Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses - öffentliche Anhörung vom 23.11.2023

Ö 1

Öffentliche Anhörung zum Thema "Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café"

Die Vorsitzende begrüßt zu Beginn alle Teilnehmenden und erläutert einleitend wie folgt: 

Am 21.09.2023 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss (StekA) ein Sachstandsbericht zum Betriebs- und Nutzungskonzept vorgestellt, woraufhin die CDU-Fraktion einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung eingereicht habe. Dieser Antrag wurde von den Mitgliedern des StekA einstimmig beschlossen.

Bei einer öffentlichen Anhörung handelt es sich um ein formales Verfahren, bei dem es darum gehe, Aussagen, Empfehlungen und Sichtweisen aller bezirklichen Fraktionen, der Sachverständigen sowie Bürger*innen zu einem vorgeschlagenen Thema anzuhören.

Eine Diskussion kann erst im Anschluss stattfinden. Fragen zum Verständnis werden jederzeit zugelassen.

 

Frau Ernsing, Fachamtsleiterin des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, stellt den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation vor.

Das Stavenhagenhaus habe sich als eines der Schlüsselprojekte im RISE-Prozess entwickelt. Bereits 2010 sei auf einer Planungskonferenz von Bürger*innen der Wunsch nach einem öffentlichen Café geäußert worden. Damals habe das Hausmeisterehepaar im Stavenhagenhaus gewohnt und ein Cateringangebot für Veranstaltungen bedient. Diese Situation bilde sich zukünftig anders ab.

Während des RISE-Prozesses sei in 2019 im Zuge einer Problem- und Potenzialanalyse erneut der Wunsch nach einer Öffnung des Stavenhagenhauses sowie einer niedrigschwelligen Cafénutzung aufgenommen worden. Darüber hinaus sei  auch in zwei zusätzlichen Treffen (AG-Termine), bei denen die Vorstellungen aller Interessierten zusammengetragen wurden, geäußert worden, dass ein gastronomisches Angebot, eine Modernisierung der Räumlichkeiten, eine parallele Raumnutzung, eine Willkommenskultur, Veranstaltungen für die Allgemeinheit, eine transparente Raumvergabe, eine Öffnung des Außengeländes und eine verlässliche Öffnung des Stavenhagenhauses gewünscht werde. Diese Themen seien zu einem Zukunftsplan zusammengetragen worden d.h. eine barrierearme Erschließung zu gewährleisten, ein zweites Treppenhaus (Fluchtweg) einzubauen sowie die oberen Räume für Gruppen nutzbar zu machen und Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen.

Hinsichtlich der Historie des 1703 erbauten Hamburg Hauses ist es im B-Plan als Gemeinschafts- und Kulturzentrum ausgewiesen. Die Verwaltung liege beim Bezirksamt Hamburg-Nord.

Die Diele sei aktuell als Gastronomiebereich mit angeschlossener Küche im Betrieb. Der Gartensaal solle weiterhin dem Stadtteil zur Verfügung stehen, aber zukünftig auch für das Café.

Trauungen, Seminare, Veranstaltungen, Kulturelles werden ebenfalls weiterhin stattfinden. Spieleabende, Eltern-Kind-Treffen, Lesungen, Büchertauschbörse sind als zusätzliche Angebote möglich.

 

Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens sei der Cafébetrieb ausgeschrieben worden, drei Bewerbungen seien eingegangen, der Zuschlag wurde noch nicht erteilt.

Das derzeit verhandelte Konzept sehe die Öffnung des Cafés an vier Tagen pro Woche vor, wobei ein Frühstücksangebot sowie Öffnungszeiten von Donnerstag bis Samstag bis 22:00 Uhr und Sonntag bis 18:00 Uhr möglich sein sollen.

Ziel sei, das Café zu öffnen, ohne eine Nutzungsänderung durchzuführen. Der Titel der Anhörung sei demnach irreführend.

 

Die Vorsitzende eröffnet die Anhörung der Sachverständigen.

 

Herr Wersich, stellt sich als Abgeordneter der Bezirksversammlung und als Leiter zweier Gruppen im Stavenhagenhaus vor. Er erklärt wie folgt:

„Grund für diese Anhörung ist die Weigerung von Grünen und SPD, den Alleingang des Bezirksamtsleiters zur Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus die Diskussion und Entscheidung in die bezirklichen Gremien zu bringen. Eine so weitreichende Entscheidung gehört u.E. nach in die Gremien der von Bürgern gewählten Abgeordneten - da es sich immerhin um das „Hamburg-Haus“ des gesamten Bezirk Hamburg-Nord handle.

Erschwerend kam hinzu, dass den Kolleginnen und Kollegen von GRÜN/ROT die Tragweite dieser Nutzungsänderung nicht bewusst ist - von falschen Behauptungen „es stehen alle Räume wie bisher weiter zur Nutzung zur Verfügung“ bis hin zu „man kann es ja mal versuchen“ war vieles dabei, was wir kritisieren und eine gewisse Unkenntnis erkennen lässt.

Wir haben neben dem Bezirksamtsleiter und dem direkten Nachbarn versucht, den ehemaligen Bezirksamtsleiter als anzuhörende Person zu laden. Leider hat dieser abgesagt: Herr Rösler war seit 1968 Mitarbeiter des Bezirksamtes - kaum ein Lebender kennt die Geschichte des Hauses aus seiner Tätigkeit heraus besser, als er. Bei seinem Anruf berichtete er auch aus seinen Erinnerungen u.a. den Versuchen, im Stavenhagenhaus eine Gastronomie zu etablieren.

Zur Sache: Die alte Forderung nach Öffnung des Stavenhagenhauses, werde begrüßt, aber durch Angebote z.B. Yogakurse, Kinderchor, Gaming Nachmittage, Literatur-Clubs, Filmabende, Poetrie-Slam, Sprach- und Kunstkurse, um Beispiele des Kommunalvereins zu nennen. Und nicht durch Vermietung an eine Gastronomie.

Nur diese tollen Ideen muss auch jemand umsetzen und anbieten! So war es bei mir: Vor drei Jahrzehnten hatte der Kommunalverein eine Umfrage unter den Mitgliedern durchgeführt, um deren Interessen zu ermitteln, u.a. war auch „singen“ im Angebot. Die damalige Vorsitzende Hildegard Springer hatte aber niemanden der bereit war, mit den Mitgliedern zu singen. Ich habe mich damals angeboten - unser Singkreis hat die Öffnung des Stavenhagenhauses gelebt, neue Mitglieder kamen zum Kommunalverein und in ein paar Monaten feiern wir den 28. Geburtstag!

