21-0931

Zuwendungen - Möglichkeit zur Umwandlung von Honorarmitteln innerhalb der Kostenstellen bis zu 20%
Gemeinsamer Antrag der Vertreter_innen der Freien Träger

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.02.2020
Sachverhalt

Im Jahr 2019 wurden erstmals die Deckungsfähigkeit der Honorarmittel (Position 2.2) zu den Fach- (Position 2.3) und Sachkosten (Position 2.4) im Bezirk Hamburg-Nord, anders als in anderen Bezirken, aufgehoben.

 

Im Bewilligungsbescheid Hamburg-Nord heißt es:

 

„Die nachfolgenden Finanzpositionen 2.1. und 2.2. sind nicht untereinander und auch nicht mit den Finanzpositionen 2.3 und 2.4 deckungsfähig.“

 

Dies führt, wie freie Träger nach einem Jahr mit dieser Einschränkung berichten,-, für die Träger zu weitreichenden Einschränkungen in der Flexibilität in der Angebots-gestaltung z.B.:

 

  • Die Anträge auf Jahreszuwendung werden im Sommer des Vorjahres gestellt, dadurch ist die Notwendigkeit auf veränderte Bedarf (im Antragsjahr) zu reagieren eingeschränkt
  • Kostensteigerungen in einzelne Kursen, z.B durch mehr Teilnehmende, sind nicht mehr so umfassend möglich aufzufangen
  • Die lebensweltorientierten Einrichtungen sind in der Ausgestaltung und Bedarfen sehr

speziell, entsprechend speziell sind auch unvorhersehbare Besonderheiten (z.B. Baumpflege Masern Schutzimpfung, Folgen der Trinkwasserprüfung) nicht mehr finanziell deckungsfähig)

  • Kooperationen verändern sich, dadurch auslaufende und inhaltlich sinnvolle Kurse können nicht von der Einrichtung übernommen werden

 

  • Kursangebot in Kooperation mit Schule müssen in den Ferien unterbrochen werden (Schule kann in den Ferienzeiten nicht finanzieren) und können nicht von den Einrichtungen überbrückt werden (Z.B. Mittagstische, verbindliche Angebote im Rahmen von GBS)
  • Kurzfristige Aufstockung in sehr gut besuchten oder von besonders herausfordernden

Besucher*innen* betroffenen Kursen durch Honorarleistende ist nicht möglich

  • Der Verwaltungsaufwand ist beim öffentlichen und freien Träger viel größer, weil zusätzliche Anträge eingereicht, bearbeitet, beschieden und kontrolliert werden müssen.

 

 

Petitum/Beschluss

Petitum / Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss beschließen:

 

Ab dem Jahr 2021 sollen die Honorarmittel (Position 2.2.) bis zu 20% der Summe mit den Fach-

(Position 2.3.) und Sachmittel (Position 2.4.) gegenseitig innerhalb des Budgets, ohne Zustimmung des Zuwendungsgebers, deckungsfähig sein.

 

 

Georg Abschlag

Kathrin Ahrweiler

Lee Akar

Dr. Stefan Brauckmann

Benjamin Ehlers

Kay Guivearra

Heike Lütkehus

Christiane Rupp

Ralf Schmidt