Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Markus Sass, Mehmet Kizil ujnd Dennis Wacker betr.: Umgang der Polizei mit der Ahndung von Parkverstößen im Bezirk Harburg
An Infoständen im Bezirk Harburg, insbesondere in der Lüneburger Straße und am Sand, wird von
zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder Kritik am Vorgehen der Polizei bei der Ahndung von
Parkverstößen geäußert. Dabei wird regelmäßig derselbe Polizeibeamte namentlich genannt. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die Nennung des Namens in dieser Anfrage verzichtet.
Nach den Schilderungen der Bürgerinnen und Bürger würden Parkverstöße häufig ohne jede Möglichkeit
eines kurzen klärenden Gesprächs geahndet. Insbesondere wird berichtet, dass selbst dann, wenn
Fahrzeugführer noch am Fahrzeug angetroffen werden und versuchen, den Sachverhalt zu erläutern oder
das Gespräch mit den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu suchen, dies teilweise
unmittelbar und in einer als unhöflich oder respektlos empfundenen Weise abgelehnt werde. Stattdessen
werde unverzüglich mit der Dokumentation des Verstoßes begonnen und ein Verwarnungs- oder
Bußgeldverfahren eingeleitet, obwohl nach Auffassung vieler Betroffener eine kurze Kommunikation oder
– soweit rechtlich zulässig – die Ausübung eines Ermessensspielraums möglich gewesen wäre.
Diese Rückmeldungen betreffen nach Angaben der Bürgerinnen und Bürger nicht nur den genannten
Beamten, sondern auch Fahrradstreifen sowie weitere Polizeikräfte, die schwerpunktmäßig Park- und
Haltverstöße überwachen. Die konsequente Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung ist eine wichtige
Aufgabe der Polizei. Gleichzeitig gehört jedoch auch ein bürgernaher, respektvoller und verhältnismäßiger
Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern zum Leitbild der Hamburger Polizei. Vor diesem Hintergrund
besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran zu erfahren, ob der Polizei diese wiederkehrenden
Beschwerden bekannt sind und wie sie hiermit umgeht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im
Zusammenhang mit der Ahndung von Park- und Haltverstößen sind seit dem Jahr 2015 beim
Polizeikommissariat 46, Polizeikommissariat 47 sowie dem Wasserschutzpolizeikommissariat 3
eingegangen? Bitte nach Jahr, Dienststelle und Beschwerdegrund tabellarisch darstellen.
2. Ist der Polizei die wiederholt geäußerte Kritik von Bürgerinnen und Bürgern bekannt, wonach einzelne
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Bezirk Harburg bei der Ahndung von Parkverstößen Gespräche
mit Betroffenen ablehnen und dabei von vielen Bürgerinnen und Bürgern als wenig bürgernah
wahrgenommen werden? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor und welche Maßnahmen wurden
oder werden ergriffen?
3. Wie viele Verstöße gegen Halt- und Parkvorschriften wurden im Bezirk Harburg seit 2015 jährlich
festgestellt und geahndet? Bitte nach Jahren sowie – soweit möglich – nach Polizeikommissariaten
beziehungsweise zuständigen Einheiten tabellarisch darstellen.
4. Welche internen Vorgaben oder Dienstanweisungen bestehen hinsichtlich der Ausübung desErmessens bei der Ahndung von Halt- und Parkverstößen, insbesondere wenn Fahrzeugführer noch vor
Ort sind und das Gespräch mit den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten suchen?
5. Wie stellt die Polizei sicher, dass neben einer konsequenten Verkehrsüberwachung auch der Grundsatz
einer bürgernahen Kommunikation und eines respektvollen Umgangs mit den Bürgerinnen und Bürgern
gewahrt wird?
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.