Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Die Genehmigung der Niederschrift wird vertagt.
Die Vorsitzende begrüßt den Referenten Herrn Jahn, der über die Tätigkeit der Ombudsstelle berichtet.
Herr Jahn erläutert die Strukturen mittels einer Präsentation. Seit 2021 befinde sich die Ombudsstelle im Aufbau. Im Bezirk Hamburg Nord seien aktuell fünf Ombudspersonen ehrenamtlich tätig. Aus Gründen der Unabhängigkeit habe man sich in Absprache mit der Sozialbehörde dafür ausgesprochen, die Beratungen in erster Linie durch die ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen durchführen zu lassen. Eine räumliche Regionaldependenz gebe es in den Bezirken nicht. Die Begleitung und Qualifizierung der sieben für Hamburg zuständigen Ehrenamtsteams erfolge durch die Fachstelle in Altona.
Im Jahr 2023 (S. 1) habe es einen qualitativen und auch quantitativen Anstieg der Anliegen gegeben. Ein Grund sei die prekäre personelle Situation in der Jugendhilfe.
Themenschwerpunkte (S. 4) der Anliegen seien beispielsweise Verzögerungen der Antragsbearbeitung, Fragen zu Hilfeplangesprächen, Art und Umfang der Hilfen, Fragen nach Formen der Weiterbewilligung von Hilfen, insbesondere Hilfen für junge Volljährige. Fehlende Mitwirkung sei hier ein klassisches Konfliktfeld. Ab Volljährigkeit würden andere Maßstäbe an die Mitwirkungspflicht gesetzt. Fehlende Mitwirkung könne einerseits Ausdruck von “nicht wollen“ sein, andererseits aber auch von “nicht können“. Darüber hinaus gebe es Konfliktfelder mit Fachkräften. Dabei würden beispielsweise Umgangsformen, fehlende Beteiligung oder eine unzureichende Erreichbarkeit bemängelt. Auch die Inobhutnahme berge weiteres Konfliktpotential. Für diesen Bereich würden insbesondere fehlende Rückführungsperspektiven seitens der Eltern beklagt. Eine weiteres Konfliktfeld sei bei der Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten erkennbar. Deren Anliegen seien unter anderem die zu lange Verweildauern in den Clearingstellen und verspätete Hilfeplangespräche vor dem Übergang in die Volljährigkeit, so dass nicht mehr zeitnah eine Anschlusshilfe ermöglicht werde. Herr Jahn merkt an, dass der Kinder und Jugendnotdienst bisher nicht
Beschwerdeadressat gewesen sei.
Im Jahr 2022 habe es insgesamt 164 Beratungsanfragen gegeben, davon seien 136 Anliegen ombudschaftlich beraten worden. Im Jahr 2023 seien 324 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen worden, davon wurden 259 ombudschaftlich beraten. Bei der bezirklichen Verteilung über Hamburg liege der Bezirk Nord im Mittelfeld.
Auf Nachfrage von Herr Noß ergänzt Herr Jahn, dass die Anliegen im Bezirk Hamburg Mitte deshalb erhöht waren, weil dort die ombudschaftliche Tätigkeit als Pilotprojekt begann.
Weiterhin erklärt er auf Nachfrage von Herr Kroll, dass der öffentliche Träger in den meisten Fällen Hauptadressat der Beschwerden sei.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brauckmann erläutert Herr Jahn weiter, dass die Statistik die Anzahl der Ratsuchenden wiedergebe, wobei ein Anliegen z.B. aber auch mehrere Kinder betreffen könne. Auch die Anliegen der Fachkräfte werde in der Statistik berücksichtigt. Erfahrungswerte zeigten, dass Konflikte oft bei Übergängen von einer Sozialisationsinstanz zur nächsten entstünden.