Zum Thema Nutzungsänderung, also Vermietung extrem knapper öffentlicher Veranstaltungsräume. Wo gibt es die noch? Wo finden Sie heute noch öffentliche Veranstaltungsräume? Der Bezirksamtsleiter bestreitet, dass diese Vermietung eine Nutzungsänderung ist. Hat auch verschiedentlich versucht, den Titel der Anhörung abzuändern (zukünftige Café-Nutzung). Aber auch weitere Nutzungsänderungen sind geplant u.a. sollen die Hausmeister nicht mehr vor Ort wohnen.

Wenn ich Räume für Gruppen und Vereine nicht mehr anmieten kann, weil diese jetzt an eine Gastronomie vermietet werden, ist das für mich eine Nutzungsänderung.

Um den Menschen im Stadtteil auch mal eine andere Sicht, als durch den Borsteler Boten und auf Mitgliederversammlungen des Kommunalvereins und durch den Bezirksamtsleiter verbreitet, der Dinge zu ermöglichen, haben wir im Vorfeld mit Informationen im Stadtteil versucht, die wichtigen Argumente gegen eine gewerbliche Nutzung für die heutige Anhörung zusammen zu fassen. Mit einem Klick Ihres Smartphones auf die am Eingang ausliegende Karte können Sie unsere Argumente nachlesen.

Der Bezug zu RISE ist eigentlich nur am Rande. Die Einbindung des Stavenhagenhauses in RISE-Projekte ja, gewerbliche Vermietung nein.

Der Wunsch aus dem Stadtteil, private Feiern im Stavenhagenhaus durchführen zu können, sei verständlich. Dafür ist dieses kommunale Schmuckstück aber nicht hergerichtet worden.

Der wöchentliche Nachbarschaftstreff hat ja nicht so eingeschlagen, um es vorsichtig zu formulieren. Worauf die Umsatzerwartungen dann basieren sollen, ist mir rätselhaft.

Zur Öffnung des Stavenhagenhauses durch weitere Angebote von Vereinen, Institutionen oder auch Privatpersonen. Ein Nachbarschaftscafé könnte auch in unmittelbarer Nähe (z.B. 1x über die Straße, wo zwei Ladengeschäfte leer stehen) eröffnet werden, wenn denn der Bedarf bestünde und sich ein Betreiber fände.

Im Übrigen wird mit einem Mehrbedarf an öffentlichen Räumen durch den Zuzug vieler „Neu-Groß-Borsteler“ in den kommenden Jahren (Stickwort 40% Einwohnerzuwachs) gerechnet. Der Bezirksamtsleiter möge heute das Konzept des Café/Bistro-Betreibers einmal vorstellen.

Die Nutzer des Stavenhagenhauses wüssten schon gern, ob das derzeit preisgünstige gastronomische Angebot erhalten werden kann, ob es einen Plan B gibt, wenn sich herausstellt, dass das Konzept nicht aufgeht, denn Laufkundschaft ist ja nicht zu erwarten - und was dann wird.

Was dem gesunden Menschenverstand widerspricht, ist insbesondere die Tatsache, dass vor den anstehenden Baumaßnahmen in ein paar Jahren, Räumlichkeiten im Erdgeschoss gewerblich vermietet werden sollen.

Mobilitätseingeschränkte Personen, wie z.B. bei mir im Singkreis oder der Seniorengruppe sind auf diese ebenerdigen Räume derzeit angewiesen. Häufig treffen sich Literatur- und Singkreis am gleichen Abend. Wenn die Veranstaltungen zukünftig in Räumen direkt nebeneinander stattfinden müssen, werden Gespräche im Literaturkreis wohl eher schwierig.

Der Bezirksamtsleiter, GRÜNE und SPD werde aufgefordert, sich von der Idee der Vermietung an einen Café-Betreiber zu verabschieden und zu versuchen, den derzeitigen Status quo zunächst zumindest bis zum Umbau zu erhalten.

Weiter werde gefordert, den politischen Konsens in den bezirklichen Gremien herzustellen, wenn es um weitreichende Nutzungsänderungen des bezirklichen Hamburg-Hauses geht.

Die Idee der Zweckentfremdung ist indes nicht neu: Herr Schröder, Herausgeber des Borsteler Boten träumte schon vor Jahren von einem 5-Sterne-Restaurant im Stavenhagenhaus.

In der Oktoberausgabe des Borsteler Boten steht folgender Kommentar, der nicht unwidersprochen bleiben darf:

- Mit purer Polemik wird versucht die Opposition (CDU, FDP und LINKE) in der Bezirksversammlung zu diskreditieren u.a. mit Hinweis auf Arbeitsgruppen RISE und Bezeichnung als Café-Gegner.

- Mit Umsetzung von Bürgerwillen wird offensichtlich die Vereinnahme des Stavenhagenhauses durch die RISE-AGs und den Kommunalverein bezweckt, das sog. „Hamburg-Haus“ untersteht aber dem Bezirk Hamburg-Nord und ist für alle da.

- Die Titulierung „ausgeprägter undemokratischer Beigeschmack“ ist eine der Höhepunkte des Kommentars. Er stellt somit die Legitimation der vom Volke gewählten Bezirksabgeordneten in Frage. Das geht so nicht.

 

Niemand ist gezwungen in den AGs im Stadtteil teilzunehmen. Als Bezirksabgeordneter und Mitglied in weiteren 5 Ausschüssen sowie engagierter Ehrenamtlicher im Stadtteil ist die Zeit knapp bemessen.

Die Ergebnisse von RISE werden in den bezirklichen Ausschüssen beraten und auch entschieden (auch wenn der Herausgeber des Borsteler Boten dies als undemokratisch empfinden mag).

Es gibt eine Ausnahme, wenn der Bezirksamtsleiter, wie in diesem Fall allein entscheidet und die Nutzungsänderung durchsetzt. Vielleicht spielen auch die alten Verbindungen in den Stadtteil eine Rolle. Das ist politisch zu bewerten. GRÜNE und SPD haben unseren Antrag auf Befassung in den bezirklichen Gremien, wie bereits erwähnt, abgelehnt.

Bei anderen Themen hat sich der Bezirksamtsleiter auch schon Anweisungen des Senats erbeten, um einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.

Hier ist allerdings der Bezirksamtsleiter mit seinem Alleingang an den bezirklichen Gremien vorbei, aber offensichtlich mit Deckung von GRÜNEN und SPD, der Opposition bitter aufgestoßen. Dieser Vorgang an sich ist ein Skandal und stellt den Verwaltungschef aus unserer Sicht selbst in Frage.

