22-3545.1

Zustand und zukünftige Nutzung der Fußgängerunterführung Wandsbeker Allee (Höhe Übergang Wandse-Grünzug) Auskunftsersuchen vom 28.04.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Im Bereich der Wandsbeker Allee (Höhe Übergang Wandse-Grünzug) befindet sich eine Fußngerunterführung, die derzeit aufgrund erheblicher Treppenschäden für den Publikumsverkehr seit Wochen gesperrt ist.Darüber hinaus bietet die derzeit gesperrte und baulich in einem schlechten Zustand befindliche Unterführung eine städtebaulich unbefriedigende Erscheinung und wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus.

Im Zuge früherer Planungen wurde in diesem Bereich des Ringes 2 eine lichtsignalgeregelte Querungsmöglichkeit auf Straßenniveau geschaffen, sodass die Unterführung ihre ursprüngliche Funktion für den Fußngerverkehr weitgehend verloren hat. Gleichzeitig dient sie weiterhin als Zugang zu einem Notausstieg des U-Bahn-Tunnels der Linie U1.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 26.05.2026

  1. Welche Stelle ist für die Unterführung an der Wandsbeker Allee (Höhe Übergang Wandse-Grünzug) zuständig?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Das Bauwerk befindet sich im Bestand und der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als Bedarfsträgerin. Das Erhaltungsmanagement erfolgt über den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

  1. Seit wann ist die Unterführung gesperrt und welche konkreten baulichen Schäden liegen vor?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Eine der Treppenanlagen ist aufgrund abgängiger Treppenstufen seit Ende Januar 2026 gesperrt. Eine vollständige Sperrung der Unterführung liegt nicht vor, um den Notausstieg weiterhin erglichen zu können.

  1. Wie wird der aktuelle bauliche Zustand der Unterführung insgesamt bewertet?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Im Allgemeinen befindet sich das Bauwerk in einem dem Alter entsprechend ausreichenden Zustand.

  1. Bestehen Planungen zur Sanierung der Treppenanlage und der Unterführung insgesamt und was beinhaltet diese?
    a) Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
    b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

r die Treppenanlage ist eine Instandsetzung noch in diesem Jahr vorgesehen.

  1. Welche aktuelle Funktion erfüllt die Unterführung im Zusammenhang mit dem Notausstieg der U-Bahnlinie U1?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Aktuell ist die Unterführung weiterhin als Kreuzungsmöglichkeit vorgesehen. Aufgrund der augenscheinlich geringen Frequentierung dient sie hauptsächlich dem Notausstieg.

  1. Ist der Notausstieg auch bei gesperrter Unterführung jederzeit uneingeschränkt nutzbar und erreichbar?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die Absperrung wurde in Abstimmung mit der Hamburger Hochbahn AG errichtet. Der Notausstieg ist über den anderen Treppenzugang weiterhin möglich.

  1. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um die Verkehrssicherheit des Bauwerks sicherzustellen?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Es finden weiterhin laufende Beobachtungen, Besichtigungen und Bauwerksprüfungen statt, um den Zustand des Bauwerks im Blick zu behalten.

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den unbefriedigenden optischen Zustand (z. B. Verschmutzung, Vandalismus) zu verbessern?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Als gewidmete Wegefläche unterliegt die Fußverkehrsunterführung der turnusmäßigen Reinigung der Stadtreinigung Hamburg. Eine Kontrolle erfolgt über die Wegewarte des Bezirksamts Wandsbek. Die bauliche Unter- und Erhaltung erfolgt durch den LSBG im Rahmen einer stadtweiten Priorisierung der Unterhaltungsaufgaben.

  1. Gibt es Überlegungen, die Unterführung perspektivisch zurückzubauen, umzunutzen oder ausschließlich für betriebliche Zwecke vorzuhalten?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Ein Auftrag liegt dazu derzeit nicht vor.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Wandsbeker Allee

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.