AFD Handelt: Islamismus an Harburger Schulen - Gefahren erkennen, Sicherheit und neutrale Bildung gewährleisten.
Letzte Beratung: 30.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.5
In den letzten Monaten mehren sich Berichte über islamistische Einflüsse im Hamburger Bildungssektor. Auch im Bezirk Harburg, der durch eine vielfältige Bevölkerungsstruktur geprägt ist, nehmen Spannungen an Schulen zu. Berichte aus dem Jahr 2025 zeigten bereits, dass Hamburgs Schulen „dutzendfach“ Beratungsbedarf wegen islamistischer Auffälligkeiten anmeldeten.
Besonders besorgniserregend sind Entwicklungen, bei denen Schüler unter Druck gesetzt werden, sich strengen religiösen Regeln zu unterwerfen (z. B. Kopftuchzwang durch Mitschüler oder Diskriminierung von Nicht-Muslimen). Solche Tendenzen gefährden den sozialen Frieden im Bezirk und untergraben den staatlichen Bildungsauftrag. Ein Kalifat-Streben, wie es bei Demonstrationen in Hamburg offen gefordert wurde, darf keinen Nährboden in unseren Schulen finden. Die Bürger in Harburg haben ein Recht darauf zu erfahren, wie groß die Herausforderung vor ihrer Haustür tatsächlich ist und welche Maßnahmen ergriffen werden, um unsere Kinder vor radikaler Indoktrination zu schützen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Harburg wird aufgefordert, sich beim zuständigen Senat (Behörde für Schule und Berufsbildung sowie Innenbehörde) für folgende Maßnahmen einzusetzen und der Bezirksversammlung hierüber zeitnah zu berichten:
Bestandsaufnahme: Erstellung eines detaillierten Berichts über gemeldete Vorfälle mit islamistischem Hintergrund an Harburger Schulen im Zeitraum 2025/2026 (unter Wahrung des Datenschutzes, jedoch aufgeschlüsselt nach Stadtteilen). Hierbei sind insbesondere Fälle von religiös motiviertem Mobbing, Forderungen nach Gebetsräumen oder Kleidungsvorschriften sowie die Ablehnung von Unterrichtsinhalten (z. B. Biologie, Musik, Sport) zu erfassen.
Transparenz bei Beratungsbedarfen: Offenlegung, wie viele Schulen im Bezirk Harburg in den letzten 12 Monaten Beratungsleistungen des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) oder des Verfassungsschutzes aufgrund von Radikalisierungstendenzen in Anspruch genommen haben.
Prävention und Schutz: Erarbeitung eines Leitfadens für Harburger Lehrkräfte zum Umgang mit „Gruppenzwang“ (z. B. Fastenzwang während des Ramadan bereits in der Grundschule) und zur Durchsetzung der Schulpflicht bei religiös begründetem Fernbleiben vom Unterricht.
Neutralität wahren: Sicherstellung, dass radikale Organisationen (wie z. B. Vorfeldorganisationen von „Muslim Interaktiv“) keinen Zugang zu Schulhöfen oder digitalem Raum (TikTok-Einfluss im Unterrichtskontext) erhalten.
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