Das mit den Partikularinteressen sehe ich umgekehrt genauso wie der Herr Schröder.

 

Mit Wahlkampf hat diese Anhörung nichts zu tun. Wenn Sie weiterhin den Einzelhandelsstandort im Stadtteil durch die unsäglichen Mobilitätswende-Fantasien gefährden und aus der Borsteler Chaussee eine, am liebsten, autofreie Flaniermeile machen, stelle sich die Frage, wo eigentlich wer flanieren soll und warum? Und damit wird auch manche RISE-Planung in Frage gestellt:

Dies zunächst zum Kommentar im Mitteilungsblatt des Kommunalvereins, der an alle Haushalte verteilt wird. Da stellen sich möglicherweise noch weitere Fragen z.B. was das Thema Überparteilichkeit angeht. Es wird der CDU ein ausgeprägter undemokratischer Beigeschmack attestiert und das mit falschen Behauptungen. Der Volksentscheid zum Verkauf städtischer Kliniken (initiiert in 2002) war von der Ausrichtung her eine Empfehlung an den Senat und nicht 77% der Wahlberechtigten (wie sie im BB veröffentlicht wurde) stimmten für die Empfehlung nicht zu verkaufen, sondern 49,8% der Wahlberechtigten.

 

Brandneue Entwicklungen ergeben sich aus den Antworten auf unsere 6.Anfrage im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten des geplanten Café/Bistros. Jetzt soll eine Öffnung auf Nachmittagsstunden von Donnerstag bis Sonntag beschränkt sein.

Ein völlig neues Konzept. Bisher vorgebrachte Argumente für eine Vermietung an einen Café-Betreiber werden ad absurdum geführt (z.B. längere Öffnungszeiten als Café Junge).

Der Erstplatzierte Café-Betreiber, der vom Bezirksamtsleiter initiierten Jury ist offensichtsichtlich nicht bereit, die propagierte „weite Öffnung des Stavenhagenhauses für die Öffentlichkeit“ mit eigenen Mitteln zu subventionieren.

Montags bis mittwochs und in den Abendstunden auch donnerstags und freitags, was erwartet die Nutzer des Stavenhagenhauses? Wird es wie bisher auch weiterhin ein gastronomisches Angebot geben z.B. Café und Kuchen für die Seniorinnen und Senioren, Getränke für Sängerinnen und Sänger? Wenn ja, wer trägt die Personalkosten? Ein Verzehrzwang soll ja nicht eingeführt werden?

Der Gastro-Umsatz wird sich bei manchen Gruppen sehr in Grenzen halten und Personalkosten nicht decken können. Bei den Nachbarschaftstreffen am Donnerstag sind häufig die Teilnehmer an einer Hand abzuzählen. Es sei schwer vorstellbar, einen nennenswerten Umsatz z.B. durch eine Yoga-Gruppe zu erreichen.

Stehen die Räumlichkeiten des Cafés (Bauerndiele und Gartensaal) jetzt plötzlich doch zur Miete für Veranstaltungen montags bis mittwochs sowie am Abend auch donnerstags und freitags zur Verfügung?

Gibt es einen Plan B, wenn das vorhergesagte eintrifft und der Gastronom nicht mehr in der Lage oder Willens ist, Personal für die Ausgabe von Getränken bereit zu stellen? Werden sich die Veranstalter selbst versorgen müssen?

Es werde ein Überdenken der getroffenen Entscheidungen erwartet, im Sinne der Nutzungsbestimmungen des Stavenhagenhauses und im Sinne der jetzigen und zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer. Mit dem Ziel der Rücknahme der Pläne für einen - wie auch immer gearteten - gewerblichen Gastronomiebetrieb in unserem Hamburg-Haus, dem Stavenhagenhaus. Keine öffentlichen Veranstaltungsräume für ein gewerbliches Café!

 

Die Vorsitzende erteilt dem Sachverständigen Herrn Röder das Wort.

 

Herr Röder, Anwohner, beklagt sich darüber, dass die Nachbarn des Stavenhagenhauses bisher nicht in die Planung einbezogen wurden. Die heutige Anhörung sei eine erste Gelegenheit, Stellung zu den gewünschten Veränderungen zu nehmen. Es stelle sich die Frage, ob der Begriff „Café“ überhaupt die richtige Bezeichnung sei. Die Ausschreibung sei bereits mit dem Hinweis erfolgt, dass die vorhandene Küche den aktuellen Anforderungen für den Betrieb eines Café/Bistro entspricht. Die Zubereitung von fetthaltigen Speisen könne derzeit nicht durchgeführt werden, aber das Bezirksamt prüfe, ob im Keller ein Fettabscheider eingebaut werden könne, weil dann weitere Speisen angeboten werden können. Das sollte ebenfalls veröffentlicht werden. Bis dato sei dies unter dem Namen Café ein Etikettenschwindel.

Ein solches Café, das keinen Fettabscheider benötige, habe ganz andere Öffnungszeiten, als ein Restaurantbetrieb. Die angelegten Öffnungszeiten waren in der Woche regelmäßig und an den Wochenenden, täglich von 9-22:00 Uhr, auch an Sonntagen. Ein Angebot eines Gastronomen, mit dem verhandelt werden, sehe etwas ganz anderes vor.

Herr Röder fragt, wo das Ende der Öffnungszeiten zu erreichen seie und was für die Zukunft gelte. Das Bezirksamt möchte bis Ende 2026 alle Maßnahmen umsetzen und die Öffnung einer Außenterrasse sei zudem auch noch Bestandteil dieses Plans.

Das Stavenhagenhaus sei umgeben von reinem Wohngebiet. Die erstmalige Einrichtung einer gewerblichen Gaststätte lasse sich rein rechtlich als „sportlich“ bezeichnen. Dem Bezirksamt liegen die eigenen rechtlichen Einschätzungen der vergangenen Jahrzehnte vor. Was hat sich daran geändert?

