Anfrage AfD betr. Schwimmunterricht an Harburger Schulen
Das neue Konzept Schulschwimmen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat zum Ziel, die Schwimmerquote nach Ende der Grundschulzeit zu erhöhen. „Ziel ist es, dass mehr Kinder als bisher am Ende der Grundschulzeit sichere Schwimmer sind und die Bedingungen des Jugendschwimmabzeichens Bronze erfüllen“ (BSB, Pressemitteilungen, 31.05.13). Neben zusätzlichen finanziellen Kosten in Höhe von 650.000€, die aufgrund des neuen Konzepts entstehen, ergeben sich neue Anforderungen an die Schüler und das Lehrpersonal. So soll der Schwimmunterricht auf die Grundschulzeit konzentriert werden und dabei künftig je ein Halbjahr in Jahrgang 3 und 4 stattfinden. Darüber hinaus soll der Betreuungsschlüssel erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1) Welche Einrichtung stellt das Schwimmlehrpersonal für den Schwimmunterricht bereit?
2) Ist der im neuesten Konzept angepeilte, erhöhte Betreuungsschlüssel schon im aktuellen Schulhalbjahr sichergestellt?
3) Wie ist die aktuelle Schwimmhallensituation zu bewerten? Wie viele Bäder stehen für den Schwimmunterricht im Bezirk Harburg zur Verfügung und durch welche Schulen werden sie genutzt?
4) Wie hoch war der Ausfall an Schwimmunterricht im Bezirk Harburg in den letzten fünf Schuljahren?
5) Wie wird sichergestellt, dass die Kinder sicher und rechtzeitig zum Schwimmunterricht respektive wieder zurück zur Schule gelangen?
6) Wie wird die Berechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht festgestellt? Welche Voraussetzungen bestehen um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen?
7) Besteht Erkenntnis darüber, wie viele Schüler dem Schwimmunterricht aus religiösen Gründen, gesundheitlichen Ursachen oder sonstigen Gründen fern bleiben? Falls ja, wie stellen sich die Zahlen aktuell für den Bezirk Harburg dar?
Anfrage der AfD-Fraktion nach §27 BezVG
Ulf Bischoff- Fraktionsvorsitzender AfD
Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD
Peter Lorkowski
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