20-0870

Anfrage AfD betr. Infektionskrankheiten an mehreren Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Gemäß Antwort des Senates auf die SKA 21/1116 der Abgeordneten Stöver (CDU) findet die Eingangsuntersuchung für Asylbewerber und Flüchtlinge grundsätzlich in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA), Harburger Poststraße 1, statt. Aufgrund der hohen Zugangszahlen würden die eintreffenden Personen aber derzeit noch ohne Untersuchung an die anderen Standorte verlegt.

Aus dieser Anfrage geht auch hervor, dass u.a. Windpocken und TBC, neben anderen, meldepflichtigen Krankheiten, bei den Untersuchungen in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungseinrichtungen der Bezirke festgestellt wurden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1) Sind aufgrund der bei Erstuntersuchungen bekannt gewordenen Krankheitsfälle bei Asylbewerbern und Flüchtlingen die Untersuchungen in der ZEA Harburger Poststraße intensiviert worden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

2) Die bei den Untersuchungen in den anderen Stadtteilen als erkrankt auffällig gewordenen Personen müssen sich vorher auch in der ZEA in Harburg befunden haben. Wie wird für die Zukunft sichergestellt, dass Personen mit ansteckenden und meldepflichtigen Krankheiten rechtzeitig medizinische Versorgung erhalten?

3) Durch welche Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich andere Personen im Umfeld, sowohl in den Unterbringungseinrichtungen als auch z.B. im ÖPNV,  anstecken?

Anfrage Ulf Bischoff und AfD-Fraktion
 

 

 

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