Von den 10 vergleichbaren Hamburger Bürgerhäusern hätten lediglich zwei Bürgerhäuser Öffnungszeiten von 18 bis 22 Uhr, der Kulturpalast Harburg und am Samstag von 12-22:00 Uhr der Bürgertreff in Altona. Das Bürgerhaus in Harburg habe keine Außenflächen und liege in einem Mischgebiet, der Bürgertreff in Altona besitze weder einen eigenen gastronomischen Betrieb noch Außenflächen. Warum solle ausgerechnet in einem reinen Wohngebiet von Groß Borstel an den Wochenenden, sogar am Sonntag eine geöffnete Vergnügungsstätte entstehen? Dem Konzept sei zu entnehmen, dass Beeinträchtigungen durch Lärm und Ruhestörungen durch das Café zu erwarten sind und zwar so stark, dass man die ehemals im 2.OG befindliche Dienstwohnung auflösen wollte. Die Besorgnis bezüglich des Lärms bestehe bei den Nachbarn und das Bezirksamt werde gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

In der Ausschreibung zur Aufforderung des Angebots wurde auf die Erforderlichkeit einer nachbarschaftsverträglichen Gestaltung hingewiesen. Das Angebot liege vor, es werden Verhandlungen geführt, dann müsse dem Bezirksamt bekannt sein, was der Gastronom zu dieser Nachbarschaftsverträglichen Gestaltung angeboten habe. Wie sehen diese Vorschläge aus? Warum schweigt das Bezirksamt bei Nachfragen. Es trage nicht zur Beruhigung der Anwohner bei, wenn die Öffnung des gesamten Außengeländes für mehr Veranstaltungen und Feste für die Allgemeinheit gewünscht werde. Es kann nicht sein, dass das Stavenhaus zur Partylounge werde, ein Kulturzentrum werde aus ganz anderen Gründen benötigt. Es stellen sich weiter Fragen:

1. Mit welchen Besucherzahlen hat der Erstanbieter sein Angebot kalkuliert? Von welchen Zahlen geht das Bezirksamt aus?

2. Welche Lösungen sind für den zusätzlichen Besucherverkehr in dem umliegenden Wohnbereich vorgesehen?

3. Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Öffnungszeiten in der Gastronomie sowie auf dem Außengelände, angesichts der Tatsache, dass das Außengelände laut Konzept zukünftig auch an Wochenenden bis 22 Uhr geöffnet sein wird. Dafür stand bisher immer das Hausmeisterehepaar zur Verfügung, deren Arbeitszeit zukünftig nur noch von 8-17:00 Uhr angesetzt wird.

Das Bezirksamt halte sich sehr bedeckt und Bürger*innen können erwarten, dass die Verwaltung kein eigenes Konzept realisiere, sondern in erster Linie für die Bürger*innen da ist und sie einbeziehe.

 

Die Vorsitzende lässt Verständnisfragen zu:

 

Auf die Frage einer Bürgerin, warum ein Nachbar als Sachverständiger angehört werde antwortet die Vorsitzende, dass es den Fraktionen obliege, Sachverständige zu benennen.

 

Auf die Frage eines Bürgers, warum der Nachbar seine Einwände und Fragen nicht bereits bei vergangenen Veranstaltungen vorgetragen habe, sondern erst heute während der öffentlichen Anhörung, antwortet Herr Röder, dass man nur Stellung nehmen kann, wenn eine konkrete Planung vorgelegt wurde.

 

Herr Wersich erklärt, dass es in diesem Fall um das Thema Betroffenheit gehe. Von dem Thema seien direkte Nachbarn betroffen, dessen Anliegen Herr Röder heute vorstelle.

 

Die Vorsitzende erteilt dem Sachverständigen Herrn Dickow das Wort.

 

Herr Dickow, Fraktionsvorsitzender der FDP und seit 15 Jahren Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss sagt, dass der Antrag für die heutige öffentliche Anhörung unterstützt wurde, weil man der Aufffassung sei, dass viele Informationen zu spät an die Öffentlichkeit gelangt seien. Die CDU habe mehrere Anfragen zu diesem Thema gestellt, aber das Bezirksamt habe keine zufriedenstellenden Antworten geliefert. Aus diesem Grund sollen sich alle Betroffenen heute austauschen.

Herr Dickow betont, dass das Konzept zum Umbau des Hauses gute Dinge enthalte z.B. den 2.Rettungsweg, damit die oberen Räume besser genutzt werden können, eine barrierefreie Erreichbarkeit des 2.OG werde zu einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten des Stavenhagenhauses führen. Ein Entzug von Räumlichkeiten werde daher nicht als Problem gesehen. Kritisch werde der gastronomische Betrieb gesehen, aus zwei Gründen: Zum einen werde der Umbau dazu führen, dass im Stavenhagenhaus künftig keine Hausmeisterei mehr vorhanden ist und kein Getränkeausschank außerhalb der Öffnungszeiten (Mo-Mi) der Gastronomie stattfinden werde. Zum anderen stellt das Konzept dar, dass sich kein Gastronom zutraut, an diesem Standort Vollzeit-Gastronomie zu betreiben. Es werde befürchtet, dass es ein kurzes gastronomisches Gastspiel werde und hinterher nichts bleibt. Es müsste sich grundsätzlich einmal die Lage der Gastronomie in Groß Borstel angeschaut werden. Leider sei, auch trotz des Bevölkerungszuwachses, derzeit nicht absehbar, dass ein zusätzlicher Anbieter langfristig eine Verbesserung für den gesamten Stadtteil bringen würde. Es bestehe die Sorge, dass es eher zu einem Kannibalisierungseffekt der bisherigen Angebote komme und dadurch das gastronomische Angebot im Stadtteil Schaden nimmt. Aus dem Grunde werden viele Aspekte hinsichtlich der Modernisierung und Öffnung des Stavenhagenhauses positiv betrachtet, die gastronomische Frage werde jedoch eher skeptisch gesehen.

 

Auf die Frage eines Bürgers, woher die Sachverständigen ihre Kompetenz ableiten, die Funktionsfähigkeit eines Cafés zu beurteilen, weil dies eigentlich der Einschätzung der Gastronomen obliege, antwortet Herr Dickow, dass er aufgrund seiner langjährigen Befassung mit der bezirklichen Politik an vielen Standorten viele gastronomische Betriebe kommen und gehen gesehen habe. Dadurch könne er einschätzen, wo Standorte funktionieren und wo nicht. Auch Gastronomen können nicht immer die Komplexität der Sachlage einschätzen, was man daran sehe, wie viele gastronomische Betriebe sich auch sonst nur kurzfristig halten, ungeachtet der pandemiebedingten Schließungen. Es seien daher nur Einschätzungen möglich, absolute Aussagen können nicht getroffen werden. Es werde befürchtet, dass es den bereits bestehenden und angeschlagenen Gastronomiebetrieben in Groß Borstel eher schaden könnte. Die Frage sei, ob die Stadt künstlich Konkurrenz aufbauen müsse.

