19-1734

Alte Drs. XIX/750 - 2. Grüner Ring

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Ausgangspunkt des Freiraumkonzepts für Hamburg war das Achsenkonzept des hamburgischen Oberbaudirektors Fritz Schumacher aus den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts. dieFunktion zur Erholung, die klimatische und stadtgliedernde Funktion der Grünflächen war Gegenstand des Generalbebauungsplans von 1947, des Aufbauplans von 1950 und 1960. Der Freiflächenplan wurde 1973 fertig gestellt. Darin wurden die Ziele der Achsenkonzeption von Fritz Schumacher wie auch die Entwicklung der radialen und ringförmigen Grünflächenstruktur aus dem Gutachten der unabhängigen Kommission wie folgt festgeschrieben:

 

Freihaltung der Achsenzwischenräume sowie

Der 1. Grüne Ring entlang der Wallanlagen und der 2. Grüne ring im Verbund der großen Parkanlagen.

 

Neben den Landschaftsachsen bilden die beiden Grünen Ringe das Grundgerüst des Freiraumverbundsystems. Mit dem 2. Grünen Ring werden viele der großen Parkanlagen der Stadt sowie die Landschaftsachsen verbunden. Mit diesem Freiraumverbundsystem werden die wesentlichen Entwicklungsziele für die Stadt-Landschaft Hamburgs als grünes Netz aus Landschaftsachsen, Grünen Ringe, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen verknüpft.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 29.03.2012 wurde das Gutachten zur Qualifizierung des 2. Grünen Rings Harburg-Ost vorgestellt. Die zu untersuchende Strecke wurde in Abschnitte A-G unterteilt.

Petitum/Beschluss

 

Der Streckenabschnitt A-E (Außenmühlendamm bis Sportplatz Wilstorfer Höhe) und G (Kanzlershof/Hörstener Straße) wird von der Bezirksversammlung Harburg, wie von der Gutachterin vorgeschlagen, empfohlen und unterstützt.

 

Hinsichtlich des Streckenabschnittes F will die Bezirksversammlung Harburg, die Ergebnisse der beantragten Prüfung der Machbarkeit und Kosten der sog. „Wasmerstraßenbrücke“ abwarten und sich anschließen zu dem Streckenabschnitt verhalten.