Herr Jahn erläutert die Situation im Bezirk Hamburg-Nord (1 f.). Von 45 Anliegen habe es sich um 39 eigenständige Beratungsprozesse gehandelt. 6 Anliegen hätten Lotsenfälle betroffen. Die Sozialbehörde habe im Interessenbekundungsverfahren für die ombudschaftliche Arbeit verstärk auf das Ehrenamt gesetzt. Aufgrund der hohen Quantität der Anliegen seien im Hauptamt 19 Anliegen bearbeitet worden. Für ganz Hamburg seien 21 Ombudspersonen ehrenamtlich tätig. Viele Anliegen seien komplex und erforderten von den ehrenamtlichen Ombudspersonen ein hohes Engagement. Daher würden dringend weitere hauptamtlich tätige Ombudspersonen benötigt, um ehrenamtlich Tätige vor Überlastung schützen zu können. Abzüglich der Lotsenfälle seien 19 der 45 im Bezirk Nord eingegangenen Anliegen vom Hauptamt der Fachstelle beraten worden. Dies seien hauptsächlich Anliegen, die den Fachdienst Flüchtlinge beträfen, dort gebe es einen enormen Druck, hohe Sprachbarrieren und zeitlich wenig Ressourcen. Bei Betrachtung der Gruppe der jungen unbegleiteten, minderjährige Geflüchteten werde die Situation in den Clearingstellen (Verweildauer) und die Frage der Anschlussperspektive beklagt. Es würden auch Anliegen von jungen Menschen in Wohnunterkünften vorgebracht.
Die Erstkontaktaufnahme (S. 3) erfolge beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über Social Media. Die Öffentlichkeitsarbeit sei ebenfalls wichtig. Wenn im Rahmen eines internen Beschwerdeverfahrens innerhalb des Jugendamtes keine Klärung erzielt werden könne, werde auch proaktiv durch das Jugendamt auf weitergehende Beratungsmöglichkeiten der Ombudsstelle hingewiesen. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe gebe verstärkt für Beschwerden Anlass (S. 4). Auffällig sei, dass es für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung, trotz eines hohen Konfliktpotentials, keine Beschwerde gegeben habe, dies betreffe auch den Bereich der stationären Hilfen.
Inhaltlich gehe es bei den Anliegen um die Art der Hilfegewährung (Erstbewilligung, Weiterbewilligung), der Hilfeerbringung in Einrichtungen und wiederholt um Wünsche nach einem Wechsel der Fachkraft. Viele Anliegen beträfen den Bereich des menschlichen Umgangs und der Kommunikation (5 f.). Vor dem Hintergrund der aktuell unzureichenden Fachkräftesituation komme es vor, dass Anträge nicht oder nicht zeitnah bearbeitet würden.
Bei Konflikten mit einer Fachkraft, sei es das Ziel der Ombudsstelle, in den Dialog mit allen Beteiligten zu treten. In Bereichen des Kinderschutzes, Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen beklagten Betroffene die unzureichende Information und Beteiligung.
Ein Großteil der Anliegen habe in einem relativ kurzen Zeitraum abgeschlossen werden können (S. 8). In etwa der Hälfte der Fälle sei es zu einer, zwischen dem Ratsuchenden und der Ombudsstelle, einvernehmlichen Beendigung des Beratungsverfahrens gekommen.
Die Qualifizierung aller Ombudspersonen (S. 8) erfolge über eine gemeinsame monatlich stattfindende Teamsitzung (gemeinsam mit dem Team aus Harburg). Daneben gebe es vierteljährlich eine Supervision sowie regelmäßige Fortbildungsangebote.
Im Vergleich zu 2022 sei es in 2023 zu einem Anstieg der Anliegen gekommen (S. 9). Die Beratungsquote von unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten habe 75 % der Anfragen von jungen Menschen ausgemacht.
Die Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und merkt an, dass Gespräche unersetzlich blieben und Geduld Voraussetzung für die Tätigkeit von Ombudspersonen sei.
Herr Jahn erläutert auf Nachfrage von Frau Leverkus, dass die Ombudsstelle in der Vergangenheit ergebnislos versucht habe, einen Zugang zum Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und somit zu jungen Menschen zu erhalten. Dies liege jedoch auch im öffentlichen Interesse. Vielleicht könne der Jugendhilfeausschuss (JHA) gegenüber dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) darauf hinweisen, dass es notwendig und wichtig sei, der dort lebenden Zielgruppe das Angebot der Ombudsstelle zugänglich zu machen.
Auf Nachfrage von Herrn Kroll teilt Herr Jahn mit, dass es zu Beginn große Informationsveranstaltungen zum Thema der ombudschaftlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit gegeben habe. Die Mitglieder des JHA könnten geeignete Personen aktiv ansprechen, sofern diese nicht in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung arbeiteten, was ein Ausschlusskriterium darstelle. Es gebe Flyer zum Thema „Ehrenamt“, wo über das Angebot der Ombudsstelle informiert werde.