 

Auf die Bitte eines Bürgers, die „angeschlagenen Betriebe“ zu benennen, antwortet Herr Dickow, dass er keine Namen nennen werde. Er kenne mehrere Groß Borsteler Gastronomen, die seit langer Zeit erfolglos nach einem Nachfolger suchen.

 

Die Vorsitzende übergibt der Sachverständigen Frau Ros das Wort.

 

Frau Ros, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD, ist mit der Problematik aus vielerlei Gründen vertraut und betont, dass die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planung zum Stavenhagenhaus einen erheblichen Vorlauf hatte und dass der Wunsch besteht, das Stavenhagenhaus in eine umfängliche Nutzung zu bringen. Bisher handle es sich eher um eine untergenutzte Immobilie, mit Flächen die nicht barrierefrei erreichbar sind und schönen Erdgeschoss- und Gartenflächen. Es gebe nun die Chance, dass das umgebaute Stavenhagenhaus zum Herz von Groß Borstel werde. Man könne den Eindruck gewinnen, dass die gesamte Erdgeschossfläche gastronomisch belegt und ein Franchise-CoffeeShop einziehen werde. Dies entspricht nicht dem Konzept. Es werde eine koordinierende und kooperative Zusammenarbeit mit dem Stavenhagenhaus und den Vereinen erwartet, mit dem Ziel einer guten gemeinsamen Nutzung. Es werde kein Nachteil darin gesehen, wenn 3 Tage die Woche, an der die Gastronomie nicht geöffnet habe, der Kultur zugeschlagen werde. Das Stavenhagenhaus solle ein offenes Haus werden mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und einer barrierefreien Zugänglichkeit des Obergeschosses.

 

Eine Bürgerin merkt an, dass der Plan eines offenen Stavenhagenhauses unterstützt werde, derzeit größere Veranstaltungen (Kommunalverein, Freunde des Stavenhagenhauses etc.) jedoch montags bis mittwochs stattfinden, und fragt, wenn der zukünftige Gastronom aber nur Donnerstag bis Sonntag geöffnet hat, wie man sich ein Catering für die v.g. Veranstaltungen vorstellen solle. Darüber hinaus werde nach einer Subventionierung gefragt, da die Umsätze lediglich von Donnerstag bis Sonntag gemacht werden können.

 

Die Vorsitzende übergibt dem Sachverständigen Herrn Vogt das Wort.

 

Herr Vogt stellt sich als Bewohner des Stadtteils, ehem. Vorsitzender des Kommunalvereins und Mitglied der SPD Groß Borstel vor. Das Stavenhagenhaus sei stets ein kommunales Haus gewesen, das vorrangig von kommunalen Gruppen genutzt wurde und daran solle sich auch zukünftig nichts ändern. 2010 seien Bemühungen, das Stavenhagenhaus umzuwidmen und mit mehr Gastronomie zu versehen, im Sande verlaufen. Nun sei über das RISE-Programm (Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung) dieser Prozess erneut angestoßen worden. Der Stadtteil sei in den letzten Monaten im Rahmen einer neuen Stadtteilkonzeption für das Stavenhagenhaus beteiligt worden mit dem Konsens, dass das Stavenhagenhaus eine gastronomische Nutzung und eine Öffnung nach außen erhalten solle. Allein die Freunde des Stavenhagenhauses hätten Vorbehalte gehabt, weil sie befürchten, mit ihren Bedürfnissen und Veranstaltungen in dem neuen Konzept nicht mehr aufgehoben zu sein. Das habe sich im Laufe der Diskussion als kompromissfähig herausgestellt, indem herausgearbeitet wurde, dass von Montag bis Mittwoch weiterhin vorrangig die kommunale Nutzung stattfinden solle und ab Donnerstag komme der gastronomische Betrieb zum Zuge. Und im Rahmen von Veranstaltungen, die montags bis mittwochs stattfinden, Gastronomie ebenfalls angeboten werde.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gastronom scheitert und Herr Vogt fragt die Verwaltung nach einem Plan B. Außerdem sei wichtig, dass bei einer gastronomischen Nutzung darauf geachtet werde, dass die Preise sozialverträglich sein sollen.

 

Ein Bürger fragt nach, ob der Gastronom auch Veranstaltungen von montags bis mittwochs übernehmen werden.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an den Sachverständigen Herrn Kranz.

 

Herr Kranz, Fraktionsvorsitzender der GRÜNE-Fraktion und stadtentwicklungspolitischer Sprecher möchte auf den Werdegang der Planungen eingehen. Es sei keine Einzelidee des Bezirksamtsleiters, eine Gastronomie im Stavenhagenhaus zu ermöglichen, sondern aus dem intensiven Beteiligungsprozess im Stadtteil entstanden. Der Wunsch nach der Etablierung eines zuverlässigen gastronomischen Angebots sei erstmalig 2010 geäußert worden und konnte durch RISE weiterverfolgt werden. Es sei ärgerlich und nicht zielführend, wenn ein Wunsch vieler Bürger*innen mit Worten wie Partylounge und Vergnügungsstätte diffamiert werde.

Die Frage nach dem Plan B sei berechtigt, aber wenn ein Betreiber scheitert, bestehe immer noch die Möglichkeit wieder neu auszuschreiben und einen neuen Betreiber zu suchen.

Hinsichtlich des Denkmalschutzes seien alle Umbaumaßnahmen selbstverständlich mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an die Sachverständige Frau Zeising.

 

Frau Zeising stellt sich als vorsitzendes Mitglied des Kommunalvereins vor und betont, dass das Stavenhagenhaus 1954 abgerissen werden sollte und sich Bürger*innen zusammen mit dem Kommunalverein für den Erhalt eingesetzt hätten. 1962 sei das sanierte Stavenhagenhaus feierlich wiedereröffnet worden, im Beisein des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Hamburg Helmut Schmidt. 1963 hätten sich die Freunde des Stavenhagenhauses gegründet und bieten dort seitdem ausschließlich kulturelle Veranstaltungen kostenfrei an. Das Stavenhagenhaus wurde bis 1998 als öffentliche Bücherhalle mit genutzt und alle Bürger*innen hatten von Montag bis Samstag freien Zugang zum Stavenhagenhaus.

