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Zuwegung zum Vereinsgebäude des VfW Oberlaster Wellingsbütteler Landstraße 43a

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Trotz Aufstellen des StVo-VZ wird die Zuwegung zum Alsterpark/ VfW Oberalster nach wie vor durch den ruhenden Verkehr genutzt.

Bei dem gemeinsamen Ortstermin am 09.05.2017 mit Herrn Rösler, dem Sportreferat, sowie dem Vorsitzenden des VfW wurde eine Beschränkung des Kfz-Verkehrs von allen Seiten als notwendig erachtet. Folgende Einigung konnte bei dem Ortstermin erzielt werden:

 

 

  • Wegbegleitendes Abpollern:
    Um das „wilde“ Parken zu unterbinden, wird die Zuwegung in einer Vorabmaßnahme seitlich mit Eichenspaltpfählen abgepollert. Zusätzlich werden herausnehmbare Poller gesetzt, um das Befahren des Alsterwanderwegs zu unterbinden.
     
  • Wegesperre:
    Einbau einer manuell zu öffnenden Wegesperre (horizontal schwenkbar) als kostengünstige Variante zur Regulierung der Zufahrt durch Unbefugte.
    Dabei wird die Sperrbreite so gewählt, dass Fußgänger und Radfahrer ungehindert passieren können. Vereinsmitglieder und Lieferanten erhalten Schlüssel, um das Vereinsheim anfahren zu können.
    Als Kompromisslösung einigen sich die Anwesenden darauf, die Schranke während der Betriebszeiten des Vereinslokals offen stehen zu lassen.
    Der Gastronom hat dafür Sorge zu tragen, die Schranke nach Betriebsschluss zu schließen.
    Ein Schild an der Wegesperre muss darauf hinweisen, dass die Zufahrt nur Vereinsmitgliedern und Gästen des Lokals gestattet ist und dass die Betriebszeiten variabel gehandhabt werden.
     
  • Variante: Automatische Schrankenanlage
    wird zunächst nicht eingebaut.

 

  • Verlagerung des Müllstandortes:

Da der Wegeaufbau und die vorhandenen Schächte für geringe Belastungsklassen ausgelegt sind, ist der Lkw-Verkehr auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Verlagerung des Müllstandortes an den oberen Wegabschnitt nahe der Wellingsbütteler Landstraße ist zwingend notwendig. Dem wird von allen Seiten zugestimmt.

Der Müllplatz des Albert-Schweitzer-Gymnasiums wird entsprechend verlegt.

 

  • Der Ausführungszeitraum für die Hauptmaßnahme wird in Absprache mit dem VfW für den Herbst 2017 anvisiert.

 

Petitum/Beschluss

 

Mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme.

 

 

 

 

Tom Oelrichs

 

 

Anhänge

 

Lageplan