinge einer Arztpraxis gegenüber dokumentieren können, dass ihre Behandlungskosten von der AOK übernommen werden?
  21. Wie wird ein Flüchtling versorgt, der ärztlicher Behandlung bedarf, aber noch keine Kostenübernahme vorweisen kann?
  22. Werden Flüchtlinge für eine notwendige Weiterbehandlung aus Harburg in die Schnackenburgallee geschickt?
    Wenn ja:

a)      Werden die Flüchtlinge begleitet, gegebenenfalls mit Sprachmittlern?
Wenn nein: Warum nicht?

b)      Werden anfallende Fahrtkosten erstattet?
Wenn ja: Werden die Flüchtlinge darüber ausreichend und für sie sprachlich verständlich aufgeklärt, um eine Inanspruchnahme zu gewährleisten? Wenn nein: Warum nicht?

  1. Welche Angebote gibt es zum Erlernen der deutschen Sprache in welchem wöchentlichen Stundenumfang (Anzahl der Gesamtstunden)?
    a) am Neuländer Platz
    b) auf dem Schwarzenberg
    Wie hoch ist der Anteil hauptamtlicher (bezahlter) Unterrichtender?
  2. Wie sind die hauptamtlich Unterrichtenden qualifiziert (welche Ausbildungen haben sie)?
  3. Wie hoch ist der Anteil ehrenamtlich Unterrichtender?
  4. Können alle Flüchtlinge, die Deutsch lernen wollen, mit einem Sprachangebot versorgt werden?
  5. Gibt es außerhalb der ZEAs kostenlose Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache, z.B. bei der Volkshochschule, die sich in unmittelbarer Nähe zu beiden Standorten befindet?
    Wenn ja:  Wie werden die Flüchtlinge darüber informiert? Wenn nein: Ist eine derartige Kooperation geplant?
  6. Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die Flüchtlinge an beiden Standorten lediglich in der Zeit von 15.00 - 20.00 Uhr Besucher*innen empfangen?
  7. Gibt es Gründe, Besucher*innen abzuweisen?
    Wenn ja: welche?
  8. Ist angesichts der Tatsache, dass die Verweildauer in den ZEAs um bis zu einem halben Jahr überschritten wird, geplant, Küchen einzurichten, damit die Flüchtlinge ihrer eigenen Essenskultur folgend Speisen zubereiten können, was insbesondere für Kinder von hoher Bedeutung ist?
  9. Welche Maßnahmen sind geplant, um an den beiden Standorten Orte der Selbstorganisation für die Flüchtlinge zu schaffen, z. B. in Form von Plena, die von Dolmetscher*innen begleitet werden.
  10. Wie wird es den Flüchtlingen ermöglicht, ihre Wünsche und Bedürfnisse an die zahlreichen Ehrenamtler*innen heranzutragen und mit diesen zu koordinieren.
  11. Wie viele Dolmetscher*innen stehen an den jeweiligen Standorten mit welcher Gesamtstundenzahl zur Verfügung?
  12. Sind diese Dolmetscher*innen ausschließliche für Asyl- und Leistungsangelegenheiten zuständig?
  13. Mit welcher Stundenzahl sind gegebenenfalls Dolmetscher*innen / Sprachmittler*innen für allgemeine Angelegenheiten vorhanden, um unterstützend und erklärend dort zu vermitteln, wo es nicht um die vorgenannten Bereiche geht?
  14. Die einzige Möglichkeit für Flüchtlinge, sich mit ihren Familien in der Heimat oder in anderen Städten bzw. Ländern in Verbindung zu setzen, besteht oft im Versenden und Empfangen von Emails. Steht für die Flüchtlinge in der ZEA am Neuländer Platz Internet zur Verfügung?
    Wenn ja:

a)      In welcher Form? Ist sichergestellt, dass die zur Verfügung stehende Kapazität ausreicht, um den hunderten von Flüchtlingen jedenfalls einen regelmäßigen Austausch per Email zu ermöglichen?

b)      Ist die Nutzung des  Internets für die Flüchtlinge kostenlos? Wenn nein: Warum nicht? Insbesondere: Würde der FHH bzw. dem Bezirk (oder sonst jemandem) durch die Einrichtung eines offenen Internetzugangs für die Flüchtlinge Kosten entstehen oder könnte der Zugang über die Internetnutzung des Bezirks, der FHH oder Fördern und Wohnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden?
 

Wenn nein:  Warum nicht? Insbesondere: Würde der FHH bzw. dem Bezirk (oder sonst jemandem) durch die Einrichtung eines offenen Internetzugangs für die Flüchtlinge Kosten entstehen oder könnte der Zugang über die Internetnutzung des Bezirks, der FHH oder Fördern und Wohnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden?


 

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.