Nach Auszug der Bücherhalle wurden diese Räume im 1.OG vom Bezirksamt Hamburg-Nord zu Seminarräumen umgebaut, um Mitarbeitenden der Stadt Hamburg IT-Schulungen anzubieten. Bis heute sei der Kommunalverein mit seinen Gruppen (Sing- und Literatur- und Malkreis, Sprach- und Theaterkurse) größter Nutzer der Räumlichkeiten im Stavenhagenhaus. Das Raumproblem bestehe deshalb, weil im 1.OG vorrangig Seminare gebucht wurden. Die Gruppen hätten von Montag-Mittwoch im 1.OG nie Vorrang gehabt. Das soll sich ab Januar ändern und werde als Erfolgt gewertet. Es sei Unsinn, wenn behauptet werde, dass das Raumangebot durch die Gastronomie schlechter werde.

Dazu komme, dass das Hausmeistermodell seit 1998 etabliert wurde.

Derzeit sei das Stavenhagenhaus freitags wegen Trauungen geschlossen und ab Freitagmittag hätten die Hausmeister Dienstschluss. Auch das Wochenende sei komplett geschlossen. Dazu kommen 6-8 Wochen Urlaub des Hausmeisterpaares, in denen das Stavenhagenhaus ebenfalls geschlossen sei. Das alles solle sich ändern, wenn eine professionelle Gastronomie im Haus ihren Betrieb aufnimmt. Weil das Angebot in Groß Borstel sehr klein ist, würden Bürger*innen von Groß Borstel oft nach Eppendorf/Niendorf zum Kaffeetrinken fahren.

 

Der zukünftige Betreiber sei ein gestandener und erfahrener Gastronom mit vielen Jahren Berufserfahrung, der sich an den Stadtteil anpassen werde und auch bei Veranstaltungen, die montags bis mittwochs stattfinden, anwesend sei.

Die Bedenken der Nachbarn hinsichtlich der Lärmbelästigung werden ernst genommen.

 

Ein Bürger fragt, ob es eine Möglichkeit gebe, das Hausmeisterehepaar in das Vorhaben zu integrieren und möchte wissen, wie der Kommunikationsprozess mit dem Hausmeisterehepaar gelaufen sei, denn dazu kursieren unterschiedliche Versionen.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an den Sachverständigen Herrn Schröder.

 

Herr Schröder, im Vorstand des Kommunalvereins und Verleger des Groß Borsteler Boten, möchte auf den Beitrag von Herrn Wersich zum veröffentlichten Kommentar eingehen:

Der Bürgerbeteiligungsprozess sei ein langwieriger Prozess gewesen, weil sich jeder beteiligen konnte. Seit 2010 habe es etliche Sitzungen, speziell zum Stavenhagenhaus gegeben. Es hätte genügend Gelegenheiten für die Politik und Nachbarn gegeben, sich zu beteiligen. Nach so langer Zeit, den Prozess, der kurz vor dem Abschluss stehe, zu torpedieren, sei anmaßend und undemokratisch. Man hätte sich wesentlich früher beteiligen können. Die Groß Borsteler wollen eine gute Lösung für den Stadtteil und benötigen für Veranstaltungen eine entsprechende Bewirtung. Das Konzept sei unterstützenzwert, da durch den Umbau mehr Platz für die Gruppen geschaffen wird.

An den Tagen, an denen etwas stattfindet, wird eine Bewirtung angeboten, eine professionelle Bewirtung an den Tischen. Wir brauchen uns nicht anstellen und warten, bis jemand aus dem Kabuff kommt und bewirtet.

Man könne gespannt sein, wie der neue Gastronom die Preisvorstellung umsetzen werde.

 

 Die Vorsitzende bittet den Bezirksamtsleiter Herrn Werner-Boelz um eine Stellungnahme.

Im Anschluss werden die Vertreter*innen der Verwaltung gebeten, die Fragen zu beantworten.

 

Herr Werner-Boelz betont, dass die Behauptung, die Öffnung des Stavenhagenhauses sei ein Alleingang des Bezirksamtsleiter, unwahr sei.

Es wäre wesentlich einfacher, alles so zu belassen wie es ist. Viel schwieriger sei es, Veränderungsprozesse in der Verwaltung anzustoßen und durchzusetzen.

Der Stadtteil fordere seit vielen Jahren die Öffnung des Stavenhagenhauses. Als die Formulierung der Potenzialanalyse für den RISE-Prozess erstellt wurde, sei die Kernforderung des Stadtteils, die Öffnung des Stavenhagenhauses gewesen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hätten diverse Workshops stattgefunden, wo auch die Bedarfe der Nutzer des Stavenhagenhauses aufgenommen wurden. Sinn sei, einen Mehrwert für den Stadtteil zu schaffen und die Auslastung von aktuell 30% zu optimieren. Es solle ein Haus für den sozialen Zusammenhalt des Stadtteils werden.

 

Frau Helms bittet die Verwaltung um Beantwortung der gesammelten Fragen.

 

Frau Ernsing betont aus Sicht der Verwaltung, dass es nicht üblich sei, Nachbarn zu beteiligen, wenn kein neuer Bebauungsplan aufgestellt werde. Eigentlich sei diese Anhörung auch kein Thema des Stadtentwicklungsausschusses, da dort normalerweise Themen der Stadtentwicklung im Zuge von  Aufstellungen von Bebauungsplänen oder Verordnungen besprochen werden. Themen, die sich mit RISE-Prozessen beschäftigen, werden regelmäßig und öffentlich in den Regionalausschüssen vorgestellt.

Themen der Nutzung wie Fettabscheider oder Öffnungszeiten des Cafés seien Bestandteile des Vertrages und bedürfen keines Bauantrags. Sie seien ggf. mit dem  Verbraucherschutz zu klären.

 

Frau Markmann geht auf die Nachfragen zum Hausmeisterehepaar ein. Der Job der Hausmeister bleibe erhalten, sowohl das Ehepaar, als auch die Aufgaben bleiben dem Stavenhagenhaus erhalten. Das Catering allerdings werde ab dem nächsten Jahr und mit neuem Konzept vom Cafébetreiber übernommen.

Die Räumlichkeiten werden, wie bisher, vom Bezirksamt vergeben.

Das Hausmeisterehepaar seien Mitarbeitende des Bezirks und seien in den Prozess  einbezogen worden.

Hinsichtlich der Preise kann während der laufenden Vertragsverhandlungen keine Auskunft gegeben werden. Die Preisgestaltung obliegt dem neuen Pächter.

Eine Subventionierung des Cafés werde es nicht geben.

 

Die Vorsitzende kündigt nun die Anhörung der anwesenden Bürgerinnen und Bürger an.

