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Anfrage CDU betr. Euroschlüssel - Nutzung in Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.) eingeführtes Schließsystem. Mittlerweile ist dieses Schließsystem europaweit etabliert. Es ermöglicht Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung den selbstständigen und kostenlosen Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen z.B. an Autobahnen oder Bahnhofstoiletten. Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf eine behindertengerechte Toilette angewiesen sind und kostet einmalig 27 €.

 

Eine der folgenden Bezugsberechtigungen müssen erfüllt sein:
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist. Bezugsberechtigt sind außerdem schwer/außergewöhnlich Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung. Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.

 

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

1. Gibt es eine für Betroffene kostenfrei zugängliche Auflistung aller im Bezirk Harburg befindlichen sanitären Anlagen, die Besitzer eines Euroschlüssel nutzen können?

Bitte diese Liste mit allen Plätzen beilegen.

2. Werden Euroschlüssel direkt im Bezirksamtsbereich Harburg ausgegeben?

a) Wenn ja, wo? b) Wenn nein, warum nicht?

 

Hamburg, den 31.07.2023