20-0307

Anfrage AfD betr. Finanzierung von Moscheen im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der radikale Salafismus ist eine Bedrohung für die freiheitlich- demokratische Grundordnung in Deutschland. Aktuell stehen zwei Moscheen in Hamburg-Harburg unter besonderer Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Es handelt sich dabei um die Taqwa-Moschee an der Anzengruberstraße und die Masjid-El-Iman-Moschee am Krummholzberg.


Vor diesem Hintergrund frage ich die zuständige Fachbehörde:
 

1.)    Wurde der Taqwa-Moschee in Harburg Gelder in Rahmen von Förderungen oder Projekten vom Land Hamburg oder Bezirk Harburg zur Verfügung gestellt? Wenn ja, um welche Förderungen und Beträge ging es konkret?
 

2.)    Wurde der Masjid-El-Iman-Moschee in Harburg  Gelder in Rahmen von Förderungen oder Projekten vom Land Hamburg oder Bezirk Harburg zur Verfügung gestellt? Wenn ja, um welche Förderungen und Beträge ging es konkret?
 

3.)    Haben die Vereine, welche diese Moscheen betreiben, Gelder in Rahmen von Förderungen oder Projekten vom Land Hamburg oder Bezirk Harburg zur Verfügung gestellt? Wenn ja, um welche Art der Förderungen und Beträge ging es konkret.
 

4.)    Wurden Fördermittelanträge von Seiten der Vereine auf Förderung bzw. finanzielle Unterstützung gestellt? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Wurden Fördermittelanträge genehmigt? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Ulf Bischoff                                                                      Harald Feines

Fraktionsvorsitz                                                        stellv. Fraktionsvorsitz

Peter Lorkowski

 

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