Auf Nachfrage von Frau Kültür weist Herr Jahn darauf hin, dass die Flyer in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stünden. Dies und weiteres Infomaterial könne entsprechend angefordert werden.
N/JA-L ergänzt, dass bereits jetzt entsprechende Informationen über die Tätigkeit der Ombudsstelle an die Träger der freien Jungendhilfe und die Fachkräfte weitergeleitet würden, um auf die Möglichkeit des Austausches hinzuweisen. Er bedankt sich für den Bericht und auch für das ehrenamtliche Engagement. Die Ombudsstelle sei eine wichtige Einrichtung, über die das Jugendamt Hinweise erhalte, wie die Tätigkeit in den Jugendämtern qualifizierter gestaltet werden könne.
Auf Nachfrage von Frau Grichisch teilt Herr Jahn mit, dass die Supervision auch für ehrenamtlich Tätige zur Verfügung stehe.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der Aufgabe, so Herr Sobczak, halte er es für problematisch, wenn ehrenamtlich Tätige diese anspruchsvolle Aufgabe ausübten. Die Forderung nach einer Aufstockung von hauptamtlich Tätigen halte er daher für begründet. Er möchte den Sachstand des Austausches diesbezüglich mit der Sozialbehörde (SB) wissen. Trotz der problematischen Lage des KJND´s, müsse dieser seiner Informationspflicht nachkommen und den Zugangsweg zur Ombudsstelle ermöglichen.
Herr Jahn erläutert, dass es für die Ombudsstelle insbesondere wichtig sei, in Kontakt mit den im KJND arbeitenden Fachkräften zu treten. Aktuell stünden der Ombudsstelle drei hauptamtliche Sozialpädagogenstellen, eine Projektleitung und eine Verwaltungsstelle zur Verfügung. Daneben seien 21 Personen ehrenamtliche tätig. Da eine der Sozialpädagogenstellen zeitlich befristet sei, liege der Fokus aktuell auf den Erhalt dieser Stelle. Im Rahmen des Sachberichts werde die Erhöhung der Personalressourcen jedoch zum Schwerpunkthema, da die zu bearbeitende Anzahl von Anliegen steigend sei. Auf Bundesebene gebe es kritische Rückmeldungen über das Konzept der Ombudsstelle, was sich so stark auf das Ehrenamt stütze.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass noch ein Hauptausschuss tagen werde. Es werde ein Antrag aus dem Bereich der Jugendhilfe geben. In der letzten Sitzung habe Herr Schinowski darauf hingewiesen, dass das Bandprojekt noch Unterstützung benötige. Ein entsprechender Sondermittelantrag sei eingegangen. Sie gehe von einer Unterstützung seitens der Politik aus.
Herr Dr. Brauckmann teilt mit, dass das Pfadfinderheim „Alte Wache“ am Ohlsdorfer Bahnhof von der SB eine Zuwendung im sechsstelligen Bereich zur energetischen Sanierung des Daches erhalten habe. Die Pappschindeln würden durch ein Ziegeldach ausgetauscht.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brauckmann und Frau Lütkehus teilt N/JA-L mit, dass die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke bereits an die Dachverbände, Kirchen usw. herangetreten sei. Das weitere Verfahren im Bezirk Nord befinde sich in Klärung. In den nächsten Tagen werde den Trägern zur Vorschlagsunterbreitung von Trägervertretern für den künftigen JHA ein entsprechendes Anschreiben zugestellt.
Die Vorsitzende ergänzt, dass die Träger bereits jetzt tätig werden und Vorschläge unterbreiten könnten. Auch von Seiten der Politik seien Vorschläge möglich. Dies wird von Herrn Hafkemeyer bestätigt.
Im Namen der Trägervertreter und Trägervertreterinnen bedankt sich Frau Lütkehus bei der Vorsitzenden und der Gremienbetreuung für die gute Zusammenarbeit.
Auch die Vorsitzende bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Im Sinne der Zielgruppe habe der JHA gut und kollegial zusammengearbeitet. Sie wünscht sich, dass dies auch in Zukunft so bleiben werde.