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Zustand Planschbecken Schleidenpark (II) Kleine Anfrage Nr. 154/2017 von Herrn M. Fischer und Herrn S. Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Unter der Drucksache 20/4733 wurde Ende August 2017 erstmalig der Zustand des Planschbeckens Schleidenpark im Bezirksamt Hamburg-Nord abgefragt.

 

Da das Thema trotz des herbstlichen Wetters im Stadtteil immer noch topaktuell ist, fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wann wurden von Seiten des Bezirksamts Hamburg-Nord erstmalig Gespräche mit

der HSE über den Wiederanschluss des Planschbeckens Schleidenpark geführt?

 

Siehe Drucksacke 20/4733, Ende Juli 2017.

 

  1. Welche Ergebnisse konnten in den Gesprächen erzielt werden?

 

Hamburg Wasser ist wie der Fachbereich Stadtgrün auch bemüht, den Sielanschluss zu reaktivieren.

 

  1. Wann wird bzw. wann wurde die Entwässerungsleitung unterhalb der Schleidenstraße geprüft? Wenn eine Prüfung stattgefunden hat, mit welchem Ergebnis?

 

Der Verlauf unter der Schleidenstraße war – wie in Drucksache 20/4733 schon beschrieben - eine Vermutung von Hamburg Wasser, die beim zweiten Ortungstermin aber nicht bestätigt werden konnte.

 

Es gab bisher drei Ortungsversuche mit unterschiedlichen technischen Gerätschaften von Hamburg Wasser. Am 24.07.2017 und am 20.09.2017 verliefen diese ohne Ergebnis.

Die letzte Untersuchung mit einer verlängerten Kamerabefahrungsmöglichkeit fand am 25.10.2017 mit dem Ergebnis statt, dass die Sielleitung ca. 4m vor dem Anschluss an der Schleidenstraße mit noch unbekanntem Material verschlossen ist. Die zu sanierende Stelle wurde örtlich gesichert und wird nun in Kürze geöffnet werden.

 

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Nord berichtet, dass auf Grundlage einer neuen

Chemikalienabgabeverordnung eine Chlorung durch Paten nicht mehr in Frage kommt.

 

  1. Wie heißt die Verordnung konkret? Durch wen wurde diese Verordnung

erlassen?

 

Dies ist die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV). Die Verordnung wurde als Artikel 1 d. V v. 20.01.2017 I 94 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.

 

  1. Wann ist diese Verordnung in Kraft getreten?

 

Sie ist am 27.01.2017 in Kraft getreten.

 

c.Auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelung dieser Verordnung, kommt das

          Bezirksamt zu dem Schluss, dass die Paten des Beckens nicht mehr

          chloren dürfen?

 

Gemäß § 5ff der Verordnung dürfen Stoffe und Gemische nur an Personen abgegeben werden, die im Besitz der Sachkunde gem. § 11 der VO sind.

 

  1. Sieht die Verordnung eine Ausnahmeregelung vor?

Nein.

 

e.Welche Auflagen müssen konkret erfüllt werden, damit eine Chlorung des

            Beckens durch die Paten wieder vorgenommen werden kann?

 

Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün werden hinsichtlich des Sachkundenachweises nachqualifiziert und zertifiziert werden müssen. Die erste Qualifizierungsmöglichkeit ist nach derzeitigem Recherchestand im Dezember 2017 möglich.  Der derzeitige Sachstand ist, dass diese Mitarbeiter die Paten dann unterweisen können. Aufgrund der neuen Rechtslage ist dies die derzeitige Einschätzung.

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord seit August 2017 Schritte übernommen, dass das Planschbecken in der Saison 2018 wieder in Betrieb genommen werden kann? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

 

Siehe auch Drs. 20/4733. Der Fachbereich Stadtgrün des Bezirksamtes Hamburg-Nord befindet sich mit Hamburg Wasser in einem noch laufenden Prozess der Sanierungsklärung. Bisher wird davon ausgegangen, dass die Sielleitung nach einer Teilsanierung wieder angeschlossen werden kann.

01.11.2017

 

Harald Rösler

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