Zuwendungen - Möglichkeit zur Umwandlung von Honorarmitteln innerhalb der Kostenstellen bis zu 20%
Gemeinsamer Antrag der Vertreter_innen der Freien Träger
Letzte Beratung: 26.02.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1
Im Jahr 2019 wurden erstmals die Deckungsfähigkeit der Honorarmittel (Position 2.2) zu den Fach- (Position 2.3) und Sachkosten (Position 2.4) im Bezirk Hamburg-Nord, anders als in anderen Bezirken, aufgehoben.
Im Bewilligungsbescheid Hamburg-Nord heißt es:
„Die nachfolgenden Finanzpositionen 2.1. und 2.2. sind nicht untereinander und auch nicht mit den Finanzpositionen 2.3 und 2.4 deckungsfähig.“
Dies führt, wie freie Träger nach einem Jahr mit dieser Einschränkung berichten,-, für die Träger zu weitreichenden Einschränkungen in der Flexibilität in der Angebots-gestaltung z.B.:
speziell, entsprechend speziell sind auch unvorhersehbare Besonderheiten (z.B. Baumpflege Masern Schutzimpfung, Folgen der Trinkwasserprüfung) nicht mehr finanziell deckungsfähig)
Besucher*innen* betroffenen Kursen durch Honorarleistende ist nicht möglich
Petitum / Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss beschließen:
Ab dem Jahr 2021 sollen die Honorarmittel (Position 2.2.) bis zu 20% der Summe mit den Fach-
(Position 2.3.) und Sachmittel (Position 2.4.) gegenseitig innerhalb des Budgets, ohne Zustimmung des Zuwendungsgebers, deckungsfähig sein.
Georg Abschlag
Kathrin Ahrweiler
Lee Akar
Dr. Stefan Brauckmann
Benjamin Ehlers
Kay Guivearra
Heike Lütkehus
Christiane Rupp
Ralf Schmidt
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