AfD Handelt! - Prüfung der Übernahme von herrenlosen Grundstücken in den Baustufenplan
Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.21
ie Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 22-0926) sowie die Antwort des Bezirksamts Harburg haben ergeben, dass es sich bei der Straße Hügelhain um eine private Erschließung und beim Lentheweg um herrenlose Grundstücke im Sinne des § 928 BGB handelt. Das Bezirksamt verweist darauf, dass eine Aneignung herrenloser Grundstücke keine Pflichtaufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg darstellt und nur bei einem hinreichenden öffentlichen Interesse erfolgen könne, welches im Falle des Lenthewegs aufgrund der fehlenden Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche im Baustufenplan Harburg derzeit nicht gesehen wird.
Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung der Wege, möglicher verkehrlicher, städtebaulicher und ordnungspolitischer Relevanz sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohnenden erscheint eine erneute Prüfung angezeigt, ob eine Übernahme durch die öffentliche Hand sinnvoll, erforderlich und rechtlich möglich ist.
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