20-0241

Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann und GRÜNE-Fraktion betr. Flüchtlingskinder

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Ein Großteil, der hier ankommenden Flüchtlinge sind Familien aus Kriegsgebieten. Sie haben in ihren Heimatländern im Krieg gelebt und haben eine Flucht hinter sich, die nicht selten lebensbedrohliche Situationen mit sich gebracht hat. Oftmals verlassen diese Familien ihre Heimatländer um ihre Kinder vor repressiven Regimes zu schützen. Die Entscheidung der Flucht, die oft eine Misere mit sich bringt, wird häufig für die Kinder getroffen. Neben traumatischen Erlebnissen, tragen die Kinder, für die diese Flucht entschieden wurde, eine enorm große Verantwortung für ihre Familie.

 

„Auch die Flucht nach Deutschland geht an den Flüchtlingskindern nicht spurlos vorüber. Die häufig scharf kritisierte Situation an den Grenzen Europas, die vielen tausend toten im Mittelmeer und die Hindernisse innerhalb Europas, das Zufluchtsland seiner Wahl zu erreichen, sind auch Teil der Lebensrealität dieser Kinder“. (Deutsches Komitee für UNICEF e.V. 2014)

 

Große Unterkünfte sind in der Regel (wenn überhaupt) an den Bedürfnissen von Erwachsenen orientiert. Kinderrechte bleiben oftmals unberücksichtigt. Auch für „Flüchtlingskinder“ gilt die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) mit dem Ziel „best interests of the child“. Das heißt, die Belange, Interessen und das Wohl von Flüchtlingskindern, ist genauso zu berücksichtigen.

In Deutschland wird dieser rechtliche Rahmen noch durch die Normen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) ergänzt.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche gesetzlichen Ansprüche leiten sich aus dem SGB VIII für (Flüchtlings)kinder ab?
  2. Wie werden Hilfebedarfe in den Zentralen Erstaufnahmen und in Öffentlich-Rechtlichen Unterbringungen ermittelt?
  3. Gibt es migrationssensibles Personal für die Vermittlung? (Interkulturelle Öffnung dieser Dienste)
  4. Wie werden Familien mit Hilfebedarfen informiert, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt?
  5. Gibt es in den genannten Einrichtungen Fachpersonal das sich explizit um das Wohl und die Belange der Kinder kümmert (traumatisierte Kinder)
  6. Wer kümmert sich um die Bildungsangebote (IVK, Alphabetisierungsklassen) für diese Kinder und informiert die nahegelegenen Schulen über die kommenden Bedarfe?

 

 

Antrag der Abgeordneten Britta Herrmann und GRÜNE-Fraktion

 

 

 

Harburg, 06.11.2014

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

f.d.R.

 

 

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