21-1541

Anfrage CDU betr. Jakobskreuzkraut-Vorkommen im Bezirk Harburg und Maßnahmen zur Eindämmung

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Juli prägen gelb blühende Pflanzen im Bezirk Harburg Straßen- und Wegränder. Man sieht sie auf Kreisverkehrsinseln, Straßenböschungen sowie in Gewerbe- und Baugebieten, auf Brachen und ungepflegtem Weideland. Oft ist es das heimische Jakobskreuzkraut. Problematisch ist, dass diese Pflanze für Pferde und Rinder beim Fressen auf der Weide oder im Heu giftig ist (da einige der in der Pflanze enthaltenen Pyrrolizidnalkaloide [PA] leberschädigend sind) und auch den Honig-Ertrag belasten kann.

So fliegen Bienen bei abnehmendem anderen Nahrungsangebot das spät blühende Jakobskreuzkraut als Nektarquelle an. Für sie und ihre Larven sind die PA-Gehalte in Nektar und Pollen unproblematisch, doch die aufgenommenen Alkaloide gelangen in den Honig. Laut dem Vorsitzenden des Imkervereins Harburg-Wilhelmsburg ist der Eintrag in den Honig in Hamburg zwar noch kein Problem, wohl aber in Schleswig-Holstein, wo das Kraut auf Weiden bereits stark vertreten ist. Beim Imkerverband beschäftigt sich bereits eine Arbeitsgruppe mit dem Thema.

Da es sich um eine heimische Art handelt, gibt es für das Kraut im Pflanzenschutzrecht der EU und damit auch im deutschen Pflanzenschutzrecht für die Kontrolle aber keine gesetzliche Regelung. Eine Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln ist gemäß § 6 des Pflanzenschutzgesetzes nur auf Freilandflächen zulässig, die landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzt werden (Anbau von Kulturpflanzen).
Die Anwendung auf anderen Freilandflächen bedarf der Ausnahmegenehmigung durch den Pflanzenschutzdienst, die aber nur dann erteilt werden kann, wenn der Zweck vordringlich ist und auf andere Weise nicht erreichbar ist und der Schutz von Tier- und Pflanzenarten dem nicht entgegensteht.
Als Alternativen zur Eindämmung des Jakobskreuzkrauts wird eine Vorverlegung der Mahd mit entsprechender Nachmahd auf Flächen mit punktuell gehäuften Beständen empfohlen oder das manuelle Herausreissen des Krauts. Letzteres ist besonders umweltverträglich, aber auch arbeitsintensiv. Zudem besteht Verwechslungsgefahr mit anderen gelb blühenden Wiesenarten, die einer Vielzahl von Insekten als Pollenspender und Futterpflanze dienen: Wiesenpippau, Echtes Labkraut, Johanniskraut, Rainfarn, Habichtskräuter, Hahnenfuß, Bitterkraut, Fuchsgreiskraut.

Der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) lagen im Jahr 2020 weder in der Naturschutz- noch der Landwirtschaftsabteilung genaue Informationen zur Verbreitung des Jakobskreuzkrauts in Hamburg vor (Quelle: t-online, ron, 19.8.20 Jakobs-Kreuzkraut: Diese Bundesländer sind betroffen).
Im Rahmen des Forschungsprojektes "UAV-basiertes Grünlandmonitoring auf Bestands- und Einzelpflanzenebene" wurde aber eine Analyse des Befallspotenzials von Grünlandbeständen mit Jakobskreuzkraut durchgeführt (https://www.auf.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/Alle_AUF/AUF/GG/PDF/gruenlandmonitoring/2019-12-12-FHH-Workshop_Vortrag_Zacharias.pdf).
Die Ergebnisse zeigen, dass die Stadtgrenzen potentiell stärker befallen sind, vor allem die Bezirke Bergedorf (südlich), Wandsbek (nördlich) und Harburg (westlich). Da sich das Jakobskreuzkraut auch auf gemeindeeigenen Flächen ausbreitet, ist der Bezirk gefordert, es einzudämmen.

Wir fragen daher das zuständige Amt:
 

1.    Werden betroffene Flächen des Jakobskreuzkrauts im Bezirk erfasst?

     Wenn ja, wie und durch wen?
     Wenn nein, warum nicht?

2.  Werden daraus Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Krauts ergriffen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

3.  Gibt es Schulungsangebote des zuständigen Amtes, um beim betroffenen Personenkreis (z. B. Bauhof-Mitarbeiter, aber auch Landwirte, Pferdehalter, Imker) die Artenkenntnis zu vertiefen, damit sie das Jakobskreuzkraut sicher erkennen und dagegen vorgehen können?
(Unsere Recherchen ergaben lediglich die Herausgabe eines Maßnahmen-Informationsblatts aus 2009 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie in Hamburg eines Handzettels für Landwirte und andere Bewirtschafter von Grünflächen in Naturschutzgebieten aus 2011 der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Naturschutzamt.)

4. Gibt es in der Metropolregion Hamburg zwischen dem Bezirk Harburg und
    angrenzenden niedersächsischen  Gemeinden oder der Niedersächsischen
    Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aktuell eine Zusammenarbeit zu diesem
    Thema oder sind solche geplant?

Hamburg, am 29.07.2021

 

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender