20-1147

Anfrage AfD betr. Entwicklung der Wohnungseinbrüche

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage gemäß §27 BezVG des Abgeordneten Ulf Bischoff und der AfD-Fraktion

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) beinhaltet den Summenschlüssel 8860 "Schwere Einbruchskriminalität". Dieser wird nur in Hamburg berechnet und umfasst u.a. die folgenden Deliktsbereiche:

 

435*              Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

436*              Wohnungseinbruchdiebstahl in/aus Wohnräumen am Tage (TWE)

 

Vor dem Hintergrund steigender Einbruchsversuche fragen wir die zuständige Behörde:

1)  Wie hat sich die festgestellte Anzahl von Wohnungseinbrüchen zwischen dem 01.01.2012 und 30.11.2015 gemäß dem Straftatenschlüssel 435* und 436* r den Gesamtbezirk Hamburg-Harburg entwickelt? Bitte in absoluten Zahlen und der jeweiligen prozentualen Veränderung angeben.

2)  Wie hoch lag die Aufklärungsquote in den jeweiligen Jahren?

3)  Welche 3 Stadtteile haben absolut betrachtet die meisten Einbrüche zu verzeichnen?

4)  Welche 3 Stadtteile haben den größten prozentualen Zuwachs an Einbrüchen zu verzeichnen?

5)  Welche Erkenntnisse zu den Tätern liegen der Polizei hinsichtlich der prozentualen Verteilung von deutschen Staatsangehörigen zu ausländischen Staatsangehörigen vor?

6)  Soweit Täter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Bei wieviel Prozent dieser Personen liegt ein Migrationshintergrund vor?

7)  Gibt es signifikante Häufungen von Einbruchsdelikten zu bestimmten Tageszeiten?

8)  Inwieweit können aus Sicht der Behörde, insbesondere Bewohner gefährdeter Stadtteile selbst Vorsorgemaßnahmen gegen Einbruchskriminalität ergreifen?

                                                                                                                                                                       

Ulf Bischoff- Fraktionsvorsitzender AfD

Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD

Peter Lorkowski

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG                                                       

Der Vorsitzende                                                                                                               

20. Januar 2016

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20-1147) wie folgt:

 

Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten in diesem Zusammenhang siehe Bürgerschaftsdrucksache 16/4616.

In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung. In der PKS erfolgen unterjährige Auswertungen immer kumulativ; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt.

Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind in der PKS daher nicht valide. Aufgrund der in Monatszahlen enthaltenen erheblichen Unschärfe werden die erfragten Daten für das Jahr 2015 zur Gewährleistung eines Minimums an Validität als kumulative Dreivierteljahreszahlen (Januar bis September) dargestellt.

 

Der Straftatenschlüssel 435*** - Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB beinhaltet die Fallzahlen des Straftatenschlüssels 436*** - Wohnungseinbruchdiebstahl am Tage (TWE). Beide Straftatenschlüssel werden in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

Der Tageswohnungseinbruch (TWE) umfasst lediglich den Tatzeitraum von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Eine kleinteiligere Auswertung nach Tageszeiten erfolgt in der PKS nicht.

 

Darüber hinaus stehen unter http://www.hamburg.de/polizei/polizeiliche-kriminalstatistik-np/ Daten der PKS unter den Downloads (Stadtteilatlas für die Jahre 2012, 2013 und 2014;  Stand: 28. Dezember 2015) nach Bezirken und Stadtteilen abrufbar zur Verfügung – u.a. zum Wohnungseinbruchdiebstahl.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:

 

1)      Wie hat sich die festgestellte Anzahl von Wohnungseinbrüchen zwischen dem 01.01.2012 und 30.11.2015 gemäß dem Straftatenschlüssel 435* und 436* für den Gesamtbezirk Hamburg-Harburg entwickelt? Bitte in absoluten Zahlen und der jeweiligen prozentualen Veränderung angeben.

 

Siehe Vorbemerkung und Anlage 1, Zeile „Bezirk Harburg“.

 

2) Wie hoch lag die Aufklärungsquote in den jeweiligen Jahren?

 

Siehe Vorbemerkung und Anlage 2, Zeile „Bezirk Harburg“.

 

3) Welche 3 Stadtteile haben absolut betrachtet die meisten Einbrüche zu verzeichnen?

 

Siehe Vorbemerkung und Anlage 2.

 

4) Welche 3 Stadtteile haben den größten prozentualen Zuwachs an Einbrüchen zu verzeichnen?

 

Siehe Vorbemerkung und Anlage 1. Bei den zum Teil sehr hohen prozentualen Zuwächsen sind die teilweise sehr niedrigen absoluten Fallzahlen zu berücksichtigen.

 

5) Welche Erkenntnisse zu den Tätern liegen der Polizei hinsichtlich der prozentualen Verteilung von deutschen Staatsangehörigen zu ausländischen Staatsangehörigen vor?

 

Siehe Vorbemerkung und Anlage 2, Zeile „Bezirk Harburg“.

 

6) Soweit Täter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Bei wieviel Prozent dieser Personen liegt ein Migrationshintergrund vor?

 

In der PKS wird zu ermittelten Tatverdächtigen die Staatsangehörigkeit erfasst. Ein Migrationshintergrund ist kein Erfassungsmerkmal der PKS und wird daher bei Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht erhoben.

 

7) Gibt es signifikante Häufungen von Einbruchsdelikten zu bestimmten Tageszeiten?

 

Nach allgemeinen polizeilichen Lageerkenntnissen finden die meisten Wohnungseinbrüche tagsüber statt, wenn die Bewohner in der Regel nicht zu Hause sind. Für eine Beantwortung wäre die händische Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Handakten für den erfragten Zeitraum 2012 bis September 2015 erforderlich. Für den Bezirk Harburg würde das die Auswertung von mehr als 61.000 Vorgängen bedeuten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Anfrage gem. § 27 BezVG zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

8) Inwieweit können aus Sicht der Behörde, insbesondere Bewohner gefährdeter Stadtteile selbst Vorsorgemaßnahmen gegen Einbruchskriminalität ergreifen?

 

Verhaltens- und technikorientierte Prävention ist ein wesentlicher Bestandteil der Verhinderung und Aufklärung von Einbrüchen. Die Polizei wirbt für entsprechend aufmerksame Nachbarschaften und niedrigschwellige Hinweise auf verdächtige Personen an die Polizei. Darüber hinaus bietet die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizei der Hamburger Bevölkerung und den Hamburger Wirtschaftsunternehmen eine kostenfreie und produktneutrale Beratung zum Einbruchschutz an. Für Verbände und Interessengemeinschaften, wie zum Beispiel Mietervereine oder Anwohnerinitiativen, werden Vorträge zum Einbruchschutz an der Beratungsstelle oder auch vor Ort angeboten.

Zudem werden Tipps und Hinweise zum Einbruchschutz auch durch die Beamten des besonderen Fußstreifendienstes der Polizeikommissariate gegeben.

 

 

gez. Schulz