Zustand und zukünftige Nutzung der Fußgängerunterführung Wandsbeker Allee (Höhe Übergang Wandse-Grünzug) Auskunftsersuchen vom 28.04.2026
Im Bereich der Wandsbeker Allee (Höhe Übergang Wandse-Grünzug) befindet sich eine Fußgängerunterführung, die derzeit aufgrund erheblicher Treppenschäden für den Publikumsverkehr seit Wochen gesperrt ist.Darüber hinaus bietet die derzeit gesperrte und baulich in einem schlechten Zustand befindliche Unterführung eine städtebaulich unbefriedigende Erscheinung und wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus.
Im Zuge früherer Planungen wurde in diesem Bereich des Ringes 2 eine lichtsignalgeregelte Querungsmöglichkeit auf Straßenniveau geschaffen, sodass die Unterführung ihre ursprüngliche Funktion für den Fußgängerverkehr weitgehend verloren hat. Gleichzeitig dient sie weiterhin als Zugang zu einem Notausstieg des U-Bahn-Tunnels der Linie U1.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 26.05.2026
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Das Bauwerk befindet sich im Bestand und der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als Bedarfsträgerin. Das Erhaltungsmanagement erfolgt über den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Eine der Treppenanlagen ist aufgrund abgängiger Treppenstufen seit Ende Januar 2026 gesperrt. Eine vollständige Sperrung der Unterführung liegt nicht vor, um den Notausstieg weiterhin ermöglichen zu können.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Im Allgemeinen befindet sich das Bauwerk in einem dem Alter entsprechend ausreichenden Zustand.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Für die Treppenanlage ist eine Instandsetzung noch in diesem Jahr vorgesehen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Aktuell ist die Unterführung weiterhin als Kreuzungsmöglichkeit vorgesehen. Aufgrund der augenscheinlich geringen Frequentierung dient sie hauptsächlich dem Notausstieg.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Absperrung wurde in Abstimmung mit der Hamburger Hochbahn AG errichtet. Der Notausstieg ist über den anderen Treppenzugang weiterhin möglich.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Es finden weiterhin laufende Beobachtungen, Besichtigungen und Bauwerksprüfungen statt, um den Zustand des Bauwerks im Blick zu behalten.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Als gewidmete Wegefläche unterliegt die Fußverkehrsunterführung der turnusmäßigen Reinigung der Stadtreinigung Hamburg. Eine Kontrolle erfolgt über die Wegewarte des Bezirksamts Wandsbek. Die bauliche Unter- und Erhaltung erfolgt durch den LSBG im Rahmen einer stadtweiten Priorisierung der Unterhaltungsaufgaben.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Ein Auftrag liegt dazu derzeit nicht vor.
keine Anlage/n
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