20-0284

Anfrage der Abgeordneten Helga Stöver, Michael Schaefer (CDU) und Fraktion betr. Schulpflichtige Flüchtlinge im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Auf Grund der aktuellen Flüchtlingssituation sind im Bezirk Harburg – besonders im Harburger Kerngebiet – entsprechende Unterkünfte bereit gestellt worden. Es soll sich um ca. 1.750 Plätze handeln. Davon sind und werden an den Standorten der Harburger Poststraße (NeuländerPlatz), Schlachthofstraße, Lewenwerder, Schwarzenbergplatz und Binnenhafen ca. 1.400 Flüchtlinge untergebracht.

In den zentralen Erstaufnahmen Neuländer Platz und Schwarzenberg werden die Schüler im Normalfall bis zu drei Monaten in den Unterkünften beschult. Nach dieser Zeit sollen die Flüchtlinge in Folgeeinrichtungen bzw. Folgeunterkünfte verteilt werden. Die aktuelle Praxis zeigt, dass dieser Zeitraum nicht eingehalten werden kann und die schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler nach drei-monatiger Beschulung in der ZEA bereits in eine normale deutsche Schule übergehen sollen. Die meisten gehen in Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) über, da die Deutschkenntnisse für eine Teilnahme am Unterricht nicht ausreichend sind.

Es fehlt allerdings an den meisten Schulen die Möglichkeit weitere Schulklassen einzurichten. - einmal durch die vielen Schulbaumaßnahmen und zum anderen sind die Schulklassen derzeit mit den Höchstfrequenzen gemäß §87 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) belegt oder sogar schon überbelegt.

Weiterhin ist zu bedenken, dass nach der einjährigen IVK-Beschulung die Aufnahmen in eine Regelklasse an der bisher beschulten Schule kaum möglich sein wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Schule und Berufsbildung:

1)      Arbeitet die Behörde an einem Konzept für die schulische Versorgung der in Harburg untergebrachten Flüchtlinge, um die Schülerinnen und Schüler aus den Flüchtlingsunterkünften in wohnortnahe Harburger Schulen einzugliedern? Wann liegt das Konzept voraussichtlich vor?

 

2)      Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge gibt es aktuell an den o.g. Standorten der Zentralen Erstaufnahmen? Bitte nach Standort und Alter und nach eventuellen Klassenstufen auflisten.

 

3)      Gibt es schulpflichtige Flüchtlingskinder die bereits in einer IVK beschult werden?

 

4)      Gibt es bereits Schülerinnen und Schüler die von der IVK in eine Regelklasse im laufenden Schuljahr übergegangen sind?

Bitte nach Schulform, Alter und Klassenstufe auflisten.

 

5)      Wie sind die aktuellen Klassenfrequenzen der Schulen im Bezirk Harburg und wo liegt die Höchstfrequenz gem. §87 HmbSG dieser Schulen? Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.

 

6)      Gibt es eine gesetzliche Höchstfrequenz für die Internationalen Vorbereitungsklassen? Wenn ja, wo ist diese geregelt? Wenn nein, warum nicht? Welche Frequenz ist vorgesehen?

 

7)      Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge werden bis zum Schuljahresende in einer IVK beschult bzw. in eine Regelklasse übergehen? An welchen Schulen sollen diese Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht nachkommen?

Bitte nach Schulen IVK und Regelklassen auflisten.

 

8)      Ist angedacht, aufgrund des vorhersehbaren Flüchtlingsstromes den §87 HmbSG anzupassen?

 

9)      Wie ist die pädagogische Betreuung gewährleistet?

Gibt es einen Betreuungsschlüssel? Wenn ja, wie sieht dieser aus und wie kann er umgesetzt werden?

 

 

Hamburg, 6. November 2014

Ralf-Dieter Fischer                                                                                    Helga Stöver

Fraktionsvorsitzender                                                                                             Michael Schaefer

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.