 

Ein Bürger, der sich als künftiger Nachbar des Stavenhagenhauses vorstellt, äußert die Sorge, dass die Sicherheit der Nachbargrundstücke durch die gewerbliche Nutzung beeinträchtigt werden könnte, da zukünftig viele unbekannte Personen Zugang zum Stavenhagenhaus erhalten werden. Der aktuelle Zaun um das Gelände stelle kein Hindernis dar. Weiterhin werden Beeinträchtigungen durch Ruhestörungen befürchtet. Kleine Kinder bzw. Schulkinder müssten weit vor den geplanten Öffnungszeiten schlafen gehen und ein gewerblicher Restaurantbetrieb bis 22:00 Uhr könnte die Lärmbelästigung erheblich steigern. Auch werde befürchtet, wenn die Nachbarn den Wunsch nach Ruhe äußern, dass darauf mit Aggression, Pöbeleien und Flaschenwurf geantwortet werde, so wie es in der derzeitigen Wohnsituation in Eppendorf vorkomme und dass die direkte Nachbarschaft zur Projektionsfläche verbaler und physischer Attacken werde. Es werde darum gebeten, die Sorgen zu berücksichtigen.

 

Auf die Frage eines Bürgers, ob die rechtlichen Fragen für eine Umnutzung noch geklärt werden müssten, antwortet Frau Ernsing, dass es sich nicht um eine Umnutzung handeln würde, weil Küche und Gaststube bereits vorhanden seien und auch zukünftig vorhanden sein werden.

 

Eine Bürgerin möchte wissen, wer um 22:00 Uhr die Räumlichkeiten des Stavenhagenhauses abschließen werde und wer verantwortlich dafür sei, dass alle Gruppen das Gelände verlassen haben. 

 

Eine direkte Nachbarin möchte angesichts der Öffnungszeiten wissen, ob ein Lärmschutzkonzept und ein Verkehrskonzept in Auftrag gegeben wurden. Ein Sichtschutzzaun könnte eine Lösung vor Einblicken sein und auch Parkplätze seien nicht sehr zahlreich vorhanden.

 

Ein Bürger steht dem Vorhaben kritisch gegenüber und möchte wissen, ob eine Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben wurde, aus der gefolgert wurde, dass ein gastronomischer Bedarf bestehe.

Außerdem sagt der Bürger, handle es sich bei der Frustbergstraße um eine Einbahnstraße, die oft genug durch Hochzeitsgesellschaften in verkehrter Richtung genutzt und beparkt werde.

Abschließend sagt der Bürger, müsse durch die Öffnung der Gastronomie eine gefahrlose Zuwegung zum Stavenhagenhaus geschaffen werden, die Einbahnstraße sollte erhalten bleiben, daher werde für eine andere Zuwegung plädiert.

 

Eine Bürgerin fragt nach einer Marktanalyse, denn für „wollen wir mal schauen“ sei es ein zu großes und kostspieliges Projekt, wobei die Gastronomie mit einem gewissen Risiko beteiligt sei. In Hamburg gebe es bereits über 400 insolvenzgefährdete Lokale und es sei mutig, die Gastronomie mit sozialverträglichen Preisen zu betreiben.

 

Ein Bürger stellt dar, dass in der Beiratsarbeit sämtliche Bedenken bereits geäußert wurden. Ein Hauptkriterium sei gewesen, dass bei Veranstaltungen der Freunde des Stavenhagenhauses gern das gesamte Haus zur Verfügung stehen solle. Da die Veranstaltungen montags stattfinden, sollte dies klappen, da die Gastronomie montags geschlossen sei.

Ein zweites Anliegen sei die Einsetzung von ehrenamtlichem bzw. pädagogischem Personal an den Wochenenden, um für Sicherheit und Ordnung vor Ort zu sorgen.

 

Herr Goldammer, Fachamt Sozialraummanagement, führt aus, dass das Stavenhagenhaus vom Gastronomen/letzten Nutzer abgeschlossen werde.

Mit der Integration des Cafés ins Stavenhagenhaus seien keine B-Plan-Ausweisungen betroffen, so dass ein Lärmschutzkonzept nicht notwendig sei. Selbstverständlich werde der Gastronom auf die Nachbarn Rücksicht nehmen und es sei auch geplant, Kontakt zu den Nachbarn aufzunehmen und sich persönlich vorzustellen. Es werde keine Partylocation entstehen, sondern ein Café-Bistro. Die Küche im Stavenhagenhaus sei bereits für ein Café-Bistro ausgelegt.

Der Vorschlag eines Sichtschutzes solle im weiteren Prozess geprüft werden. Am Verkehrskonzept solle nichts verändert werden, da ausreichend Stellplätze für PKW und Fahrräder vorhanden seien. Auch seien während des langjährigen Prozesses noch nie Bedenken wegen des Verkehrs geäußert worden.

Die Verwaltung sei auch weiterhin offen für Anregungen-

Hinsichtlich der Bedarfsanalyse sei anzumerken, dass eine Grundlagenermittlung durch die steg beauftragt wurde, mit dem Ergebnis, dass ein Café ins Stavenhagenhaus passe. Auch die Abteilung Wirtschaftsförderung befürwortet das Café. Zusätzlich wurde Kontakt zum EU-Projekt „Lokale Wirtschaft vor Ort in Groß Bostel“, das über mehrere Jahre von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werde, aufgenommen. Von dort aus wird die Integration des Café ins Stavenhagenhaus ebenfalls befürwortet.

 

Zusätzliche pädagogische Mitarbeitende habe das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht zur Verfügung.

 

Eine Bürgerin möchte wissen, ob zukünftig auch Privatpersonen im Stavenhagenhaus Feiern ausrichten können, z.B. nach einer Taufe und ob die Finanzierung für den Umbau sichergestellt sei.

 

Eine Bürgerin sagt, in Groß Borstel gebe es durch das Neubaugebiet Tarpenbeker Ufer seit 2020 ca. 2000 neue Anwohner*innen, relativ junge Menschen bzw. junge Familien, die sich treffen und kennenlernen wollen und die das Stavenhagenhaus als Begegnungsstätte nutzen möchten. Dennoch werden die Bedenken ernst genommen. Das Stavenhagenhaus könne mit dem Partytourismus, der zurzeit in Eppendorf stattfinde, nicht verglichen werden.

 

Eine Bürgerin sagt, nach ihrer Vorstellung seien Cafés gern bis 19 bzw. 20:00 Uhr geöffnet, Restaurants dagegen eher bis 22:00 Uhr und möchte wissen, in welche Kategorie die Gastronomie eingeordnet werde.

 

Eine Bürgerin begrüßt die Öffnung des Stavenhagenhauses und merkt an, dass die Frustbergstraße keine Einbahnstraße sei, sondern es gebe nur an einer Seite ein „Durchfahrt-verboten-Schild. Darüber hinaus wäre es generell wünschenswert, wenn mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen.

