20-0517

Anfrage CDU betr. Privatisierungsinitiative / Erbbaurechte

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Uwe Schneider, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion

 

 

Vor rund 10 Jahren hat der damalige Senat mittels einer Grundsatzentscheidung den Weg freigemacht, dem Wunsch vieler Erbbauberechtigter nachzukommen, ihr „Wohn“-Erbbaurechtsgrundstück zum Kauf anzubieten. Dazu hatte die damalige Liegenschaft mittels einer großangelegten Kampagne unter Zuhilfenahme eines Rabattierungsmodells die Firma „Alt & Kelber Wohnungsprivatisierung GmbH“ genutzt, um allen Erbbaurechtsnehmern ein „Privatisierungsangebot“ zu machen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Finanzbehörde:

 

  1. Waren die ursprünglichen 327 Erbbaurechtsgrundstücke die Gesamtzahl der „Wohn“-Erbbaurechtsgrundstücke oder gab es auch andere „Wohn“-Erbbau­rechtsgrundstücke, deren Verkauf nicht/nie zur Disposition im Bezirk Harburg stand?
  2. Wie viele der ursprünglich 327 Erbbaurechte in Harburg sind mittlerweile in „echtes“ Eigentum umgewandelt.
  3. Gibt es aktuelle „Umwandlungs“-Anfragen/Wünsche/Verhandlungen von Erbbauberechtigten zur Umwandlung in Kauf?
    a) Wenn ja, wie viele?
  4. Welches sind/waren die Hintergründe für die verbleibenden Fallzahlen?
  5. Gibt es aktive Initiativen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), die rechtlichen Erbbaurechte umzuwandeln?
    a) Wenn ja, welche?
  6. Wie hoch (bitte nach Einzeljahren) war das Kaufpreiseinnahmepotential für Harburg der Umwandlungsfälle seit 2004?
    a) Wie hoch schätzt die LIG das Kaufpreiseinnahmepotential für die Restfälle in
         Harburg?
  7. Sind in den letzten 10 Jahren der öffentlichen Hand in Harburg Erbbaurechte zum Beispiel durch Fiskalerbschaft oder durch Vertragsneugestaltung zugefallen?
    a) Wenn ja, wie viele und welche (bitte tabellarisch auflisten)?

 

Hamburg, am 09.03.2015

 

 

Ralf-Dieter Fischer              Uwe Schneider

Fraktionsvorsitzender              Rainer Bliefernicht