 

Ein Bürger sagt, für viele Bedenken gebe es bestimmt einfache Lösungen. Die Borsteler Chaussee sei kein attraktiver Aufenthaltsort für Cafébesucher. Dringend benötigt werden Begegnungsstätten.

 

Frau Markmann antwortet zur Frage nach privaten Feiern, dass dies zukünftig für Vereine in einem gewissen Umfang ermöglicht werde, z.B. im Gartensaal von montags bis mittwochs. Der Gartensaal werde durch den Gastronomen von Freitag bis Sonntag mit bewirtschaftet.

Die Finanzierung sei gesichert und diese Gelder seien auch nicht betroffen von der aktuellen Haushaltsdiskussion auf Bundesebene.

Die Frage nach einer Umzäunung des Geländes werde geprüft.

 

22:00 Uhr sei der gesetzliche Rahmen für die Möglichkeit zur Öffnung, allerdings vorbehaltlich der Vorstellungen des Gastronomen, der seine Öffnungszeiten den Gegebenheiten anpassen dürfe.

Im Übrigen finden auch aktuell Veranstaltungen bis 22:00 Uhr im Stavenhagenhaus statt.   

 

Die Vorsitzende eröffnet eine weitere Fragerunde.

 

Herr Dr. Schott, begrüßt die Umbaupläne des Stavenhagenhauses, weil dadurch mehr stattfinden könne und möchte wissen, ob Ausschreibung und Vertragsunterlagen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitales behandelt werden sollen und wenn ja, wann.

Die Aussage, dass keine Baugenehmigung notwendig sei, überrasche, da es rechtlich gesehen eine Neuerung sei, wenn in einem bisher nur gemeinnützig genutzten Haus eine gewerbliche Gastronomie einziehe.

Außerdem fragt Herr Dr. Schott, ob der neue Betreiber eine Gaststättenerlaubnis benötige. Diese Punkte seien nicht unwichtig, da ohne diese Erlaubnis, das Vorhaben durch externe Einflüsse zum Erliegen gebracht werden könnten. Es werde die Sorge geäußert, dass ein Projekt auf den Weg gebracht werde, dass sich rechtlich nicht umsetzen lasse.

Konkret möchte Herr Dr. Schott wissen, ob es dazu rechtliche Bewertungen gebe, die man einsehen und nachlesen könne.

 

Frau Zeising ruft in Erinnerung, dass der RISE-Prozess angeschoben wurde, weil der Stadtteil Groß Borstel durch die Neubaugebiete Tarpenbeker Ufer und Petersenpark mehrere Tausend neue Bewohner bekomme/ bekommen habe und durch RISE die Infrastruktur und Integration gelingen solle. Das Tarpenbeker Ufer mit über 2000 Bewohnern verfügte bis Ende des Jahres über ein Quartiersmanagement und einen eigenen Raum, in dem man sich treffen und begegnen konnte, bezahlt durch Otto Wulff. Das wird es nicht mehr geben, daher sei man auf den Kommunalverein zugegangen und habe sich dem Verein angeschlossen, was die Nutzung des Stavenhagenhauses einschließen würde. Junge Frauen und Familien seien froh, wenn sie außerhalb ihrer Häuslichkeit, sich mit anderen Familien treffen und Kaffee trinken können. Der Bedarf sei verstärkt geäußert worden.

 

Frau Ernsing betont, dass es sich beim Stavenhagenhaus und dem Garten um Gemeinbedarf handeln würde, der dem Stadtteil zur Verfügung stehe und genutzt werden sollte.

 

Herr Goldammer sagt, eine Gaststättenerlaubnis werde benötigt und selbstverständlich auch beantragt. Es handle sich um einen erfahrenen Gastronomen, der mit dem Fachamt Verbraucherschutz in Kontakt stehe.

Hinsichtlich der Vorstellung des Cafékonzepts solle dieses zunächst im nächsten Jahr dem RISE-Beirat vorgestellt und danach dem Regionalausschuss bekanntgegeben werden. Eine Baugenehmigung für die anstehenden Umbaumaßnahmen des Stavenhagenhauses wird benötigt.

 

Ein Bürger möchte wissen, bis wann die Hausmeister zur Verfügung stehen, ob eine Gastronomie vorhanden sei und wer Ansprechpartner sei.

 

Eine Bürgerin fragt konkret nach, ob das Stavenhagenhaus einen Gastronomen habe und warum das Bezirksamt die Gastronomie aus der Hand gebe, da bisher die Hausmeister gastronomisch tätig waren.

 

Ein Bürger meint, dass so ein kleines Café in Zeiten, wo Menschen sich immer mehr ins Private zurückziehen, einen Beitrag zur Teilhabe und Demokratie leiste.

 

Herr Goldammer sagt, es liege eine mündliche Zusage des Gastronomen vor und über alle wesentlichen Konditionen herrsche Einigkeit, aber die Verträge seien noch nicht unterschrieben. Daher könne noch kein konkreter Name genannt werden.

Zur Konstellation des Hausmeisterehepaares sei zu sagen, dass es sich um ein Anstellungsverhältnis als Hausmeister bei der Stadt Hamburg handle und zusätzlich habe das Ehepaar eine private Gastronomie mit Catering im Stavenhagenhaus betrieben. Das müsse man voneinander trennen. Natürlich sei mit dem Hausmeisterehepaar besprochen worden, ob sie nicht Betreiber eines Cafés werden wollen. Dies wurde abgelehnt.

 

Herr Werner-Boelz sagt abschließend, dass das Projekt, welches jetzt auf den Weg gebracht worden sei, das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses sei, mit dem Ziel das Stavenhagenhaus zu öffnen und einen Treffpunkt zu haben. Es wäre wünschenswert, wenn die Umsetzung positiv aus dem Stadtteil begleitet würde. Der Stadtteiltreffpunkt solle ein Mehrwert für den Stadtteil sein. Sollten Probleme auftauchen, gebe es jederzeit Ansprechpartner im Bezirksamt.

 

Herr Wersich sagt, Demokratie und Café hätten direkt nichts miteinander zu tun. Es sei nicht einzusehen, warum der Steuerzahler die raren öffentlichen Flächen an einen gewerblichen Gastronomen vergeben müsse. Flächen für ein Café wären in direkter Nachbarschaft in einem leerstehenden Gebäude vorhanden.

 

Die Vorsitzende dankt allen Teilnehmenden und schließt die Sitzung.